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   BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12   

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https://dejure.org/2013,886
BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12 (https://dejure.org/2013,886)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.2013 - 1 BvR 367/12 (https://dejure.org/2013,886)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 1 BvR 367/12 (https://dejure.org/2013,886)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 21 Abs 1 Nr 1 RPflG 1969, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde - Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde- sowie im eA-Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 21 Abs 1 Nr 1 RPflG 1969, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde - Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde- sowie im eA-Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Auslagenerstattung im Falle einer Erledigung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde - Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde- sowie im eA-Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32; BVerfGG § 34a Abs. 3
    Auslagenerstattung im Falle einer Erledigung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 133, 37
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12
    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren der beschwerdeführenden Person selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    Diese Bedenken greifen allerdings dann nicht ein, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleichgelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12
    Die Festsetzung der Gegenstandswerte beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12
    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren der beschwerdeführenden Person selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12
    In der Begründung zu dem Beschluss vom 4. Mai 2012 (NJW 2012, S. 1941) führt der Senat aus, dass die Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unbegründet sei; es spreche im Gegenteil viel dafür, dass der Gesetzgeber das Inkrafttreten der in die Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführerin eingreifenden Preisansagepflicht auf einen späteren Zeitpunkt hätte festlegen müssen (a.a.O. Tz. 35).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23

    Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018

    Sie setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ; 150, 194 ; 154, 320 - Seehofer-Interview auf der Homepage des BMI; stRspr).
  • BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 229/16

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Bei der hier vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller bekannten Umstände kann insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zukommen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, Rn. 2).

    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren der beschwerdeführenden Person selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 133, 37 m.w.N.).

    Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet allerdings eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde, bei der das Bundesverfassungsgericht zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen aufgrund einer lediglich kursorischen Prüfung Stellung nehmen müsste, im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung grundsätzlich nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 2015 - 2 BvR 1690/14 -, Rn. 4).

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