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   BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22   

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https://dejure.org/2022,6386
BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22 (https://dejure.org/2022,6386)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2022 - 1 BvR 618/22 (https://dejure.org/2022,6386)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2022 - 1 BvR 618/22 (https://dejure.org/2022,6386)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Aussetzung eines amtsgerichtlichen Beschlusses über die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens im Rahmen eines Betreuungsverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 1896 BGB, § 1896 ff BGB, § 44 FamFG
    Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Potentielle Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch amtsgerichtlichen Beschluss über die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens im Rahmen eines Betreuungsverfahrens bei ...

  • rewis.io

    Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Aussetzung eines amtsgerichtlichen Beschlusses über die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens im Rahmen eines Betreuungsverfahrens - potentielle Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 ...

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    GG Art. 103; BGB §§ 1896 ff; FamFG §§ 44, 58, 283; BVerfGG § 32
    Betreuungsrecht; potentielle Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch amtsgerichtlichen Beschluß über die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens bei fehlender vorheriger Anhörung des Betroffenen; einstweilige Anordnung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beauftragung eines Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu den medizinischen Voraussetzungen einer Betreuung hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen fehlender Anhörung eines Betroffenen

  • datenbank.nwb.de

    Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Aussetzung eines amtsgerichtlichen Beschlusses über die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens im Rahmen eines Betreuungsverfahrens - potentielle Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 ...

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung eines Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren - und das rechtliche Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 815
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10

    Außervollzugsetzung eines ohne Anhörung des Betroffenen ergangenen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22
    Ob § 44 FamFG auf die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens als Zwischenentscheidung entgegen seinem Wortlaut entsprechend anwendbar ist, hat die Kammer bislang offengelassen (vgl. hinsichtlich der Anordnung eines Sachverständigengutachtens BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2010 - 1 BvR 2157/10 -, Rn. 26 und hinsichtlich einer Vorführungsanordnung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, Rn. 26; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Oktober 2010 - 1 BvR 2538/10 -, Rn. 27; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juni 2019 - 1 BvQ 51/19 -, Rn. 12).

    Insofern erhält die vor der Beauftragung zu erfolgende Anhörung des Betroffenen zum Schutz seiner Rechte besondere Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2157/10 -, Rn. 31; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2021 - 1 BvQ 103/21 -, Rn. 13).

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren, hier also die Verfassungsbeschwerde, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 185 ; stRspr).

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22
    (1) Gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muss ein Beschwerdeführer die behauptete Grundrechtsverletzung durch das Einlegen von Rechtsbehelfen vor den Fachgerichten abzuwenden versuchen (BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ), wie es der Beschwerdeführer durch Einlegung einer Beschwerde bereits anstrebte.
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22
    (1) Gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muss ein Beschwerdeführer die behauptete Grundrechtsverletzung durch das Einlegen von Rechtsbehelfen vor den Fachgerichten abzuwenden versuchen (BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ), wie es der Beschwerdeführer durch Einlegung einer Beschwerde bereits anstrebte.
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren, hier also die Verfassungsbeschwerde, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Erlass einer Vorführungsanordnung, ohne der

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22
    Ob § 44 FamFG auf die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens als Zwischenentscheidung entgegen seinem Wortlaut entsprechend anwendbar ist, hat die Kammer bislang offengelassen (vgl. hinsichtlich der Anordnung eines Sachverständigengutachtens BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2010 - 1 BvR 2157/10 -, Rn. 26 und hinsichtlich einer Vorführungsanordnung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, Rn. 26; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Oktober 2010 - 1 BvR 2538/10 -, Rn. 27; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juni 2019 - 1 BvQ 51/19 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22
    aa) Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob dem Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde (BVerfGE 36, 85 ).
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ).
  • BVerfG, 24.06.2019 - 1 BvQ 51/19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die einstweilige Aussetzung

  • BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2538/10

    Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines

  • BVerfG, 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BSG, 14.04.2022 - B 5 R 4/22 C

    Sozialgerichtsverfahren - Anhörungsrüge - Beschluss über eine

    a) § 62 SGG verpflichtet ebenso wie Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl BVerfG Beschluss vom 22.3.2022 - 1 BvR 618/22 - juris RdNr 18 mwN) .
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