Rechtsprechung
BVerfG, 22.07.2009 - 2 BvL 3/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der allgemeinen Wehrpflicht mit dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht gem. § 1 Abs. 1 WPflG und § 3 Abs. 1 WPflG i.V.m. § 21 Wehrpflichtgesetz (WPflG); Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Vorlagebeschlusses nach Art. 100 Abs. 1 GG; Umfassende und gleichmäßige Heranziehung der Wehrpflichtigen als ...
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 3; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; WPflG § 1 Abs. 1; ; WPflG § 3 Abs. 1; ; WPflG § 21
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Vereinbarkeit der allgemeinen Wehrpflicht mit dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit mangels hinreichender Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Unvereinbarkeit der Norm mit Verfassungsrecht
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Richtervorlage zur Frage der Wehrgerechtigkeit unzulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Wehrgerechtigkeit vor dem Bundesverfassungsgericht
Besprechungen u.ä.
- zentralstelle-kdv.de
(Entscheidungsbesprechung)
Angst vor der eigenen Kompetenz? (Dr. Werner Glenewinkel, Peter Tobiassen)
Verfahrensgang
- VG Köln, 03.12.2008 - 8 K 5791/08
- BVerfG, 22.07.2009 - 2 BvL 3/09
Papierfundstellen
- BVerfGK 16, 57
- NVwZ 2010, 183
Wird zitiert von ... (16)
- BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08
Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes
die Zahl derjenigen, die tatsächlich Wehrdienst leisten, ins Verhältnis zur Zahl derjenigen setzt, die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für den Wehrdienst zur Verfügung stehen, oder die Außenwirkung des Gebots der Wehrgerechtigkeit für maßgeblich hält, also das Verhältnis zwischen der Zahl der tatsächlich zum Wehrdienst Einberufenen zur Zahl aller Männer eines Geburtsjahrgangs (zu diesen Begriffsbestimmungen BVerfG 22. Juli 2009 - 2 BvL 3/09 - Rn. 12, NVwZ 2010, 183), wird ein immer geringerer Anteil der Wehrpflichtigen tatsächlich zum Grundwehr- bzw. Zivildienst herangezogen.Bezogen auf die Außenwirkung sank bei 452.076 erfassten Angehörigen des Geburtsjahrgangs 1990 die Ausschöpfungsquote auf 13 % (alle Zahlen sind der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 2009 - 2 BvL 3/09 - Rn. 13 f., aaO, entnommen).
- BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08
Vereinbarkeit der Neuregelung über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte, …
Es hätte begründen müssen, weshalb entgegen dieser Rechtsprechung die Leistungsklagen im Ausgangsverfahren als statthaft zu erachten sind mit der Folge, dass die Gültigkeit des Sonderzahlungsgesetzes NRW entscheidungserheblich ist (vgl. zum Erfordernis der hinreichenden Auseinandersetzung mit einer gegenteiligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juli 2009 - 2 BvL 3/09 -, [...]Rn. 15 ff.). - BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 3/08
Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlagen zur Kürzung der …
Es hätte begründen müssen, weshalb entgegen dieser Rechtsprechung die Verpflichtungs- beziehungsweise allgemeinen Leistungsklagen im Ausgangsverfahren als statthaft zu erachten sind mit der Folge, dass die Gültigkeit des Sonderzahlungsgesetzes NRW entscheidungserheblich ist (vgl. zum Erfordernis der hinreichenden Auseinandersetzung mit einer gegenteiligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juli 2009 - 2 BvL 3/09 -, [...]Rn. 15 ff.).
- LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 336/12
Verrechnung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge mit einer Altersrente durch …
Diese Entscheidung des Gesetzgebers habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 2 BvL 3/09;… 1 BvL 4/09, Rdnr. 151) bestätigt, in der ausgeführt worden sei, dass die Regelleistung für Erwachsene zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend erkannt werden kann. - BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 3.10
Begehren auf Zurückstellung vom Zivildienst und Aufhebung der Einberufung wegen …
Denn er setzt sich dabei in keiner Weise mit dem Umstand auseinander, dass das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 11. Juli 1989 - 2 BvL 11/88 - BVerfGE 80, 354 und vom 20. Februar 2002 - 2 BvL 5/99 - BVerfGE 105, 61 <70 ff., vgl. auch Kammerbeschluss vom 22. Juli 2009 - 2 BvL 3/09 - NVwZ 2010, 183 ff.) und das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 19. Januar 2005 - BVerwG 6 C 9.04 - BVerwGE 122, 331 = Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 49 S. 7 ff.) die Verfassungsgemäßheit der allgemeinen Wehrpflicht und damit des Wehr- und Ersatzdienstes - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wehrgerechtigkeit - bejaht und den auf diesem Feld bestehenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers betont haben. - VG Ansbach, 09.03.2010 - AN 15 K 09.02200
Keine Zurückstellung wegen Weiterbildung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)
Zur Frage der Wehrgerechtigkeit werde auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 2009 - 2 BvL 03/09 - sowie auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2005 - 6 C 9.04 - verwiesen, wonach die Wehrgerechtigkeit nach wie vor für gewährleistet angesehen werde.Entgegen der Auffassung des Bevollmächtigten des Klägers lassen sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 2009 (2 BvL 3/09) durchaus materielle Kriterien für die Annahme eines Verstoßes der Bestimmungen über die Wehrpflicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG entnehmen.
- VG Ansbach, 14.12.2009 - AN 15 S 09.02199
Keine Zurückstellung wegen Weiterbildung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)
Zur Frage der Wehrgerechtigkeit werde auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.7.2009 - 2 BvL 03/09 - sowie auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.1.2005 - 6 C 9.04 - verwiesen, wonach die Wehrgerechtigkeit nach wie vor für gewährleistet angesehen werde.Entgegen der Auffassung des Bevollmächtigten des Antragstellers lassen sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 2009 (2 BvL 3/09) durchaus materielle Kriterien für die Annahme eines Verstoßes der Bestimmungen über die Wehrpflicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG entnehmen.
- VG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 K 1756/09
Zurückstellung Genehmigung Verlassen Ausschluss pflichtwidrig
Vom Kläger geäußerte Bedenken gegen die Wahrung des Grundsatzes der Wehrgerechtigkeit sind nicht substantiiert dargelegt und greifen auch tatsächlich nicht durch, - vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2005 - 6 C 9.04 -zitiert nach Juris; vgl. zu der vom VG Köln insoweit angestrengten Normenkontrolle: BVerfG, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 BvL 3/09 -, zitiert nach Juris - vermögen aber jedenfalls die mit der Klage allein verfolgten Ansprüche auf Zurückstellung des Klägers vom Zivildienst und auf Genehmigung seines Auslandsaufenthaltes nicht zu begründen. - VG Darmstadt, 21.09.2010 - 1 L 1146/10
Aussetzung der Vollziehung einer Einberufung zum Grundwehrdienst bei dualem …
Dementsprechend ist die allgemeine Wehrpflicht Ausdruck des Gleichheitsgedankens und steht unter der Herrschaft des Art. 3 Abs. 1 GG (so BVerwG, Urteil vom 19.01.2005 - 6 C 9/04 -, BVerwGE 122, 331, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 22.07.2009 - 2 BvL 3/09 -, zitiert nach juris). - VG Halle, 29.09.2010 - 3 B 339/10
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Ausbildung zum Fachwirt für Messe- und …
Indessen ist nicht auf einen Vergleich der Zahl aller Männer eines Jahrgangs im Verhältnis zu den Einberufenen abzustellen (sogenannte Außenwirkung des Gebots der Wehrgerechtigkeit), sondern auf die Zahl derjenigen Männer eines Jahrgangs, die für den Wehrdienst zur Verfügung stehen gegenüber denjenigen die Einberufen werden (sogenannte Innenwirkung des Gebots der Wehrgerechtigkeit) (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 BvL 3/09 - NVwZ 2010, 183). - VG Augsburg, 24.06.2010 - Au 1 S 10.669
Behauptete Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zum Wehrdienst - Verstoß gegen …
- VG München, 26.03.2010 - M 15 E 10.1244
Einstweilige Anordnung; Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst durch den …
- VG Augsburg, 30.06.2010 - Au 1 S 10.890
Formell ordnungsgemäßer Einberufungsbescheid - Einberufung innerhalb einer Frist …
- VG Augsburg, 25.06.2010 - Au 1 K 10.667
Behauptete Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zum Wehrdienst - Verstoß gegen …
- VG Ansbach, 09.09.2009 - AN 15 K 09.01302
Einberufung zum Wehrdienst; Frist für Geltendmachen von Zurückstellungsgründen; …
- VG Saarlouis, 30.12.2009 - 2 L 2153/09
Erfolgloser Eilantrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit …