Rechtsprechung
BVerfG, 22.03.2018 - 1 BvR 399/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 2 S 2 GG, § 1671 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter bei mangelnder Konsensfähigkeit der getrennt lebenden Eltern sowie Konformität der Sorgerechtsregelung mit dem Willen der betroffenen, 15 bzw 17 Jahren alten Jugendlichen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter bei mangelnder Konsensfähigkeit der getrennt lebenden Eltern sowie Konformität der Sorgerechtsregelung mit dem Willen der betroffenen, 15 bzw 17 Jahren alten Jugendlichen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 21.12.2017 - 20 UF 114/17
- BVerfG, 22.03.2018 - 1 BvR 399/18
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 18.05.2018 - 3 UF 4/18
Zulässigkeit einer gerichtlichen Änderung der Betreuungsaufteilung bei …
Nur wenn die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsvollem Handeln berücksichtigt werden, kann das Ziel erreicht werden, das Kind darin zu unterstützen, zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. März 2018 - 1 BvR 399/18 -, juris Rn. 12, 13). - VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18
Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts durch Übertragung des …
Die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes beschränkt sich hier grundsätzlich darauf, zu prüfen, ob die Fachgerichte eine auf das Wohl des Kindes ausgerichtete Entscheidung getroffen und dabei die Tragweite der Grundrechte aller Beteiligten nicht grundlegend verkannt haben (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 22. März 2018 - 1 BvR 399/18 - juris Rn. 14, …und vom 16. April 2014 - 1 BvR 3360/13 - juris Rn. 8; anders bei der Überprüfung von Entscheidungen, die zum Zweck der Trennung des Kindes von den Eltern das Sorgerecht entziehen; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, juris Rn. 17 m. w. N.).