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   BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 14/21   

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https://dejure.org/2021,23138
BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 14/21 (https://dejure.org/2021,23138)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.2021 - 2 BvC 14/21 (https://dejure.org/2021,23138)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 14/21 (https://dejure.org/2021,23138)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG, § 18 Abs 4a S 1 BWahlG
    Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) - hier: Vereinigung "Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit" - fehlendes Rechtsschutzinteresse nach Rücknahme der Beteiligungsanzeige

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

  • rewis.io

    Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) - hier: Vereinigung "Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit" - fehlendes Rechtsschutzinteresse nach Rücknahme der Beteiligungsanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4c GG , § 13 Nr. 3a BVerfGG ) - hier: Vereinigung "Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit" - fehlendes Rechtsschutzinteresse nach Rücknahme der Beteiligungsanzeige

  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) - hier: Vereinigung "Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit" - fehlendes Rechtsschutzinteresse nach Rücknahme der Beteiligungsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvC 1/17

    Vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 14/21
    Danach ist die Nichtanerkennungsbeschwerde darauf ausgerichtet, noch vor Durchführung der Wahl abschließend festzustellen, ob die entsprechende Vereinigung berechtigt ist, als Partei mit eigenen Wahlvorschlägen an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilzunehmen (vgl. BVerfGE 134, 121 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Juli 2017 - 2 BvC 1/17 -, Rn. 7).

    Das Verfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4c GG, § 13 Nr. 3a BVerfGG dient nicht einer von der konkreten Wahl losgelösten Feststellung der Eigenschaft einer Vereinigung als Partei (vgl. BVerfGE 134, 121 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Juli 2017 - 2 BvC 1/17 -, Rn. 8).

  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvC 2/13

    Verwerfung eine Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 18 Abs 4a BWahlG): Kein

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 14/21
    Danach ist die Nichtanerkennungsbeschwerde darauf ausgerichtet, noch vor Durchführung der Wahl abschließend festzustellen, ob die entsprechende Vereinigung berechtigt ist, als Partei mit eigenen Wahlvorschlägen an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilzunehmen (vgl. BVerfGE 134, 121 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Juli 2017 - 2 BvC 1/17 -, Rn. 7).

    Das Verfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4c GG, § 13 Nr. 3a BVerfGG dient nicht einer von der konkreten Wahl losgelösten Feststellung der Eigenschaft einer Vereinigung als Partei (vgl. BVerfGE 134, 121 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Juli 2017 - 2 BvC 1/17 -, Rn. 8).

  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 14/21
    Der Antrag auf Auslagenerstattung ist abzulehnen, da, unabhängig von der Frage der Statthaftigkeit des Antrags, besondere Billigkeitsgründe (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ) nicht vorgetragen sind.
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 14/21
    Der Antrag auf Auslagenerstattung ist abzulehnen, da, unabhängig von der Frage der Statthaftigkeit des Antrags, besondere Billigkeitsgründe (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ) nicht vorgetragen sind.
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 14/21
    Der Antrag auf Auslagenerstattung ist abzulehnen, da, unabhängig von der Frage der Statthaftigkeit des Antrags, besondere Billigkeitsgründe (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ) nicht vorgetragen sind.
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 14/21
    Der Antrag auf Auslagenerstattung ist abzulehnen, da, unabhängig von der Frage der Statthaftigkeit des Antrags, besondere Billigkeitsgründe (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ) nicht vorgetragen sind.
  • BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53

    Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 14/21
    Der Antrag auf Auslagenerstattung ist abzulehnen, da, unabhängig von der Frage der Statthaftigkeit des Antrags, besondere Billigkeitsgründe (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ) nicht vorgetragen sind.
  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 14/21
    Der Antrag auf Auslagenerstattung ist abzulehnen, da, unabhängig von der Frage der Statthaftigkeit des Antrags, besondere Billigkeitsgründe (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ) nicht vorgetragen sind.
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