Rechtsprechung
BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 und Art 14 Abs 1 GG durch die Nichtgewährung einer Nutzungsausfallentschädigung als Masseforderung wegen eines vom Insolvenzgericht nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO angeordneten Verwertungs- und Einziehungsstopps
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 InsO, § 21 Abs 2 S 1 Nr 5 InsO
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 und Art 14 Abs 1 GG durch die Versagung einer Nutzungsausfallentschädigung als Masseforderung wegen eines nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 5 InsO angeordneten Verwertungs- und Einziehungsstopps - rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 InsO, § 21 Abs 2 S 1 Nr 5 InsO
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 und Art 14 Abs 1 GG durch die Versagung einer Nutzungsausfallentschädigung als Masseforderung wegen eines nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 5 InsO angeordneten Verwertungs- und Einziehungsstopps - Wolters Kluwer
Anspruch auf Gewährung einer Nutzungsausfallentschädigung als Masseforderung wegen eines vom Insolvenzgericht angeordneten Verwertungs- und Einziehungsstopps
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Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Nutzungsentschädigung wegen eines vom Insolvenzgericht angeordneten Verwertungs- und Einziehungsstopps
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Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 und Art 14 Abs 1 GG durch die Versagung einer Nutzungsausfallentschädigung als Masseforderung wegen eines nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 5 InsO angeordneten Verwertungs- und Einziehungsstopps
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Anspruch auf Gewährung einer Nutzungsausfallentschädigung als Masseforderung wegen eines vom Insolvenzgericht angeordneten Verwertungs- und Einziehungsstopps
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Begrenzter Nutzungsausfall kein Grundrechtseingriff!
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Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsfolgen eines Verwertungs- und Einziehungsverbot für künftige Aus- und Absonderungsrechte
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.04.2008 - 14 O 475/07
- KG, 11.12.2008 - 23 U 115/08
- BGH, 03.12.2009 - IX ZR 7/09
- BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
Papierfundstellen
- BVerfGK 19, 370
- NJW 2012, 2951
- NJW-RR 2012, 1071
- ZIP 2012, 1252
- NZI 2012, 617
- NZM 2012, 693
- WM 2012, 900
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
aa) Die Zivilgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung eigentumsbeschränkender Vorschriften die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu beachten und unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen zu vermeiden (vgl. BVerfGE 55, 249 ; 68, 361 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, NJW 2011, S. 3428 ).Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist allerdings erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, NJW 2011, S. 3428 ).
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung nur gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder die zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (BVerfGE 95, 267 ; 97, 228 ; 113, 29 ).Ihr kommt keine berufsregelnde Tendenz zu, weil sie und die mit ihrer Auslegung und Anwendung verbundene Beeinträchtigung schon nicht Tätigkeiten betrifft, die typischerweise beruflich ausgeübt werden (vgl. BVerfGE 97, 228 ).
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung nur gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder die zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (BVerfGE 95, 267 ; 97, 228 ; 113, 29 ).
- BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04
Erfolgshonorare
Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
Auch gehört es zum Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, ein Entgelt für die berufliche Leistung festzusetzen oder auszuhandeln (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 117, 163 ) und dieses dann auch gegenüber dem Vertragspartner durchzusetzen (BVerfGE 88, 145 ). - BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
Allerdings kann sich die Beschwerdeführerin als juristische Person des Privatrechts auf den Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG berufen, weil sie mit der Vermietung von Baumaschinen eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit ausübt, die ihrem Wesen und ihrer Art nach ebenso von einer natürlichen Person ausgeübt werden könnte (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 106, 275 ). - BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
Arzneimittelfestbeträge
Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
Allerdings kann sich die Beschwerdeführerin als juristische Person des Privatrechts auf den Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG berufen, weil sie mit der Vermietung von Baumaschinen eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit ausübt, die ihrem Wesen und ihrer Art nach ebenso von einer natürlichen Person ausgeübt werden könnte (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 106, 275 ). - BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93
Sachenrechtsmoratorium
Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
Als Teil der Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 98, 17 ; 101, 54 ) ist von Art. 14 Abs. 1 GG das Recht geschützt, aus der Überlassung zur Nutzung durch andere Ertrag zu ziehen (vgl. BVerfGE 79, 292 ; 98, 17 ; 101, 54 ). - BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
Als Teil der Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 98, 17 ; 101, 54 ) ist von Art. 14 Abs. 1 GG das Recht geschützt, aus der Überlassung zur Nutzung durch andere Ertrag zu ziehen (vgl. BVerfGE 79, 292 ; 98, 17 ; 101, 54 ). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
Auch gehört es zum Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, ein Entgelt für die berufliche Leistung festzusetzen oder auszuhandeln (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 117, 163 ) und dieses dann auch gegenüber dem Vertragspartner durchzusetzen (BVerfGE 88, 145 ). - BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
- BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 436/78
Anstandszahlung - Verhältnismäßigkeit - Zweckentfremdung - Wohnraumschaffung
- BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01
Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners; …
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66
Private Tonbandvervielfältigungen
- BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83
Eigenbedarf I
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
Contergan
- BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16
Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des …
Ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG liegt aber in sämtlich genannten Fällen nur dann vor, wenn die in Frage stehende gesetzliche Regelung sich unmittelbar auf die Berufsausübung bezieht oder zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz aufweist (BVerfGE 95, 267, 302; 97, 228, 253 f.; 113, 29, 48; BVerfG, NJW-RR 2012, 1071, 1072). - BGH, 28.06.2012 - IX ZR 219/10
Insolvenz des Leasingnehmers: Anspruch des Gläubigers auf Zahlung aus der …
Diese hoheitliche, das Eigentum des Leasinggebers verfassungskonform beschränkende Ermächtigung (vgl. BVerfGK, WM 2012, 900, 901 f) begründet ein besonderes privatrechtliches Nutzungsverhältnis zwischen dem starken vorläufigen Insolvenzverwalter, ansonsten dem Schuldner, und dem in Anspruch genommenen Leasinggeber. - BGH, 27.10.2022 - IX ZR 145/21
Verwertungsrecht eines Insolvenzverwalters bezüglich sonstiger Rechte
Die Zivilgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung eigentumsbeschränkender Vorschriften die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten und unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen zu vermeiden (BVerfG, WM 2012, 900, 901 mwN; vgl. auch Gundlach/Frenzel/Schmidt, NZI 2001, 119, 121 f).
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 53/14
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
Dies gilt auch für die anderen vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BVerfG vom 05.11.1987 - 1 BvR 796/81, die sich mit der Auslegung zu § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. e KO befasst und vom 22.03.2015 - 1 BvR 3169/11 -, die sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung von § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO und damit nicht mit einer Subsumtion zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO befasst. - BFH, 16.03.2016 - VII R 36/13
Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage bei behauptetem …
Denn Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung nur gegenüber solchen Normen oder Eingriffen, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder die zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz aufweisen (BVerfG-Beschluss vom 22. März 2012 1 BvR 3169/11, Wertpapiermitteilungen 2012, 900, m.w.N., und Senatsurteil vom 7. Juli 2015 VII R 64/13, ZfZ 2015, 271). - LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 197/13
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
Dies gilt auch für die anderen vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BVerfG vom 05.11.1987 - 1 BvR 796/81, die sich mit der Auslegung zu § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. e KO befasst und vom 22.03.2015 - 1 BvR 3169/11 -, die sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung von § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO und damit nicht mit einer Subsumtion zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO befasst. - LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 56/14
Nachteilsausgleichsanspruch
Dies gilt auch für die anderen vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BVerfG vom 05.11.1987 - 1 BvR 796/81, die sich mit der Auslegung zu § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. e KO befasst und vom 22.03.2015 - 1 BvR 3169/11 -, die sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung von § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO und damit nicht mit einer Subsumtion zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO befasst. - LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 446/15
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
Dies gilt auch für die anderen vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BVerfG vom 05.11.1987 - 1 BvR 796/81, die sich mit der Auslegung zu § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. e KO befasst und vom 22.03.2015 - 1 BvR 3169/11 -, die sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung von § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO und damit nicht mit einer Subsumtion zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO befasst. - LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 55/14
Nachteilsausgleichsanspruch
Dies gilt auch für die anderen vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BVerfG vom 05.11.1987 - 1 BvR 796/81, die sich mit der Auslegung zu § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. e KO befasst und vom 22.03.2015 - 1 BvR 3169/11 -, die sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung von § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO und damit nicht mit einer Subsumtion zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO befasst. - LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 47/14
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
Dies gilt auch für die anderen vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BVerfG vom 05.11.1987 - 1 BvR 796/81, die sich mit der Auslegung zu § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. e KO befasst und vom 22.03.2015 - 1 BvR 3169/11 -, die sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung von § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO und damit nicht mit einer Subsumtion zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO befasst. - LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 196/13
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 52/14
Nachteilsausgleichsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 54/14
Nachteilsausgleichsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 213/13
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 278/13
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 279/13
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
- VG Sigmaringen, 09.09.2020 - 7 K 6094/19
MVA-Festsetzung; MVA-Sektoren; Verwaltungsaktsqualität, Klagebefugnis; …