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   BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60   

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https://dejure.org/1960,253
BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60 (https://dejure.org/1960,253)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.1960 - 2 BvR 432/60 (https://dejure.org/1960,253)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 1960 - 2 BvR 432/60 (https://dejure.org/1960,253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nrw.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2, Art. 21 Abs. 1
    Geltendmachung der Benachteiligung einer politischen Partei durch landesrechtliche Parteienfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 239
  • NJW 1960, 1660
  • DVBl 1960, 685
  • DVBl 1960, 865
  • DÖV 1961, 106
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
    Als die notwendigen politischen Handlungseinheiten der heutigen Demokratie und integrierende Bestandteile des demokratischen Verfassungsaufbaues üben sie Funktionen eines Verfassungsorgans aus, wenn sie bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken (BVerfGE 4, 27 (30)).

    Aus dieser verfassungsrechtlichen Stellung hat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts die Folgerung gezogen, daß die organschaftliche Qualität der politischen Parteien die Form ihrer Teilnahme am verfassungsgerichtlichen Verfahren bestimmen muß, wenn sie in diesem Bereich tätig werden und um Rechte kämpfen, die sich aus dieser besonderen Funktion im Verfassungsleben ergeben (BVerfGE 4, 27 (30 f.)).

    Sie kann eine etwaige solche Beeinträchtigung ihres verfassungsrechtlichen Status durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber - ebenso wie die Diskriminierung durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens (BVerfGE 4, 27 ff.; 4, 375 (378); 5, 77 (80); 6, 84 (88); 6, 99 (102 f.); 6, 367 (371 f.); 7, 99 (103)) - vor dem Bundesverfassungsgericht nur im Wege des Organstreits geltend machen.

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
    Der Bund der Deutschen, der sich regelmäßig an den Parlamentswahlen beteiligt, ist nach Satzung, Programm und Auftreten auch heute noch eine politische Partei im Sinne des Art. 21 GG (BVerfGE 7, 99 (103)).

    Sie kann eine etwaige solche Beeinträchtigung ihres verfassungsrechtlichen Status durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber - ebenso wie die Diskriminierung durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens (BVerfGE 4, 27 ff.; 4, 375 (378); 5, 77 (80); 6, 84 (88); 6, 99 (102 f.); 6, 367 (371 f.); 7, 99 (103)) - vor dem Bundesverfassungsgericht nur im Wege des Organstreits geltend machen.

  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
    Sie kann eine etwaige solche Beeinträchtigung ihres verfassungsrechtlichen Status durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber - ebenso wie die Diskriminierung durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens (BVerfGE 4, 27 ff.; 4, 375 (378); 5, 77 (80); 6, 84 (88); 6, 99 (102 f.); 6, 367 (371 f.); 7, 99 (103)) - vor dem Bundesverfassungsgericht nur im Wege des Organstreits geltend machen.
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53

    Parteifreie Wählergruppen

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
    Sie kann eine etwaige solche Beeinträchtigung ihres verfassungsrechtlichen Status durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber - ebenso wie die Diskriminierung durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens (BVerfGE 4, 27 ff.; 4, 375 (378); 5, 77 (80); 6, 84 (88); 6, 99 (102 f.); 6, 367 (371 f.); 7, 99 (103)) - vor dem Bundesverfassungsgericht nur im Wege des Organstreits geltend machen.
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
    Unter diesen Umständen kann die vom Niedersächsischen Landtag beschlossene unmittelbare staatliche Parteienfinanzierung, anders als in dem vom Ersten Senat am 21. Februar 1957 entschiedenen Falle (BVerfGE 6, 273 ff.), bei dem es sich lediglich um eine mittelbare Begünstigung der Parteien durch die steuerliche Abzugsfähigkeit von privaten Spenden zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und staatspolitischer Zwecke handelte, nicht von dem den politischen Parteien in Art. 21 GG verliehenen verfassungsrechtlichen Status getrennt und isoliert betrachtet werden.
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 1/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Grundsatz der gleichen Wahl

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
    Sie kann eine etwaige solche Beeinträchtigung ihres verfassungsrechtlichen Status durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber - ebenso wie die Diskriminierung durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens (BVerfGE 4, 27 ff.; 4, 375 (378); 5, 77 (80); 6, 84 (88); 6, 99 (102 f.); 6, 367 (371 f.); 7, 99 (103)) - vor dem Bundesverfassungsgericht nur im Wege des Organstreits geltend machen.
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
    Sie kann eine etwaige solche Beeinträchtigung ihres verfassungsrechtlichen Status durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber - ebenso wie die Diskriminierung durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens (BVerfGE 4, 27 ff.; 4, 375 (378); 5, 77 (80); 6, 84 (88); 6, 99 (102 f.); 6, 367 (371 f.); 7, 99 (103)) - vor dem Bundesverfassungsgericht nur im Wege des Organstreits geltend machen.
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvH 1/56

    Politische Partei im Organstreit um Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
    Sie kann eine etwaige solche Beeinträchtigung ihres verfassungsrechtlichen Status durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber - ebenso wie die Diskriminierung durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens (BVerfGE 4, 27 ff.; 4, 375 (378); 5, 77 (80); 6, 84 (88); 6, 99 (102 f.); 6, 367 (371 f.); 7, 99 (103)) - vor dem Bundesverfassungsgericht nur im Wege des Organstreits geltend machen.
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
    Die politischen Parteien sind durch Art. 21 GG aus dem Bereich des Politisch-Soziologischen in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben worden (BVerfGE 2, 1 (73); 5, 85 (133)) und damit zu integrierenden Bestandteilen des verfassungsrechtlich geordneten politischen Lebens geworden (BVerfGE 1, 208 (225)).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
    Die politischen Parteien sind durch Art. 21 GG aus dem Bereich des Politisch-Soziologischen in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben worden (BVerfGE 2, 1 (73); 5, 85 (133)) und damit zu integrierenden Bestandteilen des verfassungsrechtlich geordneten politischen Lebens geworden (BVerfGE 1, 208 (225)).
  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Die politischen Parteien sind deshalb insbesondere berechtigt, eine Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status im Bereich des Wahlrechts im Wege der Organklage zu rügen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 4, 27 [30f]; vgl. ferner BVerfGE 11, 239 [241f]; 14, 121 [129]; 20, 18 [22]; 24, 260 [263]; 24, 300 [329]).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Dabei ist nach der Wertung von Art. 21 GG - der den Parteien eine wesentliche Rolle für die politische Willensbildung des Volkes in der demokratischen Verfassungsordnung des Grundgesetzes zuweist (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 11, 239 ; 12, 276 ; 13, 54 ; 18, 34 ; 20, 56 ; 107, 339 ; stRspr) - davon auszugehen, dass ein parteipolitisches Engagement, welches seinerseits auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, diese stärkt.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verkennt insoweit, dass nach der Wertung von Art. 21 GG - der den Parteien eine wesentliche Rolle für die politische Willensbildung des Volkes in der demokratischen Verfassungsordnung des Grundgesetzes zuweist (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 11, 239 ; 12, 276 ; 13, 54 ; 18, 34 ; 20, 56 ; 107, 339 ; stRspr) - ein parteipolitisches Engagement, das seinerseits auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, diese stärkt.

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Als solche ist sie im Organstreit parteifähig, soweit sie eine Verletzung ihres Rechts auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb geltend macht und sich damit auf ihren besonderen, in Art. 21 GG umschriebenen verfassungsrechtlichen Status beruft (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 11, 239 ; 14, 121 ; 20, 18 ; 24, 260 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 60, 53 ; 73, 40 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Die Antragstellerin ist als politische Partei im Organstreit parteifähig, da sie eine Verletzung ihres Rechts auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb geltend macht und sich damit auf ihren besonderen, in Art. 21 GG umschriebenen verfassungsrechtlichen Status beruft (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 11, 239 ; 20, 18 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 60, 53 ; 73, 40 ; 148, 11 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    (4) Eine Finanzierung der Parteien aus öffentlichen Mitteln für ihre gesamte politische Tätigkeit kann - wie eine erneute Prüfung ergeben hat - auch nicht mit dem Hinweis gerechtfertigt werden, sie solle es den Parteien ermöglichen, ihren Aufgaben unabhängiger von sachfremden Finanzierungsquellen als zuvor gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 12, 276 [280] sowie den Beschluß eines Ausschusses des Zweiten Senats vom 22. Juni 1960, BVerfGE 11, 239 [243]).
  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    Grundrechte, die den Parteien unabhängig von ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status wie jedermann zustehen, sind nicht Bestandteil der durch Art. 21 GG geschützten Rechtsstellung und können deshalb nicht im Organstreitverfahren verfolgt werden (vgl. hierzu BVerfGE 4, 27 ; 11, 239 ; 82, 322 ; 84, 290 ; 85, 264 ).
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 9/19

    Paritätsgesetz verletzt Parteienrechte

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können politische Parteien eine Verletzung oder unmittelbare Gefährdung des ihnen verliehenen verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan nur im Wege der Organstreitigkeit als "andere Beteiligte" (§§ 35, 12 Nr. 1 VerfGGBbg) geltend machen (BVerfGE [Plenum] 4, 27, 31; s. a. BVerfGE 6, 367, 372; 11, 239, 241; 66, 107, 115; 73, 1, 29; 82, 322, 335; 84, 290, 298; 85, 264, 284).
  • StGH Niedersachsen, 24.11.2020 - StGH 6/19

    Ministerpräsident; Landesregierung; Äußerung; Äußerungsbefugnis; politische

    Die Verfassungsbeschwerde, die das niedersächsische Landesrecht ohnehin nicht vorsieht, wäre für sie nicht das adäquate prozessuale Mittel (ebenso BVerfG, Beschl. des Plenums v. 20.7.1954 - 1 PBvU -, BVerfGE 4, 27, 31, juris Rn. 17; BVerfG, Beschl. v. 22.6.1960 - 2 BvR 432/60 -, BVerfGE 11, 239, 241, 243, juris Rn. 7, 12; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Politische Parteien können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan im Wege des Organstreitverfahrens geltend machen (BVerfGE 4, 27 [30 f.]; 11, 239 [241]; 20, 119 [130]; BVerfGE 24, 260 [263]).
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19

    Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können politische Parteien eine Verletzung oder unmittelbare Gefährdung des ihnen verliehenen verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan nur im Wege der Organstreitigkeit als "andere Beteiligte" (§§ 35, 12 Nr. 1 ​VerfGGBbg) geltend machen (BVerfGE [Plenum] 4, 27, 31; s. a. BVerfGE 6, 367, 372; 11, 239, 241; 66, 107, 115; 73, 1, 29; 82, 322, 335; 84, 290, 298; 85, 264, 284).
  • StGH Hessen, 01.12.2023 - P.St. 2910

    Klage der AfD wegen einer Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit aufgrund

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81

    Rundfunkrat

  • VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 20/06

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde einer parteinahen

  • BFH, 07.12.1990 - X R 1/85

    Zum Parteibegriff in § 10 b Abs. 2 EStG

  • VerfG Brandenburg, 18.04.1996 - VfGBbg 11/96

    Organklage von Bündnis 90/Die Grünen gegen Haushaltsmittelverwendung für

  • BGH, 01.04.1968 - StB 2/68

    Beschlagnahme des als Druckschrift zur Verbreitung im Bundesgebiet bestimmten

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