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   BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21   

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BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21 (https://dejure.org/2021,23134)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.2021 - 2 BvC 10/21 (https://dejure.org/2021,23134)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 10/21 (https://dejure.org/2021,23134)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 96d S 2 BVerfGG
    Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) - Vorabmitteilung der Entscheidung ohne Begründung (§ 96d S 2 BVerfGG) - Eilantrag unstatthaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 21 Abs 1 S 1 GG, Art 21 Abs 1 S 2 GG, Art 41 GG, Art 93 Abs 1 Nr 4c GG
    Keine Normenkontrolle im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren - Deutsche Zentrumspartei erfolglos - gesonderte Übermittlung der Begründung (§ 96d S 2 BVerfGG) zur Entscheidung des Senats vom 22.07.2021

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) - Vorabmitteilung der Entscheidung ohne Begründung (§ 96d S 2 BVerfGG) - Eilantrag unstatthaft

  • rewis.io

    Keine Normenkontrolle im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren - Deutsche Zentrumspartei erfolglos - gesonderte Übermittlung der Begründung (§ 96d S 2 BVerfGG) zur Entscheidung des Senats vom 22.07.2021

  • doev.de PDF

    Keine Normenkontrolle im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Normenkontrolle im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren - Deutsche Zentrumspartei erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bundestagswahl - und die Grenzen des Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahrens

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wahlrechtsschutz: Keine inzidente Normenkontrolle in der Nichtanerkennungsbeschwerde

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Normenkontrolle im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren - Deutsche Zentrumspartei erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Normenkontrolle im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren - Deutsche Zentrumspartei erfolglos - Angegriffene Entscheidung des Bundeswahlausschusses nicht zu beanstanden

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 159, 105
  • NVwZ 2023, 158
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
    Die Wählerinnen und Wähler sollen sich über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und in die Lage versetzt werden, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 111, 54 ).

    Dabei steht ihm ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu, bei dessen Wahrnehmung er orientiert an Sinn und Zweck des Transparenzgebotes auch Gesichtspunkte der Praktikabilität berücksichtigen darf (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 111, 54 ).

    Grundsätzlich ist es daher nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber in §§ 23 ff. PartG davon ausgeht, dass nur ein vollständiger Rechenschaftsbericht unter Einbeziehung externen Sachverstandes dem Verfassungsgebot genügt, die Bürgerinnen und Bürger über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen einer Partei zu unterrichten (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 111, 54 ).

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
    Zugleich soll die innere Ordnung der Parteien durch die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung gegen undemokratische Einflüsse gesichert werden (vgl. BVerfGE 85, 264 ).

    Dabei steht ihm ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu, bei dessen Wahrnehmung er orientiert an Sinn und Zweck des Transparenzgebotes auch Gesichtspunkte der Praktikabilität berücksichtigen darf (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 111, 54 ).

  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
    Die Wählerinnen und Wähler sollen sich über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und in die Lage versetzt werden, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 111, 54 ).

    Grundsätzlich ist es daher nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber in §§ 23 ff. PartG davon ausgeht, dass nur ein vollständiger Rechenschaftsbericht unter Einbeziehung externen Sachverstandes dem Verfassungsgebot genügt, die Bürgerinnen und Bürger über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen einer Partei zu unterrichten (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 111, 54 ).

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
    Der nachgelagerte Wahlrechtsschutz erstreckt sich mithin auch auf die inzidente Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der entscheidungserheblichen Wahlrechtsvorschriften (vgl. BVerfGE 16, 130 ; 21, 200 ; 34, 81 ; 121, 266 ; 123, 39 ; 132, 39 ).

    Eine nicht als Partei anerkannte Vereinigung kann die Überprüfung der Verfassungskonformität der für ihre Nichtzulassung zur Wahl entscheidungsrelevanten Rechtsnormen mit der Wahlprüfungsbeschwerde (Art. 41 Abs. 2 GG, § 13 Nr. 3, § 48 BVerfGG) herbeiführen, da das Bundesverfassungsgericht im Rahmen dieses Verfahrens nicht nur die Einhaltung der Vorschriften des Bundestagswahlrechts, sondern auch deren Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verfassung prüft (vgl. BVerfGE 16, 160 ; 121, 266 ; 123, 39 ; 132, 39 ).

  • BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11

    Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
    Der nachgelagerte Wahlrechtsschutz erstreckt sich mithin auch auf die inzidente Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der entscheidungserheblichen Wahlrechtsvorschriften (vgl. BVerfGE 16, 130 ; 21, 200 ; 34, 81 ; 121, 266 ; 123, 39 ; 132, 39 ).

    Eine nicht als Partei anerkannte Vereinigung kann die Überprüfung der Verfassungskonformität der für ihre Nichtzulassung zur Wahl entscheidungsrelevanten Rechtsnormen mit der Wahlprüfungsbeschwerde (Art. 41 Abs. 2 GG, § 13 Nr. 3, § 48 BVerfGG) herbeiführen, da das Bundesverfassungsgericht im Rahmen dieses Verfahrens nicht nur die Einhaltung der Vorschriften des Bundestagswahlrechts, sondern auch deren Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verfassung prüft (vgl. BVerfGE 16, 160 ; 121, 266 ; 123, 39 ; 132, 39 ).

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
    Der nachgelagerte Wahlrechtsschutz erstreckt sich mithin auch auf die inzidente Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der entscheidungserheblichen Wahlrechtsvorschriften (vgl. BVerfGE 16, 130 ; 21, 200 ; 34, 81 ; 121, 266 ; 123, 39 ; 132, 39 ).

    Eine nicht als Partei anerkannte Vereinigung kann die Überprüfung der Verfassungskonformität der für ihre Nichtzulassung zur Wahl entscheidungsrelevanten Rechtsnormen mit der Wahlprüfungsbeschwerde (Art. 41 Abs. 2 GG, § 13 Nr. 3, § 48 BVerfGG) herbeiführen, da das Bundesverfassungsgericht im Rahmen dieses Verfahrens nicht nur die Einhaltung der Vorschriften des Bundestagswahlrechts, sondern auch deren Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verfassung prüft (vgl. BVerfGE 16, 160 ; 121, 266 ; 123, 39 ; 132, 39 ).

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
    Hierfür eröffnet Art. 41 GG in verfassungsrechtlich zulässiger Weise einen eigenen, exklusiven Rechtsweg (vgl. BVerfGE 22, 277 ; 34, 81 ; 46, 196 ; 66, 232 ; 149, 374 ; 149, 378 ).

    Der nachgelagerte Wahlrechtsschutz erstreckt sich mithin auch auf die inzidente Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der entscheidungserheblichen Wahlrechtsvorschriften (vgl. BVerfGE 16, 130 ; 21, 200 ; 34, 81 ; 121, 266 ; 123, 39 ; 132, 39 ).

  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09

    Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
    Umfangreichere Sachverhaltsermittlungen und die Klärung schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen wären kaum ohne erhebliche Auswirkungen auf die fristgerechte Durchführung des Wahlverfahrens möglich (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, Rn. 5).

    Daher ist es von Verfassungs wegen unbedenklich, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während der Vorbereitung und Durchführung der Wahl eingeschränkt ist und die Kontrolle von Wahlfehlern regelmäßig einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; 151, 152 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, Rn. 5).

  • BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19

    Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
    Die termingerechte Durchführung einer Parlamentswahl kann daher nur gewährleistet werden, wenn die Rechtskontrolle der zahlreichen Einzelentscheidungen der Wahlorgane während des Wahlverfahrens begrenzt ist und im Übrigen einem nach der Wahl durchzuführenden Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 151, 152 ).

    Daher ist es von Verfassungs wegen unbedenklich, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während der Vorbereitung und Durchführung der Wahl eingeschränkt ist und die Kontrolle von Wahlfehlern regelmäßig einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; 151, 152 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, Rn. 5).

  • BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15

    Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
    Einerseits geböte die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Norm angesichts der aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips erforderlichen Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 140, 99 m.w.N.) eine umfassende und abschließende rechtliche Prüfung.
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • VerfG Brandenburg, 21.06.2019 - VfGBbg 42/19

    Verwerfung einer nicht form- bzw fristgerecht erhobenen

  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 1/77

    Unzulässigkeit der Ablehnung von Bundestagsabgeordneten im Wahlprüfungsverfahren

  • BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 2/66

    Briefwahl I

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04

    Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung

  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

  • BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvC 1/84

    Anforderungen an eine Walprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90

    Anfechtung einer Entscheidung des Bundeswahlausschusses wegen Nichtzulassung

  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96

    Überhang-Nachrücker

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63

    Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

  • BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22

    Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher

    In diesem Zusammenhang ist in Rechnung zu stellen, dass die Durchführung der Wahlen zu den Volksvertretungen eine Fülle von Einzelentscheidungen zahlreicher Wahlorgane erfordert und die Wahl in diesem Sinne ein einzigartiges Massenverfahren ist, bei dem Fehler nicht gänzlich zu vermeiden sind (vgl. für die Wahl zum Deutschen Bundestag BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 10/21 -, Rn. 29; Glauben, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar, Art. 41 Rn. 80 m.w.N. ).
  • VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23

    Ablehnung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor der Wahl - Exklusivität

    Dass der Wahlrechtsschutz dabei grundsätzlich erst nach der Wahl erfolgt, ist nicht zuletzt aus Gründen der Gewährleistung der termingerechten Durchführung der Wahl zwingend (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2021 - 2 BvC 10/21 -, BVerfGE 159, 105-131, juris Rn. 29).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den in § 54 BremWahlG normierten Vorrang der Wahlprüfung hat das Wahlprüfungsgericht nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.07.2021 - 2 BvF 1/21 -, BVerfGE 159, 40-90, juris Rn. 77 ff.; Beschl. v. 22.07.2021 - 2 BvC 10/21 -, 15.

    BVerfGE 159, 105-131, juris Rn. 74; ausführlich zur Verfassungsmäßigkeit auch das von dem Antragsgegner zitierte Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen, Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris Rn. 46 ff.).

    Auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts stellt bspw. die Einführung der Nichtanerkennungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4c GG nur eine punktuelle Ausnahme von der Geltung des Grundsatzes nachgelagerten Rechtsschutzes in Wahlsachen dar, die diesen nicht aushebelt, sondern letztlich bestätigt (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2021 - 2 BvC 10/21 -, BVerfGE 159, 105-131, juris Rn. 27 und 36).

  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 20/22

    Staatshaftungsansprüche wegen des Erlasses eines rechtswidrigen

    Den Sachentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts kommt daher materielle Rechtskraftwirkung zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 10/21 -, BeckRS 2021, 53732 Rn. 71; Beschluss vom 22. November 2001 - 2 BvE 6/99 -, BVerfGE 104, 151 Rn. 130; Beschluss vom 15. Juni 1988 - 1 BvR 1301/86 -, BVerfGE 78, 320 Rn. 28; Urteil vom 19. Juli 1966 - 2 BvF 1/65 -, BVerfGE 20, 56 Rn. 92; Urteil vom 11. August 1954 - 2 BvK 2/54 -, BVerfGE 4, 31 Rn. 33 - jeweils bei juris).

    Die materielle Rechtskraft bindet zunächst das Bundesverfassungsgericht selbst in einem späteren Verfahren, soweit es sich um denselben Streitgegenstand zwischen denselben Parteien handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 10/21 -, BeckRS 2021, 53732 Rn. 71; Beschluss vom 15. Juni 1988 - 1 BvR 1301/86 -, BVerfGE 78, 320 Rn. 28; Urteil vom 11. August 1954 - 2 BvK 2/54 -, BVerfGE 4, 31 Rn. 33 - jeweils bei juris).

  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23

    Einspruch gegen die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft, 14 K 1621/23 -

    Mit den strikten zeitlichen Vorgaben des Wahlverfahrens geht notwendigerweise einher, dass sowohl der Prüfungsumfang als auch die Prüfungstiefe der Wahlausschüsse faktischen Begrenzungen unterliegt (vgl. zum Streitstand hinsichtlich der Frage, ob das Bundesverfassungsgericht bei einer Nichtanerkennungsbeschwerde auf eine Evidenzkontrolle beschränkt ist oder ihm eine Vollkontrolle obliegt BVerfG, Beschl. v. 22.07.2021 - 2 BvC 10/21 -, BVerfGE 159, 105-131, juris Rn. 47 ff.).
  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1620/23

    Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen zur 21. Bremischen Bürgerschaft

    Mit den strikten zeitlichen Vorgaben des Wahlverfahrens geht notwendigerweise einher, dass sowohl der Prüfungsumfang als auch die Prüfungstiefe der Wahlausschüsse faktischen Begrenzungen unterliegt (vgl. zum Streitstand hinsichtlich der Frage, ob das Bundesverfassungsgericht bei einer Nichtanerkennungsbeschwerde auf eine Evidenzkontrolle beschränkt ist oder ihm eine Vollkontrolle obliegt BVerfG, Beschl. v. 22.07.2021 - 2 BvC 10/21 -, BVerfGE 159, 105-131, juris Rn. 47 ff.).
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