Rechtsprechung
   BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66, 1 BvR 445/67, 1 BvR 192/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,60
BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66, 1 BvR 445/67, 1 BvR 192/69 (https://dejure.org/1970,60)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.1970 - 1 BvR 285/66, 1 BvR 445/67, 1 BvR 192/69 (https://dejure.org/1970,60)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 1970 - 1 BvR 285/66, 1 BvR 445/67, 1 BvR 192/69 (https://dejure.org/1970,60)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,60) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pensionsrückstellungen für Arbeitnehmer-Ehegatten - Einkommensteuerliche Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für Arbeitnehmer-Ehegatten

  • rechtsportal.de

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für Arbeitnehmer-Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pensionsrückstellungen für Arbeitnehmer-Ehegatten - Einkommensteuerliche Behandlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 104
  • NJW 1970, 1787
  • DB 1970, 1519
  • BStBl II 1970, 652
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66
    Arbeitsverträge unter Ehegatten werden zivilrechtlich anerkannt, sofern sie ernsthaft abgeschlossen werden (BVerfGE 13, 290 [301 f.] 6).

    Im Anschluß an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1962 (BVerfGE 13, 290; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; vgl. auch BVerfGE 16, 243 [245]; 18, 257 [266, 269]) hat der BFH (BStBl 1962 III S. 217, 218, 383) ausgesprochen, daß Arbeitsverhältnissen unter Ehegatten nicht deswegen die Anerkennung versagt werden dürfe, weil der mitarbeitende Ehegatte "nicht die gleiche soziale Stellung wie ein fremder Arbeitnehmer" einnehme.

    Arbeitsrechtliche Vereinbarungen werden jedoch im allgemeinen nicht durch Normen des Eherechts mit der Folge überlagert, daß die arbeitsvertraglichen Abmachungen nur subsidiär und mithin nur in besonderen Fällen zum Tragen kommen (vgl. BVerfGE 13, 290 [303 ff., 308]; 18, 257 [271 f.]).

    Da Ehegattenarbeitsverhältnisse wirtschaftlich im allgemeinen keinen spezifisch anderen Charakter als Arbeitsverhältnisse unter fremden Personen haben, graduelle Unterschiede im allgemeinen nur auf psychisch-sozialem Gebiet liegen (BVerfGE 13, 290 [306]), besteht -- schon vom arbeitsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung her gesehen -- kein Rechtfertigungsgrund, Ehegatten von dieser betrieblichen Altersfürsorge auszuschließen.

    An einem Ehegattenarbeitsverhältnis sind jedoch zwei natürliche Personen beteiligt, die zwar durch persönliche Beziehungen eng verbunden sind, aber zwei selbständige Wirtschaftssubjekte bleiben, zwischen denen durch die Ehe als solche keine Vermögensgemeinschaft begründet wird (BVerfGE 13, 290 [308]; 16, 203 [208] 7); 26, 321 [326]).

    Auch wenn die Verhinderung von Steuerumgehungen als ein legitimes Ziel der Rechtsprechung in Steuersachen anzuerkennen ist (vgl. BVerfGE 13, 290 [316]; 22, 156 [161]), müssen Erwägungen, die eine Mißbrauchsbekämpfung praktisch erleichtern sollen, hinter die besondere Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG zurücktreten.

    Der Vorrang verfassungsrechtlicher Wertentscheidungen verbietet es, Zweckmäßigkeitserwägungen unter Verletzung solcher Wertungen voranzustellen (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [83 f.]; 13, 290 [316 f.] und 318 [330]; 26, 321 [326 f.]).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66
    Zur einkommensteuerlichen Behandlung der Pensionsrückstellungen für Arbeitnehmer-Ehegatten (im Anschluß an BVerfGE 13, 318).

    Insofern war der Beschwerdeführer von dem Feststellungsbescheid unmittelbar betroffen (vgl. § 219 AO; BVerfGE 13, 318 [323 ff.] §).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft jedoch, ob der Richter bei der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts den Einfluß der Grundrechte beachtet hat (BVerfGE 13, 318 [325] mit weiteren Nachweisen).

    Im Anschluß an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1962 (BVerfGE 13, 290; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; vgl. auch BVerfGE 16, 243 [245]; 18, 257 [266, 269]) hat der BFH (BStBl 1962 III S. 217, 218, 383) ausgesprochen, daß Arbeitsverhältnissen unter Ehegatten nicht deswegen die Anerkennung versagt werden dürfe, weil der mitarbeitende Ehegatte "nicht die gleiche soziale Stellung wie ein fremder Arbeitnehmer" einnehme.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits für die steuerliche Behandlung des laufenden Arbeitsentgelts ausgesprochen, daß eine solche Auslegung dem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG widerspricht (BVerfGE 13, 318 [326]).

    Für eine vom Zivilrecht abweichende Beurteilung müssen jedoch sachlich einleuchtende Gründe vorliegen (BVerfGE 13, 318 [326 f.]; 18, 224 [233 f.]; 25, 28 [35 ff.] 8);25, 309 [312 ff.] 9).

  • BFH, 17.02.1966 - IV 47/64

    Pensionszusage an die bei der Gesellschaft beschäftigte Ehefrau eines

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66
    Der BFH hob mit Urteil vom 17. Februar 1966 (BStBl 1966 III S. 247) das Urteil des FG auf.

    Es könne "wegen der gleichgerichteten Willensbildung der Ehegatten davon ausgegangen werden, daß die Verwirklichung der Pensionszusage in beliebiger und vom Standpunkt steuerlicher Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit aus gesehen willkürlicher Weise jederzeit beeinflußt, umgestaltet und verhindert werden kann" (BFH, BStBl 1966 III S. 247).

    1) BStBl 1966 III S. 247.

  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66
    Im Anschluß an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1962 (BVerfGE 13, 290; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; vgl. auch BVerfGE 16, 243 [245]; 18, 257 [266, 269]) hat der BFH (BStBl 1962 III S. 217, 218, 383) ausgesprochen, daß Arbeitsverhältnissen unter Ehegatten nicht deswegen die Anerkennung versagt werden dürfe, weil der mitarbeitende Ehegatte "nicht die gleiche soziale Stellung wie ein fremder Arbeitnehmer" einnehme.

    Arbeitsrechtliche Vereinbarungen werden jedoch im allgemeinen nicht durch Normen des Eherechts mit der Folge überlagert, daß die arbeitsvertraglichen Abmachungen nur subsidiär und mithin nur in besonderen Fällen zum Tragen kommen (vgl. BVerfGE 13, 290 [303 ff., 308]; 18, 257 [271 f.]).

  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66
    Das Bundesverfassungsgericht hat es allerdings dem Grundsatz nach gebilligt, daß der BFH eine Rückstellung für Pensionzusagen an beherrschende Gesellschafter nicht zugelassen hat, weil eine solche Pensionszusage jederzeit wieder aufgehoben werden könne (BVerfGE 18, 224 [233 f.]).

    Für eine vom Zivilrecht abweichende Beurteilung müssen jedoch sachlich einleuchtende Gründe vorliegen (BVerfGE 13, 318 [326 f.]; 18, 224 [233 f.]; 25, 28 [35 ff.] 8);25, 309 [312 ff.] 9).

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 136/62

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 2 S. 2 KVStG 1959

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66
    Für eine vom Zivilrecht abweichende Beurteilung müssen jedoch sachlich einleuchtende Gründe vorliegen (BVerfGE 13, 318 [326 f.]; 18, 224 [233 f.]; 25, 28 [35 ff.] 8);25, 309 [312 ff.] 9).

    8) BStBl 1969 II S. 389.

  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvL 22/65
    Auszug aus BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66
    Der Vorrang verfassungsrechtlicher Wertentscheidungen verbietet es, Zweckmäßigkeitserwägungen unter Verletzung solcher Wertungen voranzustellen (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [83 f.]; 13, 290 [316 f.] und 318 [330]; 26, 321 [326 f.]).

    5) BStBl 1969 II S. 513.

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66
    Vor Art. 6 Abs. 1 GG, der den vorliegenden Fällen als verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [71] 4); 13, 318 [331]; 18, 257 [269]; 26, 321 [325] 5), können solche steuerlichen Benachteiligungen nur Bestand haben, wenn sich hierfür aus der Natur des geordneten Lebensverhältnisses sachgerechte Gründe ergeben.

    Der Vorrang verfassungsrechtlicher Wertentscheidungen verbietet es, Zweckmäßigkeitserwägungen unter Verletzung solcher Wertungen voranzustellen (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [83 f.]; 13, 290 [316 f.] und 318 [330]; 26, 321 [326 f.]).

  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 345/61

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66
    An einem Ehegattenarbeitsverhältnis sind jedoch zwei natürliche Personen beteiligt, die zwar durch persönliche Beziehungen eng verbunden sind, aber zwei selbständige Wirtschaftssubjekte bleiben, zwischen denen durch die Ehe als solche keine Vermögensgemeinschaft begründet wird (BVerfGE 13, 290 [308]; 16, 203 [208] 7); 26, 321 [326]).
  • BVerfG, 08.07.1963 - 1 BvR 54/61

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Behandlung von

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66
    Im Anschluß an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1962 (BVerfGE 13, 290; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; vgl. auch BVerfGE 16, 243 [245]; 18, 257 [266, 269]) hat der BFH (BStBl 1962 III S. 217, 218, 383) ausgesprochen, daß Arbeitsverhältnissen unter Ehegatten nicht deswegen die Anerkennung versagt werden dürfe, weil der mitarbeitende Ehegatte "nicht die gleiche soziale Stellung wie ein fremder Arbeitnehmer" einnehme.
  • BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U

    Steuerrechtliche Beurteilung einer Witwenpension für die Ehefrau des

  • BFH, 08.03.1962 - IV 165/60 U

    Steuerrechtliche Anerkennung bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten

  • BFH, 10.02.1967 - III 143/64

    Berücksichtigung schuldrechtlicher Ausgleichsansprüche der Ehefrau bei Anwendung

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvR 495/63

    Verfassungsmäßgkeit der Versagung einer Gewinnverminderung bei nachträglicher

  • BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung im

  • BFH, 04.11.1965 - IV 5/65 U

    Verpflichtung zur Aktivierung einer, im Wege einer Beratungstätigkeit eines

  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 445/66

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Die Finanzgerichte sind allerdings bei der Auslegung und Anwendung des § 42 AO nach Möglichkeit gehalten, mit Hilfe dieser Bestimmung über den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht solchen Gestaltungspraktiken entgegen zu wirken, die sonst zur Verfassungswidrigkeit einer Norm führen (vgl. BVerfGE 22, 156 ; 29, 104 ).
  • FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 33/10

    Körperschaftsteuergesetz dem BVerfG vorgelegt

    Als besondere sachliche Gründe für Ausnahmen von einer folgerichtigen Umsetzung und Konkretisierung steuergesetzlicher Belastungsentscheidungen erkennt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung neben außerfiskalischen Förderungs- und Lenkungszwecken auch Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse (zuletzt BVerfG Beschluss vom 06.07.2010 - 2 BvL 13/09, DStR 2010, 63) sowie die Bekämpfung missbräuchlicher Gestaltungen an (z. B. BVerfG Beschluss vom 22.07.1970 - 1 BvR 285/66, BStBl II 1970, 652).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 1 V 1674/23

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der

    Als besondere sachliche Gründe kommen neben außerfiskalischen Förderungs- und Lenkungszwecken auch die Bekämpfung missbräuchlicher Gestaltungen sowie Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse in Betracht (BVerfG-Beschlüsse vom 06.07.2010 2 BvL 13/09, BVerfGE 126, 268, und vom 22.07.1970 - 1 BvR 285/66, 1 BvR 445/67, 1 BvR 192/69, BVerfGE 29, 104).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht