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   BVerfG, 22.01.1992 - 1 BvR 1096/90   

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https://dejure.org/1992,4922
BVerfG, 22.01.1992 - 1 BvR 1096/90 (https://dejure.org/1992,4922)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.1992 - 1 BvR 1096/90 (https://dejure.org/1992,4922)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 1992 - 1 BvR 1096/90 (https://dejure.org/1992,4922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das ärztliche Werbeverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ärztliche Berufsordnung - Werbeverbot - Ankündigungen auf Briefbögen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1992 - 1 BvR 1096/90
    Das Verbot, Ankündigungen auf Briefbögen mit graphischen oder bildlichen Darstellungen zu versehen, soll eine Verfälschung des ärztlichen Berufsbildes durch die Verwendung kommerzieller Werbemethoden verhindern (BVerfGE 33, 125 [170]; 71, 162 [173 f.]).

    Zudem soll das Vertrauen der Patienten darauf geschützt werden, daß der Arzt seine Berufsausübung an medizinischen Notwendigkeiten und nicht an kommerziellen Erfordernissen ausrichtet (BVerfGE 71, 162 [174]).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1992 - 1 BvR 1096/90
    Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit ist nicht die Interessenlage des Einzelnen maßgebend, sondern eine generalisierende Betrachtungsweise geboten (BVerfGE 68, 193 [219] m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1992 - 1 BvR 1096/90
    Anwendung und Auslegung des ärztlichen Werbeverbots im Einzelfall obliegen den zuständigen Fachgerichten und sind vom Bundesverfassungsgericht nur eingeschränkt nachprüfbar (BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1992 - 1 BvR 1096/90
    Das Verbot, Ankündigungen auf Briefbögen mit graphischen oder bildlichen Darstellungen zu versehen, soll eine Verfälschung des ärztlichen Berufsbildes durch die Verwendung kommerzieller Werbemethoden verhindern (BVerfGE 33, 125 [170]; 71, 162 [173 f.]).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 4/96

    Kostenerstattung bei vom Gerätehersteller in Rechnung gestellter ärztlicher

    Dienstleistungen im Rahmen einer Heilbehandlung - und nur um solche geht es hier - dürfen außer von approbierten Ärzten nur mit besonderer Erlaubnis erbracht werden (vgl § 1 Abs. 1, § 5 des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939, RGBl I 251 = BGBl III 2122-2; dazu beispielsweise BVerwGE 94, 269 [BVerwG 11.11.1993 - 3 C 45/91] = NJW 1994, 3024; OLG Karlsruhe MedR 1993, 470; BGH NJW 1978, 599).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.1999 - 8 L 1821/99

    ärztliches Praxisschild "Akupunktur" ist unzulässige Werbung; Akupunktur;

    Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere in seinen Beschlüssen vom 22. Januar 1992 (1 BvR 1096/90, MedR 1993, 470) und vom 15. Dezember 1993 (1 BvR 410/88 - MedR 1994, 325) unterstrichen, dass Ankündigungen auf dem Praxisschild oder auf den Briefbögen von Ärzten berufswidrige Werbung darstellten, wenn sie im Zusammenhang mit den g e r e g e l t e n Qualifikationsbezeichnungen und Titeln bei dem heilungsuchenden Publikum zu Irrtümern führen können und auf diese Weise einen unzulässigen kommerziellen Werbeschwerpunkt hervorrufen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 9 S 326/93

    Sog "Geistheilen" als erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde - Rücknahme der

    Hierfür ist entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht entscheidend, ob ihre Behandlungsmethode als solche ärztliches Fachwissen voraussetzt und erfolgreich ist, sondern ob die vorgenommenen Behandlungen auf die Linderung oder Heilung von Krankheitssymptomen gerichtet sind und damit ein Ziel verfolgen, das nach allgemeiner Anschauung ärztliches Fachwissen voraussetzt (BGH, Urteil vom 13.9.1977 a.a.O. und OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.2.1993 - 2 S 1/93 -, MedR 1993, 470).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1997 - LBGH A 10532/97

    Schuldhafte Berufspflichtverletzung wegen Verstoßes gegen das Heilberufsgesetz

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