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   BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 1845/91   

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BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 1845/91 (https://dejure.org/1999,8191)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.1999 - 1 BvR 1845/91 (https://dejure.org/1999,8191)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 1999 - 1 BvR 1845/91 (https://dejure.org/1999,8191)
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  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 1845/91
    Die für die Gebührenpflichtigkeit vorgreiflichen Fragen, ob Sitzblockaden vom Grundrechtsschutz des Art. 8 Abs. 1 GG erfaßt werden, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen versammlungsbeschränkende Anordnungen unterliegen und ob Versammlungsteilnehmer verpflichtet sind, solche Anordnungen zu befolgen, sind vom Bundesverfassungsgericht, zum Teil allerdings erst nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde, geklärt (BVerfGE 69, 315 [349, 352 ff.]; 73, 206 [248 ff.]; 85, 69; 87, 399 [409]; 92, 1).

    Allerdings steht die Auffassung der Gerichte, die Ausübung von Zwang gegen Dritte mittels einer Blockade gehe stets über das Grundrecht der Versammlungsfreiheit hinaus, nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Sitzblockaden nicht bereits wegen gezielter und beabsichtigter Behinderungen Dritter aus dem Schutzbereich von Art. 8 Abs. 1 GG herausfallen (BVerfGE 73, 206 [248]; 87, 399 [406]).

  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 1845/91
    Die für die Gebührenpflichtigkeit vorgreiflichen Fragen, ob Sitzblockaden vom Grundrechtsschutz des Art. 8 Abs. 1 GG erfaßt werden, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen versammlungsbeschränkende Anordnungen unterliegen und ob Versammlungsteilnehmer verpflichtet sind, solche Anordnungen zu befolgen, sind vom Bundesverfassungsgericht, zum Teil allerdings erst nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde, geklärt (BVerfGE 69, 315 [349, 352 ff.]; 73, 206 [248 ff.]; 85, 69; 87, 399 [409]; 92, 1).

    Allerdings steht die Auffassung der Gerichte, die Ausübung von Zwang gegen Dritte mittels einer Blockade gehe stets über das Grundrecht der Versammlungsfreiheit hinaus, nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Sitzblockaden nicht bereits wegen gezielter und beabsichtigter Behinderungen Dritter aus dem Schutzbereich von Art. 8 Abs. 1 GG herausfallen (BVerfGE 73, 206 [248]; 87, 399 [406]).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 1845/91
    Die für die Gebührenpflichtigkeit vorgreiflichen Fragen, ob Sitzblockaden vom Grundrechtsschutz des Art. 8 Abs. 1 GG erfaßt werden, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen versammlungsbeschränkende Anordnungen unterliegen und ob Versammlungsteilnehmer verpflichtet sind, solche Anordnungen zu befolgen, sind vom Bundesverfassungsgericht, zum Teil allerdings erst nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde, geklärt (BVerfGE 69, 315 [349, 352 ff.]; 73, 206 [248 ff.]; 85, 69; 87, 399 [409]; 92, 1).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 1845/91
    Die für die Gebührenpflichtigkeit vorgreiflichen Fragen, ob Sitzblockaden vom Grundrechtsschutz des Art. 8 Abs. 1 GG erfaßt werden, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen versammlungsbeschränkende Anordnungen unterliegen und ob Versammlungsteilnehmer verpflichtet sind, solche Anordnungen zu befolgen, sind vom Bundesverfassungsgericht, zum Teil allerdings erst nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde, geklärt (BVerfGE 69, 315 [349, 352 ff.]; 73, 206 [248 ff.]; 85, 69; 87, 399 [409]; 92, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1986 - 1 S 2654/85

    Kosten für Polizeieinsatz bei Auflösung einer Blockadedemonstration

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 1845/91
    Der Beschwerdeführer setzt sich nicht mit den tragenden Erwägungen der grundlegenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (ESVGH 36, 217 [219]) auseinander, die einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG unter dem Gesichtspunkt der Ungleichbehandlung zu strafgerichtlich Verurteilten verneint hat und auf die im Ausgangsverfahren ausdrücklich Bezug genommen worden ist.
  • BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88

    Eilversammlungen

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 1845/91
    Die für die Gebührenpflichtigkeit vorgreiflichen Fragen, ob Sitzblockaden vom Grundrechtsschutz des Art. 8 Abs. 1 GG erfaßt werden, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen versammlungsbeschränkende Anordnungen unterliegen und ob Versammlungsteilnehmer verpflichtet sind, solche Anordnungen zu befolgen, sind vom Bundesverfassungsgericht, zum Teil allerdings erst nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde, geklärt (BVerfGE 69, 315 [349, 352 ff.]; 73, 206 [248 ff.]; 85, 69; 87, 399 [409]; 92, 1).
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