Rechtsprechung
   BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 1509/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7988
BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 1509/15 (https://dejure.org/2018,7988)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2018 - 2 BvR 1509/15 (https://dejure.org/2018,7988)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2018 - 2 BvR 1509/15 (https://dejure.org/2018,7988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,7988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 316f Abs. 2 EGStGB; § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB; § 68b StGB; § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG
    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Altfall; schutzwürdiges Vertrauen; Verhältnismäßigkeit; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte; psychische Störung; gesetzliche Übergangsregelung; erhöhte Begründungstiefe und ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 S 1 und 20 Abs 3 GG durch Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 67d Abs 3 S 1 StGB) wegen vor dem 01.06.2013 begangener Taten bei unzureichender Begründungstiefe - ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem sogenannten Altfall

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 S 1 und 20 Abs 3 GG durch Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 67d Abs 3 S 1 StGB) wegen vor dem 01.06.2013 begangener Taten bei unzureichender Begründungstiefe - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem sogenannten Altfall

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 S 1 und 20 Abs 3 GG durch Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 67d Abs 3 S 1 StGB) wegen vor dem 01.06.2013 begangener Taten bei unzureichender Begründungstiefe - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung - und die Fortdauer-Entscheidung in Altfällen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2570/16

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 14. November 2016 ist aufzuheben und die Sache ist aufgrund der prozessualen Überholung durch die Entscheidungen des Landgerichts Lübeck vom 5. Oktober 2017 und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 27. November 2017 zur erneuten Entscheidung über die Kosten und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zurückzuverweisen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 -, juris, Rn. 27; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2014 - 2 BvR 119/12 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2018 - 2 BvR 1509/15 -, juris, Rn. 29).
  • BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. August 2016 ist aufzuheben und die Sache ist angesichts der prozessualen Überholung durch die Entscheidung des Landgerichts Marburg vom 20. Oktober 2017 zur erneuten Entscheidung über die Kosten und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückzuverweisen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2018 - 2 BvR 1509/15 -, juris, Rn. 29, m.w.N.).
  • OLG Celle, 09.07.2021 - 2 Ws 194/21

    Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Schließlich hat sich der Beschluss zudem mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Verhältnismäßigkeit einer Fortdauer der Unterbringung entgegensteht, dass den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit mit milderen Mitteln genügt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 2016, 2 BvR 2921/14, juris, Rdnr. 28; Beschluss vom 16. November 2016, 2 BvR 1739/14, juris, Rdnr. 27 ff., und Beschluss vom 22. März 2018, 2 BvR 1509/15, juris, Rdnr. 19 jeweils m. w. N.).
  • OLG Dresden, 04.04.2019 - 2 Ws 75/19

    Entscheidungsmaßstab für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Zugleich hat es gemäß § 35 BVerfGG die Weitergeltung der Norm bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, längstens bis zum 31. Mai 2013, mit der Maßgabe angeordnet, dass diese nur auf der Grundlage einer - insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an die Gefahrenprognose und die gefährdeten Rechtsgüter - strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung angewandt werden darf (BVerfGE 128, 326 [332, 406]; zur Darlegung des Prüfungsmaßstabs siehe auch Beschluss vom 22. März 2018 - 2 BvR 1509/15 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 36-IV-19
    Der Verfassungsgerichtshof kann die fachgerichtliche Entscheidung zwar nur dahingehend überprüfen, ob insoweit rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse gewahrt sind (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. März 2018 - 2 BvR 1509/15 - juris Rn. 19).
  • OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18

    Erledigung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Altfall; psychische Störung;

    Dazu gehören der Zustand des Untergebrachten und die künftig zu erwartenden Lebensumstände (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 2016 - 2 BvR 2921/14, juris, Rdnr. 28; Beschluss vom 16. November 2016 - 2 BvR 1739/14, juris, Rdnr. 27 ff., und Beschluss vom 22. März 2018 - 2 BvR 1509/15, juris, Rdnr. 19 jeweils m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht