Rechtsprechung
BVerfG, 22.06.2011 - 1 BvR 2553/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Urheberrechtliche Verantwortlichkeit für Weitersendung von Kabelfernsehprogrammen in Hotelzimmer - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Verwertungsgesellschaft mangels hinreichender Substantiierung und fehlender Beschwerdebefugnis
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Urheberrechtliche Verantwortlichkeit für Weitersendung von Kabelfernsehprogrammen in Hotelzimmer - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Verwertungsgesellschaft mangels hinreichender Substantiierung und fehlender ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Urheberrechtliche Verantwortlichkeit für Weitersendung von Kabelfernsehprogrammen in Hotelzimmer - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Verwertungsgesellschaft mangels hinreichender Substantiierung und fehlender ... - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde bzgl. der Regelung zum Weitersenderecht der Verwertungsgesellschaft für private Hörfunksender und Fernsehsender; Geltendmachung der Verletzung der eigenen Erwerbstätigkeit und Verletzung der Berufsausübungsfreiheit der Mitglieder
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Urheberrechtliche Verantwortlichkeit für Weitersendung von Kabelfernsehprogrammen in Hotelzimmer - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Verwertungsgesellschaft mangels hinreichender Substantiierung und fehlender ...
- ra.de
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Urheberrechtliche Verantwortlichkeit für Weitersendung von Kabelfernsehprogrammen in Hotelzimmer - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Verwertungsgesellschaft mangels hinreichender Substantiierung und fehlender ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde bzgl. der Regelung zum Weitersenderecht der Verwertungsgesellschaft für private Hörfunksender und Fernsehsender; Geltendmachung der Verletzung der eigenen Erwerbstätigkeit und Verletzung der Berufsausübungsfreiheit der Mitglieder
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 25.01.2007 - 8 O 355/06
- OLG Hamm, 04.09.2007 - 4 U 38/07
- BGH, 12.11.2009 - I ZR 160/07
- BGH, 15.07.2010 - I ZR 160/07
- BVerfG, 22.06.2011 - 1 BvR 2553/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1608
- MMR 2011, 827
- ZUM 2011, 835
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 29.11.2016 - 10 ABR 68/16
Anhörungsrüge
und 8. als fehlend beanstandeten rechtlichen Hinweises (§ 139 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO) bezieht sich nicht auf den Inhalt der verkündeten Entscheidungsformel, sondern auf entscheidungserhebliche Gesichtspunkte, welche bei einer am Schluss der Sitzung verkündeten Entscheidung noch nicht niedergelegt und den Beteiligten bekannt sein können (vgl. BVerfG 22. Juni 2011 - 1 BvR 2553/10 - Rn. 39) . - BAG, 29.11.2016 - 10 ABR 67/16
Anhörungsrüge
als fehlend beanstandeten rechtlichen Hinweises (§ 139 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO) bezieht sich nicht auf den Inhalt der verkündeten Entscheidungsformel, sondern auf entscheidungserhebliche Gesichtspunkte, welche bei einer am Schluss der Sitzung verkündeten Entscheidung noch nicht niedergelegt und den Beteiligten bekannt sein können (vgl. BVerfG 22. Juni 2011 - 1 BvR 2553/10 - Rn. 39) . - LSG Bayern, 22.11.2013 - L 15 SF 304/13
Eine Anhörungsrüge ist unzulässig, wenn sie nicht den Anforderungen des § 4a Abs. …
Sinn und Zweck der Anhörungsrüge ist es allein, einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz - aber auch nur diesen - zu heilen (…vgl. Hartmann, a.a.O., § 4 a JVEG, Rdnr. 2 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22.06.2011, Az.: 1 BvR 2553/10).
- LSG Bayern, 12.08.2015 - L 15 RF 23/15
Kein neuer Sachvortrag durch Anhörungsrüge
Sinn und Zweck der Anhörungsrüge ist es allein, einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - aber auch nur diesen - zu heilen (…vgl. Hartmann, a.a.O., § 4 a JVEG, Rdnr. 2 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22.06.2011, Az.: 1 BvR 2553/10). - LSG Bayern, 18.11.2014 - L 15 SF 293/14
Unzulässige Anhörungsrüge
Sinn und Zweck der Anhörungsrüge ist es allein, einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz - aber auch nur diesen - zu heilen (…vgl. Hartmann, a.a.O., § 69 a GKG, Rdnr. 2 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22.06.2011, Az.: 1 BvR 2553/10). - LSG Bayern, 02.05.2014 - L 15 SF 346/13
Anhörungsrüge, Darlegungserfordernis, Entschädigung
Sinn und Zweck der Anhörungsrüge ist es allein, einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz - aber auch nur diesen - zu heilen (…vgl. Hartmann, a.a.O., § 4 a JVEG, Rdnr. 2 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22.06.2011, Az.: 1 BvR 2553/10). - LSG Bayern, 21.08.2012 - L 15 SF 169/12
Rentenversicherung, Anhörungsrüge, Entschädigung
Damit unterliegt er einem Irrtum; die Anhörungsrüge hat einzig und allein den Sinn und Zweck, einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz - aber auch nur diesen - zu heilen (…vgl. Hartmann, a.a.O., § 4 a JVEG, Rdnr. 2 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22.06.2011, Az.: 1 BvR 2553/10). - LSG Bayern, 21.08.2012 - L 15 SF 170/12
Existenzminimum, rechtliches Gehör, Darlegungserfordernis, …
Damit unterliegt er einem Irrtum; die Anhörungsrüge hat einzig und allein den Sinn und Zweck, einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz - aber auch nur diesen - zu heilen (…vgl. Hartmann, a.a.O., § 4 a JVEG, Rdnr. 2 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22.06.2011, Az.: 1 BvR 2553/10). - LSG Baden-Württemberg, 26.09.2016 - L 7 SO 3456/16 Ein Verfahrensbeteiligter muss grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist (BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 1 BvR 2553/10 - (juris Rdnr. 35) m.w.N.).