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   BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16   

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https://dejure.org/2018,12586
BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16 (https://dejure.org/2018,12586)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2018 - 2 BvR 780/16 (https://dejure.org/2018,12586)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2018 - 2 BvR 780/16 (https://dejure.org/2018,12586)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung vereinbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, Art 92 Halbs 2 GG, Art 97 Abs 1 GG
    Möglichkeit der Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit gem § 17 Nr, 3, § 18 VwGO verfassungsgemäß - § 18 VwGO jedoch verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine erneute Ernennung ausgeschlossen ist - abweichende Meinung: § 17 Nr 3, § 18 VwGO mit Art 97 GG ...

  • Wolters Kluwer

    Erlaubnis der Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit; Auslegung des Ausschlusses der wiederholten Bestellung eines Beamten zum Richter auf Zeit nach Ablauf seiner Amtszeit; Unabhängigkeit und Neutralität der Richter als Voraussetzung für die Gewährung ...

  • doev.de PDF

    Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit

  • rewis.io

    Möglichkeit der Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit gem § 17 Nr, 3, § 18 VwGO verfassungsgemäß - § 18 VwGO jedoch verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine erneute Ernennung ausgeschlossen ist - abweichende Meinung: § 17 Nr 3, § 18 VwGO mit Art 97 GG ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 17 Nr. 3, VwGO § 18, GG Art. 101 Abs. 1 S. 2, GG Art. 97
    Verwaltungsgericht, Richter, Richter auf Zeit, Beamte, Beamte auf Lebenszeit, Gewaltentrennung, Rechtsstaatsprinzip, richterliche Unabhängigkeit

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaubnis der Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit; Auslegung des Ausschlusses der wiederholten Bestellung eines Beamten zum Richter auf Zeit nach Ablauf seiner Amtszeit; Unabhängigkeit und Neutralität der Richter als Voraussetzung für die Gewährung ...

  • datenbank.nwb.de

    Möglichkeit der Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit gem § 17 Nr, 3, § 18 VwGO verfassungsgemäß - § 18 VwGO jedoch verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine erneute Ernennung ausgeschlossen ist - abweichende Meinung: § 17 Nr 3, § 18 VwGO mit Art 97 GG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung vereinbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwaltungsrichter auf Zeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sonderregelung im Zuge der Flüchtlingskrise: Beamte können zu Verwaltungsrichtern auf Zeit ernannt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung vereinbar

Besprechungen u.ä.

  • faz.net (Entscheidungsbesprechung)

    "Richter auf Zeit": Wer kommt, wer geht, wer bleibt?

Sonstiges (4)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • bdvr.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Nach § 27a BVerfGG eingeholte Stellungnahme des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen

  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Nach § 27a BVerfGG eingeholte Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfassungsbeschwerde

  • anwaltverein.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Nach § 27a BVerfGG eingeholte Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zur Verfassungsbeschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 148, 69
  • NJW 2018, 1935
  • NVwZ 2018, 1203
  • DVBl 2018, 1347
  • AnwBl 2018, 463
  • DÖV 2018, 629
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Der Beschwerdeführer sieht seine Ausführungen durch die Entscheidung des Zweiten Senats vom 22. März 2018 zum Richter auf Zeit (vgl. BVerfGE 148, 69 ff.) bestätigt.
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet, dass der Einzelne im konkreten Fall vor einem Richter steht, der diese Voraussetzungen erfüllt (vgl. BVerfGE 3, 377 ; 4, 331 ; 14, 56 ; 21, 139 ; 82, 286 ; 89, 28 ; 148, 69 ).

    Während der Schutz der richterlichen Unabhängigkeit, der mittelbar ebenfalls der Sicherung der Unparteilichkeit dient, die allgemeine Stellung und Tätigkeit des Richters betrifft und von außen kommende rechtsfremde oder sachfremde Einwirkungen von ihm fernhalten will, zielt die Unparteilichkeit auf die Voraussetzungen der Objektivität und Sachlichkeit im Hinblick auf Beziehungen des Richters zu den Beteiligten und zum Streitgegenstand im konkreten Verfahren (BVerfGE 148, 69 ).

    Dieser Maßstab stimmt mit Art. 6 Abs. 1 EMRK und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überein (vgl. BVerfGE 148, 69 ).

    Maßgeblich ist, ob das Gericht insbesondere durch seine Zusammensetzung ausreichende Gewähr dafür bietet, jeden legitimen Zweifel an seiner Unparteilichkeit auszuschließen (BVerfGE 148, 69 ; vgl. EGMR, Fey v. Austria, Urteil vom 24. Februar 1993, Nr. 14396/88, Rn. 27 ff.; Pullar v. The United Kingdom, Urteil vom 10. Juni 1996, Nr. 22399/93, Rn. 30; Morel v. France, Urteil vom 6. Juni 2000, Nr. 34130/96, Rn. 40 ff.; Wettstein v. Switzerland, Urteil vom 21. Dezember 2000, Nr. 33958/96, Rn. 42; EGMR , Micallef v. Malta, Urteil vom 15. Oktober 2009, Nr. 17056/06, Rn. 93; EGMR, Oleksandr Volkov v. Ukraine, Urteil vom 9. Januar 2013, Nr. 21722/11, Rn. 104).

    Der Gesetzgeber ist verpflichtet, Verfahrensregelungen vorzusehen, die es ermöglichen, im Einzelfall die Neutralität und Distanz der zur Entscheidung berufenen Richter zu sichern (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 148, 69 ).

    Nur Richter, denen die Parteien und auch die Allgemeinheit vertrauen, können ihrer Konfliktlösungsaufgabe und ihrer daraus resultierenden Befriedungsfunktion in einer demokratischen Gesellschaft gerecht werden (vgl. BVerfGE 148, 69 ; "Justice must not only be done, it must also be seen to be done", vgl. EGMR, Delcourt v. Belgium, Urteil vom 17. Januar 1970, Nr. 2689/65, Rn. 31; Oleksandr Volkov v. Ukraine, Urteil vom 9. Januar 2013, Nr. 21722/11, Rn. 106, der Sache nach jeweils aufgreifend High Court of Justice, R. v. Sussex Justices, ex parte McCarthy, [1924] 1 KB 256).

  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 7/20 R

    Sozialleistungen: Betriebskostenerstattungen anrechenbar?

    Unabhängig davon, dass auch eine verfassungskonforme Auslegung den allgemeinen methodischen Grenzen der Gesetzesauslegung unterworfen ist (BVerfG vom 22.3.2018 - 2 BvR 780/16 - BVerfGE 148, 69, 130 f = juris RdNr 150; BVerfG, Beschluss vom 14.1.2020 - 2 BvR 1333/17 - juris RdNr 118 - zur Veröffentlichung in BVerfGE vorgesehen) , die unter anderem der Wortlaut einer Norm und der eindeutige Willen des Gesetzgebers bilden (etwa BVerfG vom 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11 - BVerfGE 138, 64, 93 ff = juris RdNr 86, 93 mwN; BVerfG vom 22.3.2018 - 2 BvR 780/16 - BVerfGE 148, 69, 130 f = juris RdNr 150 mwN; BVerfG, Beschluss vom 14.1.2020 - 2 BvR 1333/17 - juris RdNr 118 - zur Veröffentlichung in BVerfGE vorgesehen) , sodass hier fraglich ist, ob bereits Normwortlaut und Entstehungsgeschichte einer anderen Auslegung entgegenstehen, gibt Verfassungsrecht jedenfalls keinen Anlass für die vom SG favorisierte Auslegung (vgl zu § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II aF bereits BSG vom 2.12.2014 - B 14 AS 56/13 R - SozR 4-4200 § 40 Nr. 8 RdNr 22-23) .
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