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   BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00   

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https://dejure.org/2003,1987
BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00 (https://dejure.org/2003,1987)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00 (https://dejure.org/2003,1987)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 1 BvR 1077/00 (https://dejure.org/2003,1987)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtberücksichtigung von über die Grundpflege nach SGB 11 hinaus gehenden Betreuungsleistungen in der sozialen Pflegeversicherung für Versicherte, die an demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des strengen Bezugs der Pflegebedürftigkeit auf bestimmte Verrichtungen; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Sozialleistungssystems; Rechtmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Menschen mit somatischen Erkrankungen und Menschen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 14 Abs. 1
    Leistungsansprüche in der sozialen Pflegeversicherung bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 178
  • NJW 2003, 3044
  • NZS 2003, 535
  • NZS 2004, 191
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00
    Der von ihm eingeschlagene Weg, die Beitragsbelastung auch mit Hilfe der Definition der Pflegebedürftigkeit in Grenzen zu halten, liegt im Rahmen seines politischen Gestaltungsspielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 96, 330 m.w.N.) und ist nicht durch Vorgaben des Verfassungsrechts versperrt.
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00
    Diese hat das Bundesverfassungsgericht hinzunehmen, solange die Erwägungen des Gesetzgebers weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 13, 97 ; 14, 288 ; 89, 365 ).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00
    Im Übrigen hat der Beschwerdeführer entgegen §§ 92, 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten nicht substantiiert vorgetragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00
    Diese hat das Bundesverfassungsgericht hinzunehmen, solange die Erwägungen des Gesetzgebers weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 13, 97 ; 14, 288 ; 89, 365 ).
  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00
    Das Grundrecht ist aber dann verletzt, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 104, 126 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00
    Diese hat das Bundesverfassungsgericht hinzunehmen, solange die Erwägungen des Gesetzgebers weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 13, 97 ; 14, 288 ; 89, 365 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00
    Der von ihm eingeschlagene Weg, die Beitragsbelastung auch mit Hilfe der Definition der Pflegebedürftigkeit in Grenzen zu halten, liegt im Rahmen seines politischen Gestaltungsspielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 96, 330 m.w.N.) und ist nicht durch Vorgaben des Verfassungsrechts versperrt.
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00
    Dabei ist die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit besonders groß, wenn ein Sozialleistungssystem - wie die soziale Pflegeversicherung - ohnehin nur die Teilabsicherung eines Risikos bewirken soll (vgl. zur Begrenzung der Höhe der Leistungen BVerfGE 103, 242 ; BTDrucks 12/5262, S. 90) und Lücken im Leistungskatalog unter bestimmten Voraussetzungen anderweitig geschlossen werden können, hier durch die Hilfe zur Pflege nach §§ 68 ff. BSHG (vgl. dazu im Einzelnen Lachwitz in: Schulin, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. 4, Pflegeversicherungsrecht, 1997, § 9 Rn. 75 ff.).
  • BSG, 10.02.2000 - B 3 P 11/99 R

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei stationärer Pflege, Vergütungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00
    gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Februar 2000 - B 3 P 11/99 R -,.
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.09.1998 - L 3 P 16/97
    Auszug aus BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00
    b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 4. September 1998 - L 3 P 16/97 -,.
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 P 2/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Kurzzeitpflege - Verhinderungspflege - häusliche

    Ebenso wenig kann im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung darauf abgestellt werden, was aus Sicht der Menschen, die einen nachvollziehbaren Unterstützungsbedarf haben, und aus der Sicht ihrer Angehörigen wünschenswert oder gar unerlässlich erscheint (so BVerfG vom 22.5.2003 - 1 BvR 1077/00 - SozR 4-3300 § 14 Nr. 1) .
  • VGH Hessen, 24.03.2015 - 10 A 272/14
    Insofern verweist die Klägerseite auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (3. Kammer des Ersten Senats) vom 22. Mai 2003 - 1 BvR 1077/00 -, NZS 2003, 535.
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 P 5/02 R

    Private Pflegeversicherung - Berücksichtigung der Peritonealdialyse als

    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 22. Mai 2003 (1 BvR 452/99 , FamRZ 2003, 1084 und 1 BvR 1077/00, SozR 4-3300 § 14 Nr. 1) den Ausschluss des allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsaufwands, der gerade bei geistig behinderten Menschen in besonders hohem Maße zu leisten ist, aus dem nach § 14 Abs. 3 und 4 SGB XI berücksichtigungsfähigen Pflegebedarf für verfassungsgemäß erklärt.
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