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   BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97   

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BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97 (https://dejure.org/1999,2917)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97 (https://dejure.org/1999,2917)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 2486/97 (https://dejure.org/1999,2917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Neue Beweisanträge - Zurückweisung - Berufungsinstanz - Verkauf eines Grundstücks - Ungerechtfertigte Bereicherung - Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1079
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 69, 145 [148 ff.]; 75, 302 [312 ff.]; 81, 264 [269 ff.]).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, ist eine Präklusion insbesondere dann nicht mit dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu vereinbaren, wenn eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht die Verzögerung mitverursacht hatte (BVerfGE 81, 264 [273] m. w. N.).

    Dabei stellt es keine nennenswerte Verzögerung des Verfahrens dar, wenn vier oder sogar sechs Zeugen zu vernehmen sind (vgl. BGH, VersR 1991, 1172 [1174] m. w. N.; BVerfGE 81, 264 [271]).

    Der in der Sphäre des Staates liegende Grund für die zögerliche Behandlung des Verfahrens darf aber nicht über den Begriff der Zumutbarkeit auf die in erster Instanz säumige Partei abgewälzt werden (BVerfGE 81, 264 [272]).

    Unter solchen Umständen ist aber eine Sanktion, die sich als Versagung rechtlichen Gehörs auswirkt, mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 81, 264 [273 f.]).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 69, 145 [148 ff.]; 75, 302 [312 ff.]; 81, 264 [269 ff.]).

    Erhebliche Beweisanträge muß das Gericht berücksichtigen (BVerfGE 69, 145 [148] m. w. N.).

    Zwar hindert Art. 103 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozeßbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfGE 69, 145 [149] m. w. N.).

    Diese das rechtliche Gehör beschränkenden Vorschriften haben jedoch wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Partei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter (BVerfGE 69, 126 [136]; 69, 145 [149]; stRspr).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung der einfach-rechtlichen Präklusionsvorschrift durch das Fachgericht offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 69, 145 [149]).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 69, 145 [148 ff.]; 75, 302 [312 ff.]; 81, 264 [269 ff.]).

    Die verfassungsgerichtliche Überprüfung muß über eine bloße Willkürkontrolle hinausgehen (BVerfGE 75, 302 [312]).

  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97
    § 528 Abs. 2 ZPO ist so zu verstehen, daß die Nichtzulassung der erstmals in zweiter Instanz vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel nur erfolgen darf, wenn beide Voraussetzungen der Vorschrift, also die Verzögerung des Rechtsstreits und die grobe Nachlässigkeit der Prozeßpartei, kumulativ vorliegen (vgl. BGH, NJW 1989, 717 [718] m. w. N.; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 528 Rn. 18; Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 528 Rn. 20).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97
    Diese das rechtliche Gehör beschränkenden Vorschriften haben jedoch wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Partei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter (BVerfGE 69, 126 [136]; 69, 145 [149]; stRspr).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZR 258/15

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Nichtberücksichtigung von neuem

    Eine solche verletzte zwar Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, NJW-RR 1999, 1079).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 19/99

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Flucht in die Säumnis

    Dabei obliegt es dem Gericht, im Rahmen einer umfassenden Terminsvorbereitung alles Zumutbare zu unternehmen, um die Folgen der Fristversäumung auszugleichen (st. Rspr., BGH aaO; BGH, Urt. v. 22. Oktober 1998 - VII ZR 82/97, NJW 1999, 585; vgl. auch BVerfG, NJW 1990, 2373 f.; NJW-RR 1995, 377 f.; NJW-RR 1999, 1079).
  • BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21

    Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

    Die Nichtberücksichtigung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel nach diesen Bestimmungen setzt voraus, dass eine Verzögerung des Berufungsverfahrens bei Zulassung des Vorbringens und kumulativ grobe Nachlässigkeit im vorangegangenen Rechtszug vorliegt (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 3 b der Gründe, BAGE 105, 19; vgl. zu dem mit § 67 Abs. 3 ArbGG inhaltsgleichen § 528 Abs. 2 ZPO aF: BVerfG 22. Februar 1999 - 1 BvR 2486/97 - zu II 1 b der Gründe; BGH 8. März 1991 - V ZR 339/89 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BGH, 17.06.2009 - XII ZB 75/07

    Stellung des potenziell biologischen Vaters i.R.e. Beitritts zur beklagten Partei

    Denn eine Präklusion ist jedenfalls dann nicht mit dem Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs zu vereinbaren, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht, die Verzögerung mitverursacht hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 75, 138, 142 f. ; BVerfG NJW-RR 1999, 1079; BVerfGE 81, 264, 273 f. = NJW 1990, 2373, 2374) .
  • LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Sa 198/04

    Wirksamkeit einer außerordentlichen und einer vorsorglich ausgesprochenen

    Eine Zurückweisung nach diesen Vorschriften setzt voraus, dass das neue Vorbringen des Klägers kumulativ den Rechtsstreit verzögert und aus grober Nachlässigkeit unterblieben ist (vgl. BVerfG, 22.02.1999, 1 BvR 2486/97, NJW-RR 1999, S. 1079 ).
  • VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 37/14

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Offenkundig unrichtige Anwendung von

    Demzufolge ist das rechtliche Gehör jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung der einfach-rechtlichen Präklusionsvorschrift durch das Fachgericht offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 69, 145, 149; BVerfG NJW-RR 1999, 1079).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02

    Arglistiges Verschweigen von Mängeln beim Verkauft eines Hausgrundstücks;

    Unterbleiben zumutbare und damit prozeßrechtlich gebotene richterliche Maßnahmen, so stellt die Zurückweisung des verspäteten Vorbringens eine Versagung rechtlichen Gehörs dar, die nicht mehr mit rechtsstaatlichen Erfordernissen zu vereinbaren ist (BVerfGE 81, 264, 273; BVerfG, NJW-RR 1999, 1079; NJW 2000, 945).
  • BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 2190/00

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung eines Beweisantrags in der

    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung der einfach-rechtlichen Präklusionsvorschrift durch das Fachgericht offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 66, 260 [264]; 69, 145 [149]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 2486/97, NJW-RR 1999, S. 1079).
  • BGH, 11.01.2006 - IV ZR 299/04

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Im Hinblick auf den Ausnahmecharakter von Präklusionsvorschriften im Zivilprozess ist Art. 103 Abs. 1 GG jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung einer einfach rechtlichen Präklusionsvorschrift im Einzelfall offenkundig unrichtig ist (BVerfGE 66, 260, 264; 69, 145, 149; BVerfG NJW-RR 1999, 1079; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 9. Mai 2003 - 1 BvR 2190/00; in Juris dokumentiert).
  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 208/04

    Rechtsfolgen einer Gehörsverletzung im Berufungsverfahren

    Im Hinblick auf den Ausnahmecharakter von Präklusionsvorschriften im Zivilprozess und die über eine bloße Willkürkontrolle hinausgehende verfassungsgerichtliche Kontrolle der Fachgerichte durch das Bundesverfassungsgericht bei der Auslegung und Anwendung solcher Vorschriften (vgl. dazu BVerfGE 67, 39, 41; 69, 126, 136; 69, 145, 149) ist Art. 103 Abs. 1 GG jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung einer einfachrechtlichen Präklusionsvorschrift im Einzelfall offenkundig unrichtig ist (BVerfGE 66, 260, 264; 69, 145, 149; BVerfG NJW-RR 1999, 1079; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 9. Mai 2003 - 1 BvR 2190/00).
  • OLG Celle, 01.03.2005 - 16 U 12/05

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei nicht vollständigem Vortrag der

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