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   BVerfG, 22.02.2021 - 2 BvR 1387/20   

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https://dejure.org/2021,4901
BVerfG, 22.02.2021 - 2 BvR 1387/20 (https://dejure.org/2021,4901)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.2021 - 2 BvR 1387/20 (https://dejure.org/2021,4901)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - 2 BvR 1387/20 (https://dejure.org/2021,4901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 19
    Keine Besorgnis der Befangenheit wegen bloßer Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvR 2177/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung offensichtlich

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2021 - 2 BvR 1387/20
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2020 - 2 BvR 2177/20 -, Rn. 2).

    Die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 2163/20 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2020 - 2 BvR 2177/20 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 2163/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2021 - 2 BvR 1387/20
    Die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 2163/20 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2020 - 2 BvR 2177/20 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2021 - 2 BvR 1387/20
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2020 - 2 BvR 2177/20 -, Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 15 B 1134/21

    Versammlungsrechtliche Auflage; Toiletten; Verbot der Versammlung; Auflösung der

    vgl. insoweit BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Februar 2021 - 2 BvR 1387/20 -, juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 6. November 2017 - 5 PKH 14.17 D -, juris Rn. 2, jeweils mit weiteren Nachweisen.
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