Rechtsprechung
BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Wahlkreise
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Wahlkreise
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Wahlkreiseinteilung - Überhangmandate
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Wahlprüfung - Überhangmandate
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 16, 130
- NJW 1963, 1600
- DVBl 1964, 47
- DÖV 1963, 579
Wird zitiert von ... (114) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
5%-Sperrklausel II
Auszug aus BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62
Die Auslese der Wahlkreiskandidaten nach dem Prinzip der relativen Mehrheit im Wahlkreis hebt also den grundsätzlichen Charakter der Bundestagswahl als einer Verhältniswahl nicht auf (BVerfGE 6, 84 [90]; 13, 127 [129]).Der Bundesgesetzgeber ist bei der Wahl zum Bundestag als dem unitarischen Verfassungsorgan des Bundes nicht gehalten, föderative Gesichtspunkte zu berücksichtigen (BVerfGE 6, 84 [99]).
- BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der auf einen Wahlkreisabgeordneten …
Auszug aus BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62
Die Auslese der Wahlkreiskandidaten nach dem Prinzip der relativen Mehrheit im Wahlkreis hebt also den grundsätzlichen Charakter der Bundestagswahl als einer Verhältniswahl nicht auf (BVerfGE 6, 84 [90]; 13, 127 [129]).Demnach ist, wenn die Wahlkreismandate im Rahmen des Verhältnisausgleichs von der proportionalen Sitzzuteilung auf Grund der Zweitstimmen aufgezehrt werden, die verschiedene Größe der Wahlkreise und demgemäß das verschiedene Gewicht, das die einzelnen Wahlstimmen bei der Feststellung haben, welcher der von den Parteien benannten Wahlbewerber im Wahlkreis zum Zuge kommt, für die Frage, ob der Grundsatz der Gleichheit der Wahl verletzt worden ist, nicht von Belang (BVerfGE 13, 127 [129]).
- BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56
Listenwahl
Auszug aus BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62
Er verlangt, daß jeder nach den allgemeinen Vorschriften Wahlberechtigte seine Stimme wie jeder andere abgeben darf und daß die gültig abgegebene Stimme ebenso bewertet wird wie die anderen Stimmen; alle Wähler sollen mit den Stimmen, die sie abgeben, den gleichen Einfluß auf das Wahlergebnis haben (BVerfGE 1, 208 [246]; 7, 63 [70]).In diesem besonderen Anliegen der personalisierten Verhältniswahl findet die aus der Zulassung von Überhangmandaten sich ergebende Modifizierung der Erfolgswertgleichheit ihre Rechtfertigung (BVerfGE 7, 63 [74 f.]).
- Drs-Bund, 12.11.1962 - BT-Drs IV/741
Auszug aus BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62
Er verweist im übrigen auf den Bericht der Wahlkreiskommission aus dem Jahre 1962 (BT-Drucks. IV/741), dessen Schlußfolgerung er sich als Mitunterzeichner zu eigen macht.a) Nach dem Bericht der Wahlkreiskommission vom 4. September 1962 (BT-Drucks. IV/741) hatten am 1. Januar 1962 37 Wahlkreise die mit dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit noch vereinbare Toleranzgrenze des § 3 Abs. 3 Satz 2 BWG überschritten.
- Drs-Bund, 25.11.1958 - BT-Drs III/677
Auszug aus BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62
Zwar war bereits in dem Bericht der Wahlkreiskommission vom 20. Juni 1958 (BT-Drucks. III/ 677) deutlich geworden, daß die Wahlkreiseinteilung schon damals - wenn auch in einem viel bescheideneren Ausmaß - nicht mehr dem Maßstab des § 3 Abs. 3 Satz 2 BWG gerecht wurde. - BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
Wahlgebietsgröße
Auszug aus BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62
Während im reinen Mehrheitswahlsystem mit gleich großen Wahlkreisen das Gewicht der einzelnen Wählerstimme dann gleich ist, wenn alle Stimmen den gleichen Zählwert haben, erfordert die Wahlgleichheit beim Verhältniswahlsystem, daß jeder Stimme auch der gleiche Erfolgswert zukommt (BVerfGE 13, 243 [246] mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvR 547/60
Inkompatibilität/Kommunalbeamter
Auszug aus BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62
a) Der Grundsatz der gleichen Wahl besagt, daß jedermann sein Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise soll ausüben können (BVerfGE 12, 73 [77] mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
Auszug aus BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62
Er verlangt, daß jeder nach den allgemeinen Vorschriften Wahlberechtigte seine Stimme wie jeder andere abgeben darf und daß die gültig abgegebene Stimme ebenso bewertet wird wie die anderen Stimmen; alle Wähler sollen mit den Stimmen, die sie abgeben, den gleichen Einfluß auf das Wahlergebnis haben (BVerfGE 1, 208 [246]; 7, 63 [70]).
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
Jedenfalls im vorliegenden Zusammenhang sind Maßstäbe für Repräsentationsgleichheit allein den Grundsätzen der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien zu entnehmen (vgl. BVerfGE 16, 130 ).cc) Das Bundesverfassungsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Bundestagswahl infolge des auf der zweiten Stufe der Sitzzuteilung durchzuführenden Verhältnisausgleichs (§ 6 Abs. 4 BWG) und unbeschadet der Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach dem Verteilungsprinzip der Mehrheitswahl den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 13, 127 ; 16, 130 ; 66, 291 ; 95, 335 ; 121, 266 ).
Diese Ungleichheit könne nur hingenommen werden, soweit sie notwendig sei, um das Anliegen der personalisierten Verhältniswahl zu verwirklichen; diese wolle zumindest für die Hälfte der Abgeordneten eine enge persönliche Bindung zu ihrem Wahlkreis gewährleisten (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 79, 169 ; 95, 335 ).
Vielmehr wurde nur geprüft, ob das jeweilige Ausmaß der Differenzierung des Erfolgswertes in der zugrundeliegenden konkreten Situation gerechtfertigt war, wobei durchweg auf die Grenzen Bedacht genommen wurde, die der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit zieht (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 79, 169 ; 95, 335 ).
Während die Entscheidungen vom 3. Juli 1957 (BVerfGE 7, 63 ) und 24. November 1988 (BVerfGE 79, 169 ) zu einer genaueren Grenzziehung keine Veranlassung sahen, weil sich die Zahl der angefallenen Überhangmandate jedenfalls innerhalb des für zulässig erachteten Rahmens hielt (vgl. BVerfGE 95, 335 ), ging der Beschluss vom 22. Mai 1963 davon aus, dass der Anfall von Überhangmandaten auf ein "verfassungsrechtlich zulässiges Mindestmaß beschränkt" (BVerfGE 16, 130 ) sei.
Nur aus der Voraussetzung, dass das Wahlsystem als Ganzes durch das Prinzip der Verhältniswahl geprägt ist und den hierfür geltenden Anforderungen an die Erfolgswertgleichheit unterliegt, erklären sich auch die in ständiger Rechtsprechung für die Beurteilung von Unterschieden in der Wahlkreisgröße zugrunde gelegten Maßstäbe (vgl. BVerfGE 16, 130 ; 95, 335 ;… s. auch BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 31. Januar 2012, a.a.O., S. 622 ), die erheblich strenger ausfallen müssten, wenn es sich dem Grundcharakter nach um ein Mehrheitswahlsystem handelte.
Durch die Wahl der Wahlkreiskandidaten soll zumindest die Hälfte der Abgeordneten eine engere persönliche Beziehung zu ihrem Wahlkreis haben (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 41, 399 ; 95, 335 ).
(b) Dieses Anliegen ist hinreichend gewichtig, um die ausgleichslose Zuteilung von Überhangmandaten in begrenztem Umfang zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 95, 335 ).
Auch die Maßgabe des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BWG, wonach Abweichungen der Größe der Wahlkreise von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl bis zu 25 % zulässig sind, ist nur gerechtfertigt, wenn ausgleichslose Überhangmandate nur in einem begrenzten Umfang zugeteilt werden (vgl. BVerfGE 16, 130 ; 95, 335 ;… s. auch BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 31. Januar 2012, a.a.O., S. 622 ).
Zwar ist er nicht gehalten, tatsächliche Gegebenheiten bereits dann zu berücksichtigen, wenn diese ihrer Natur oder ihrem Umfang nach nur unerheblich oder von vorübergehender Dauer sind; vielmehr darf er darauf abstellen, ob sich eine beobachtete Entwicklung in der Tendenz verfestigt (vgl. BVerfGE 16, 130 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 31. Januar 2012, a.a.O., S. 622 ).
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Vielfach aktualisiert sie sich erst dann, wenn die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes erkannt oder doch jedenfalls deutlich erkennbar wird (vgl. BVerfGE 16, 130 [142]). - BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Überhangmandate II
Die Mehrheitswahl sichert eine engere persönliche Beziehung des Abgeordneten zu dem Wahlkreis, in dem er gewählt worden ist (BVerfGE 7, 63 [74]; 16, 130 [140]; 41, 399 [423]).Hingegen bedeutet Wahlgleichheit bei der Verhältniswahl, daß jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluß auf die parteipolitische Zusammensetzung des Parlaments haben kann (vgl. BVerfGE 1, 208 [246 f.]; 16, 130 [139]; stRspr).
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, daß die Bundestagswahl - infolge des auf der zweiten Stufe der Wahl durchzuführenden und in § 6 Abs. 4 BWG normierten Verhältnisausgleichs und unbeschadet der vorgeschalteten Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach den Prinzipien der Mehrheitswahl - den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 [90]; 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]): Überhangmandate differenzierten - je nach der Anzahl der entstandenen Überhangmandate in unterschiedlichem Grade - den verhältniswahlrechtlich verstandenen Erfolgswert der Wählerstimmen.
Eine solche Differenzierung sei aber als die notwendige Folge des besonderen Charakters der personalisierten Verhältniswahl mit der Wahlgleichheit nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar, solange die Wahlkreise im Rahmen des Möglichen annähernd gleich groß seien (vgl. BVerfGE 7, 63 [74 f.]; 16, 130 [140]; 79, 169 [171]).
aa) Eine deutlich stärkere Differenzierung des Stimmgewichts durch Überhangmandate billigte der Senat bereits mit Beschluß vom 22. Mai 1963 (BVerfGE 16, 130 ff.), nachdem mit einer Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl vom 17. September 1961 die ungleiche Größe der Wahlkreise beanstandet worden war.
Der Senat hat gleichwohl diese Differenzierung des Stimmgewichts der für die Parteien abgegebenen Wählerstimmen aus dem besonderen Charakter der personalisierten Verhältniswahl heraus als mit der Wahlgleichheit nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG für vereinbar angesehen (vgl. BVerfGE 16, 130 [139 f.]).
Zwar geht das Bundesverfassungsgericht in beiden Entscheidungen davon aus, daß die durch den Anfall von Überhangmandaten bedingte Differenzierung des Parteienproporzes in Anbetracht der Formalisierung der Wahlrechtsgleichheit im System der personalisierten Verhältniswahl nicht unbeschränkt (vgl. BVerfGE 16, 130 [139 f.]) oder sogar nur in engen Grenzen zulässig sei (vgl. BVerfGE 7, 63 [74 f.]).
Deshalb wird die gleiche Größe der Wahlkreise sowohl für den einzelnen Wahlkreis als auch berechnet auf die Bevölkerungsdichte jedes Landes zu einer Bedingung der Wahlgleichheit (Ergänzung zu BVerfGE 16, 130 [139 f.]).
(stRspr des Bundesverfassungsgerichts, die sich hierzu auf Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs - BayVGHE n.F. Bd. 2 Teil II, S. 45 ff.; Bd. 3 Teil II, S. 115 ff. - beruft; vgl. BVerfGE 1, 208 [246]; 11, 351 [360]; 16, 130 [138]; 85, 148 [157]).
c) Vor diesem Hintergrund ist es zu sehen, daß das Bundesverfassungsgericht bei der Verhältniswahl in ständiger Rechtsprechung die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen verlangt (vgl. BVerfGE 1, 208 [246]; 6, 104 [111]; 7, 63 [70]; 11, 351 [362]; 13, 243 [246]; 16, 130 [139]; 34, 81 [99]; 51, 222 [236]; 79, 169 [170]; 82, 322 [337]; 85, 148 [157]).
Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet das Bundestagswahlrecht in ständiger Rechtsprechung als personalisierte Verhältniswahl (BVerfGE 7, 63 [74]; 41, 399 [423]; 79, 161 [166]; 79, 169 [171]) und als ein Wahlsystem, dessen Grundcharakter als Verhältniswahl nicht durch die vorgeschaltete Mehrheitswahl der Wahlkreiskandidaten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 6, 84 [90]; 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]).
Diese Ungleichheit könne nur hingenommen werden, soweit sie notwendig sei, um das Anliegen der personalisierten Verhältniswahl zu verwirklichen; diese wolle zumindest für die Hälfte der Abgeordneten eine enge persönliche Bindung zu ihrem Wahlkreis gewährleisten (vgl. BVerfGE 7, 63 [74]; 16, 130 [139 f.]; 79, 169 [171]).
Es wird davon ausgegangen, der Anfall von Überhangmandaten sei auf ein "verfassungsrechtlich zulässiges Mindestmaß beschränkt" (BVerfGE 16, 130 [140]).
In dem Ausgangsverfahren der 1963 entschiedenen Wahlprüfungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 16, 130 ff.) hatte der Beschwerdeführer mit seinem Wahleinspruch zum Bundestag allein die Wahlkreiseinteilung angegriffen.
Der Gegenstand der Rechtskontrolle im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht ist auf den im Einspruchsverfahren abgesteckten Rahmen begrenzt (vgl. BVerfGE 16, 130 [144]; 66, 369 [380]; 79, 161 [165]).
Das Bundesverfassungsgericht verwendet den von ihm gebrauchten Begriff des "Grundcharakters der Bundestagswahl als einer Verhältniswahl" nur zur Abgrenzung gegenüber der zur Personenauswahl vorgeschalteten Mehrheitswahl in den Wahlkreisen (vgl. BVerfGE 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]).
Die Auffassung der vier anderen Richter findet auch in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Stütze; sie unterwirft den Verhältnisausgleich - unbeschränkt - den Regeln der Erfolgswertgleichheit (vgl. BVerfGE 1, 208 [246]; 6, 84 [90]) und sieht eine Verschiebung des Stimmgewichts durch die bei Fehlschlagen des Verhältnisausgleichs anfallenden Überhangmandate als Eingriff in den Gewährleistungsgehalt der Wahlrechtsgleichheit an (vgl. BVerfGE 7, 63 [74]; 16, 130 [139 f.]; 79, 169 [171]).
Hierfür reichte es unter den Bedingungen des Wahlverhaltens der Wahlberechtigten im Jahre 1961 noch aus, daß die Bevölkerung annähernd gleich auf die Wahlkreise verteilt ist (vgl. BVerfGE 16, 130 [140]).
Mit diesem Anliegen verfolgt der Gesetzgeber das staatspolitische Ziel der Parlamentswahl, die Verbindung zwischen Wählern und Abgeordneten, die das Volk repräsentieren, zu stärken; aus diesem Grund erhält jeder Wähler die Möglichkeit, einem der in "seinem" Wahlkreis kandidierenden Bewerber ein Bundestagsmandat zu verschaffen (vgl. BVerfGE 7, 63 [74]; 16, 130 [140]; 41, 399 [423]).
(2) Diesen im Gesetzgebungsverfahren geäußerten Einschätzungen ist das Bundesverfassungsgericht gefolgt, indem es nach den Erfahrungen der bis 1953 durchgeführten Bundestagswahlen davon ausging, Überhangmandate fielen "nur in engen Grenzen" (BVerfGE 7, 63 [75]) an und blieben "auf das verfassungsrechtlich zulässige Mindestmaß beschränkt" (BVerfGE 16, 130 [140]), wenn nur die Wahlkreise angemessen auf die Bundesländer verteilt seien; solange dies der Fall sei, könne die Differenzierung des Stimmgewichts "ignoriert werden" (BVerfGE 16, 130 [141]).
In diesem Rahmen darf die Ungleichgewichtung von Wählerstimmen durch Überhangmandate "ignoriert" (BVerfGE 16, 130 [141]) werden.
aa) Anders als zur Zeit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1963 (BVerfGE 16, 130) ist es bei dem heutigen Wahlverhalten der Bevölkerung allerdings nicht mehr möglich, durch gesetzgeberische Maßnahmen zu bewirken, daß für eine Partei ein "Überhang" von Direktmandaten nur in eng begrenzten Fällen entstehen kann.
Hierauf konnte das Bundesverfassungsgericht die Ursache von drei der vier in Schleswig-Holstein angefallenen Überhangmandate eindeutig zurückführen (vgl. BVerfGE 16, 130 [138]).
Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, föderale Belange bei der Gestaltung des Wahlrechts zum Bundestag als dem unitarischen Vertretungsorgan zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 6, 84 [99]; 16, 130 [143]).
Eine zunächst verfassungsrechtlich unbedenkliche Vorschrift kann daher infolge einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse verfassungswidrig werden (vgl. BVerfGE 16, 130 [141 f.]; StGH für das Land Baden-Würtemberg ESVGH 40, 161 [169 f.]).
Da aber übereilte gesetzliche Neuregelungen im Interesse der Rechtssicherheit vermieden werden müssen, ist der Gesetzgeber erst dann von Verfassungs wegen zum Handeln verpflichtet, wenn die gewandelte Sachlage für ihn hinreichend deutlich erkennbar hervortritt (vgl. BVerfGE 16, 130 [142 f.]) und eine angemessene Zeit zur Prüfung und Anpassung verstrichen ist.
Dem 1961 hervorgetretenen Ausnahmefall (vgl. BVerfGE 16, 130 ff.) kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu, weil der Gesetzgeber ihn gerade zum Anlaß genommen hat, die Wahlkreiseinteilung zu berichtigen; hierdurch wurde die Zahl der angefallenen Überhangmandate bei späteren Bundestagswahlen drastisch zurückgeführt.
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Es kann im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht nur die Einhaltung der Vorschriften des Bundeswahlrechts durch die zuständigen Wahlorgane und den Deutschen Bundestag prüfen, sondern auch, ob die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes mit den Vorgaben der Verfassung in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 16, 130 ; 121, 266 ; 123, 39 ; 132, 39 ). - BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
Bei einer personalisierten Verhältniswahl, wie sie dem derzeitigen Wahlrecht zugrunde liegt, dürften die Spielräume des Gesetzgebers größer sein als bei einem reinen Mehrheitswahlrecht (vgl. BVerfGE 13, 127 ; 16, 130 ; 95, 335 ; 131, 316 ). - BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
Wahlcomputer
Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde nach § 13 Nr. 3, § 48 BVerfGG nicht nur die Einhaltung der Vorschriften des Bundeswahlrechts durch die zuständigen Wahlorgane und den Deutschen Bundestag zu gewährleisten, sondern prüft auch, ob die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes mit den Vorgaben der Verfassung in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 16, 130 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 ). - BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07
Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen …
Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde nach § 13 Nr. 3, § 48 BVerfGG jedoch nicht nur die Einhaltung der Vorschriften des Bundeswahlrechts durch die zuständigen Wahlorgane und den Bundestag zu gewährleisten, sondern prüft auch, ob die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes mit den Vorgaben der Verfassung in Einklang stehen (BVerfGE 16, 130 ; vgl. auch BVerfGE 21, 200 ;… Magiera, in: Sachs, Grundgesetz Kommentar, 4. Aufl. 2007, Art. 41 Rn. 15).Hingegen bedeutet Wahlgleichheit bei der Verhältniswahl, dass jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung der Vertretung haben muss (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 16, 130 ; 95, 335 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass die Bundestagswahl - infolge des auf der zweiten Stufe der Wahl durchzuführenden und in § 6 Abs. 4 BWG normierten Verhältnisausgleichs und unbeschadet der Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach den Prinzipien der Mehrheitswahl - den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 13, 127 ; 16, 130 ; 66, 291 ; 95, 335 ).
Es geht um die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in formal möglichst gleicher Weise (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 11, 351 ; 13, 243 ; 16, 130 ; 34, 81 ; 95, 335 ; 95, 408 ; BVerfG, Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 BvK 1/07 -, Umdruck S. 35).
Der Bundesgesetzgeber ist bei der Wahl zum Bundestag als dem unitarischen Verfassungsorgan des Bundes daher nicht verpflichtet, föderative Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 16, 130 ;… Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 3 Rn. 5).
- BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
"Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"
Bei der Verhältniswahl verlangt der Grundsatz der Wahlgleichheit darüber hinaus, dass jeder Wähler mit seiner Stimme auch den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung der zu wählenden Vertretung haben muss (vgl. BVerfGE 16, 130 ; 95, 335 ).Im Wahlprüfungsverfahren sind die Wahlrechtsvorschriften auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen, da grundsätzlich nur eine auf der Grundlage eines verfassungskonformen Wahlgesetzes durchgeführte Wahl Gültigkeit beanspruchen kann (vgl. BVerfGE 16, 130 ).
- BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/21
Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß
Bei der Verhältniswahl verlangt der Grundsatz der Wahlgleichheit darüber hinaus, dass jeder Wähler mit seiner Stimme auch den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung der zu wählenden Volksvertretung haben muss (vgl. BVerfGE 16, 130 ; 95, 335 ; 131, 316 ; 146, 327 ; stRspr).Auch die verfassungslegitime Zielsetzung der personalisierten Verhältniswahl, die darauf abzielt, dem Wähler im Rahmen einer Verhältniswahl die Wahl von Persönlichkeiten zu ermöglichen, stellt einen Grund dar, der zur Rechtfertigung von Eingriffen in die Gleichheit der Wahl und die Chancengleichheit der Parteien in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 95, 335 ; 131, 316 ).
a) Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Bundestagswahl unbeschadet der Direktwahl der Wahlkreiskandidaten den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 16, 130 ; 95, 335 ; 121, 266 ; 131, 316 ).
Durch die Wahl der Wahlkreiskandidaten soll annähernd die Hälfte der Abgeordneten in einer engeren persönlichen Beziehung zu ihrem Wahlkreis stehen (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 41, 399 ; 95, 335 ; 131, 316 ).
Dieses Anliegen ist hinreichend gewichtig, um die ausgleichslose Zuteilung von Überhangmandaten in begrenztem Umfang zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 95, 335 ; 131, 316 ).
(aa) Zwar hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass die mit der Zulassung von Überhangmandaten verbundene Differenzierung der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien nur insoweit mit dem Grundsatz der gleichen Wahl vereinbar ist, als sie sich als notwendige Folge des besonderen Charakters der personalisierten Verhältniswahl darstellt (vgl. BVerfGE 16, 130 ; 95, 335 ).
Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag berechtigt, aber nicht verpflichtet, föderalen Belangen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 16, 130 ; 95, 335 ; 121, 266 m.w.N.).
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Auch die legitime Zielsetzung der personalisierten Verhältniswahl, den Wählerinnen und Wählern im Rahmen einer Verhältniswahl die Wahl von Persönlichkeiten zu ermöglichen, kann Eingriffe in die Gleichheit der Wahl und die Chancengleichheit der Parteien rechtfertigen (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 95, 335 ; 131, 316 ).Jedenfalls soweit kein Ausgleich stattfindet, wird die Erfolgswertgleichheit beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 95, 335 ; 131, 316 ).
Zugleich soll zumindest die Hälfte der Abgeordneten eine engere persönliche Beziehung zu ihrem Wahlkreis haben (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 41, 399 ; 95, 335 ; 131, 316 ).
Das Stimmgewicht der Wählerinnen und Wähler, deren Votum ursächlich für den Anfall ausgleichsloser Überhangmandate wäre, wäre gegenüber dem Stimmgewicht der übrigen Wählerinnen und Wähler erhöht, da sie sowohl mit der Erst- als auch mit der Zweitstimme unmittelbar die Mandatszuteilung beeinflussten (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 95, 335 ; 131, 316 ).
- BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13
Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament …
- BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 3/11
Einteilung der Wahlkreise auf der Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung …
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
- BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14
Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvC 4/23
Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19
Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung
- BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91
Kandidatenaufstellung
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
- StGH Baden-Württemberg, 23.02.1990 - GR 2/88
Landtagswahlrecht Baden-Württemberg: Mischsystem von Mehrheits- und …
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 1/10
Parlament muss verfassungswidriges Landeswahlrecht zügig ändern
- BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
- VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11
Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am …
- BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77
Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
- BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
Anfechtung innerparteilicher Wahlen
- StGH Baden-Württemberg, 14.06.2007 - GR 1/06
Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2006 nach dem d' Hondtschen …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.10.2015 - VGH B 14/15
Verfassungsgerichtliche Überprüfung eines Neuzuschnitts einzelner Wahlkreise
- BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
5%-Sperrklausel III
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 10573/12
Ausschluss aus dem Stadtrat wegen Verurteilung aufgrund einer politisch …
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04
Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00
Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung - …
- BVerfG, 12.01.2022 - 2 BvC 17/18
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die mögliche Nichtzählung einer …
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68
Gemeinschaftsschule
- BVerwG, 09.07.1976 - 7 A 1.76
Widerklage bei Länderstreit - Bundestreue - Staatsvertrag - Landesverfassung - …
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82
Spenden an kommunale Wählergruppen
- StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80
Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes …
- BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvC 3/88
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Satz 2 BWahlG
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR 11/11
Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten aus Essingen (Ostalbkreis) zur …
- BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die …
- BVerfG, 08.04.2015 - 2 BvR 35/12
Bei Nichtvorlage an den EuGH ist Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG nur dann verletzt, wenn …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.04.1996 - VerfGH 21/95
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 1995
- StGH Niedersachsen, 20.09.1977 - StGH 1/77
Vereinbarkeit des § 36 Abs. 2 und 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes …
- BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen …
- BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 9/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen …
- VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 138/03
Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; rechtliches Gehör; …
- VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 37/20
- BVerfG, 26.02.2009 - 2 BvC 1/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen …
- BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 1252/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld bleibt - Verfahren beim BVerfG erfolglos
- BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 2/66
Briefwahl I
- BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09
Unstatthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen und Maßnahmen, …
- VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98
Polizeirecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Datenschutz; …
- StGH Niedersachsen, 24.02.2000 - StGH 2/99
Ungültigkeit der Niedersächsischen Landtagswahlen vom 01.03.1998 ; …
- BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09
Weitere Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht …
- BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 4/88
Überhangmandate I
- BVerfG, 19.09.2005 - 2 BvC 4/04
Umfang der Wahlprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht
- BVerfG, 26.02.2009 - 2 BvC 6/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen …
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65
Veranlagung zur Zahlung von Vergnügungssteuer - Anschaffung als Grundlage für die …
- StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1141
Frauenquote für die Zusammensetzung der Personalvertretungen verfassungsgemäß - …
- StGH Hessen, 11.01.2021 - P.St. 2733
Urteil über Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Landtagswahl 2018
- StGH Hessen, 11.11.1987 - P.St. 1045
Konkrete Normenkontrolle; Vorlagefrage; Zulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; …
- VerfGH Bayern, 26.10.2009 - 16-VII-08
1. Zur Sitzverteilung bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen nach dem …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2007 - 4 L 138/05
Toleranzgrenze für die Festlegung der Wahlbereichsgrößen
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91
Verstöße gegen Wahlvorschriften; Verfassungsrechtliche Wahlgrundsätze; Mandat im …
- BVerwG, 12.09.1977 - 7 B 112.77
Kein Anspruch einer Fraktion auf Sitz in beschließendem Ausschuss
- BVerfG, 25.02.2010 - 2 BvC 6/07
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag …
- BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 6/03
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen …
- BVerfG, 09.02.2009 - 2 BvC 11/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen …
- BFH, 27.07.1967 - IV 300/64
Zinsen steuerfrei?
- VerfGH Thüringen, 09.07.2015 - VerfGH 9/15
Wahlprüfungsbeschwerde teilweise erfolgreich - aber Landtagswahl bleibt gültig
- VerfG Hamburg, 08.12.2015 - HVerfG 5/15
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.10.2017 - LVG 3/17
5%-Sperrklausel, Frauenquote für Listenplätze
- VerfGH Bayern, 24.04.1992 - 5-V-92
Das Grundrecht der Wahlgleichheit umfaßt den gesamten Wahlvorgang einschließlich …
- VGH Bayern, 07.10.1992 - 4 B 91.2372
- BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88
Darlegungsanforderungen im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1991 - 1 S 818/91
Wahlanfechtung - Ablauf der Frist - materielle Präklusion - Begrenzung des …
- VerfGH Saarland, 18.03.2013 - Lv 12/12
5 %-Klausel und Sitzverteilung nach d'Hondt sind noch verfassungsgemäß - …
- VerfGH Bayern, 22.07.1993 - 9-VII-92
Sitzverteilung nach d'Hondt in Bayern weiter verfassungsgemäß
- BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
Mitbestimmung: Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat …
- BFH, 03.08.1967 - IV 47/65
Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Bestandsvergleich der Wert des Grund …
- StGH Baden-Württemberg, 12.12.1990 - GR 1/90
Mischsystem des Landtagswahlrechts - Prüfungsumfang des StGH im …
- VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1973 - 2 A 74/72
Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses eines Schülers von einer Schule; Frage des …
- StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 790
Darlegungspflicht; Konkrete Normenkontrolle; Vorlageentscheidung; …
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 5/11
- VG Gelsenkirchen, 25.08.2023 - 15 K 238/23
Bürgerentscheid, Abstimmung, elementare demokratische Grundsätze, Grundsatz der …
- VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95
Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Anfechtung einer Kreistagswahl
- StGH Hessen, 09.12.2020 - P.St. 2735
Beschluss über eine unzulässige Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die …
- BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 49/75
Mitbestimmung: Besetzung von Aufsichtsräten in herrschenden Unternehmen
- BGH, 08.07.1969 - 6 StE 2/68
Hannsheinz Porst
- VG Schwerin, 22.06.2016 - 7 A 1773/14
Wahl der Kammerversammlung der Zahnärztekammer; Zuschnitt von Wahlkreisen
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 86.65
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 7/12
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 6/11
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 1/12
- VG Karlsruhe, 11.04.2002 - 9 K 778/01
Anfechtung einer Wahl zur Vollversammlung der IHK
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 87.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 93.65
Rechtsmittel
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 1/67
Verfassungsmäßigkeit des Systems der personalisierten Verhältniswahl
- BVerwG, 25.11.1966 - VII C 116.66
Aufstellung von Kommunalwahllisten durch Parteien
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 5/12
- BVerwG, 11.06.1979 - 7 B 135.78
Unwirksamkeit einer dem Gesetzesvorbehalt nicht genügenden Studienordnung und …
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 6/12
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 4/12
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 3/12
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 4/11
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 9/11
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 8/11
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 148.63
Veranschlagung einer Vergnügungsteuer für Musikautomaten - Verletzung der …
- BVerfG, 19.09.2005 - 2 BvR 4/04
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes …
- BVerwG, 13.09.1968 - VII B 78.68
Rechtsmittel
- BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 5/62
Verfassungsrechtliche Wahlprüfung - Überhangmandate
- VG Koblenz, 17.08.1973 - 1 K 89/71
Beseitigung von Gebäudeschäden wegen der Aufstauung der Mosel; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2000 - VerfGH 35/00
Einspruch gegen die Landtagswahl vom 14. Mai 2000