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   BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 16/21   

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https://dejure.org/2021,23140
BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 16/21 (https://dejure.org/2021,23140)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.2021 - 2 BvC 16/21 (https://dejure.org/2021,23140)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 16/21 (https://dejure.org/2021,23140)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG, § 96a Abs 2 BVerfGG
    Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG): Versäumung der Beschwerdefrist (§ 96a Abs 2 BVerfGG) - § 93 Abs 2 BVerfGG nicht analog anwendbar, mithin keine Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rewis.io

    Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG): Versäumung der Beschwerdefrist (§ 96a Abs 2 BVerfGG) - § 93 Abs 2 BVerfGG nicht analog anwendbar, mithin keine Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4c GG , § 13 Nr. 3a BVerfGG ): Versäumung der Beschwerdefrist (§ 96a Abs. 2 BVerfGG ) - § 93 Abs. 2 BVerfGG nicht analog anwendbar, mithin keine Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de

    Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist (hier: Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag)

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG): Versäumung der Beschwerdefrist (§ 96a Abs 2 BVerfGG) - § 93 Abs 2 BVerfGG nicht analog anwendbar, mithin keine Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfG Brandenburg, 21.06.2019 - VfGBbg 42/19

    Verwerfung einer nicht form- bzw fristgerecht erhobenen

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 16/21
    Das Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren ist als besonders beschleunigt zu betreibendes Verfahren konzipiert (vgl. Hummel, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 96a Rn. 18 m.w.N.), um den Ablauf der Wahl sicherzustellen und einen Rechtsbehelf vor der Wahl überhaupt zu ermöglichen (vgl. zum vergleichbaren Landesverfassungsrecht BbgVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2019 - VfGBbg 42/19 -, BeckRS 2019, 13438, Rn. 6).
  • BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 16/21
    Soweit die Beschwerdeführerin eine rechtzeitige Absendung der Nichtanerkennungsbeschwerde und einen überraschend langen Postweg nachweist, sieht das Gesetz - wie bei der Ausschlussfrist des § 48 Abs. 1 BWahlG (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 -, juris, Rn. 7) und allgemein im Wahlverfahren (§ 54 Abs. 1 Satz 2 BWahlG) - im Hinblick auf die Frist des § 96a Abs. 2 BVerfGG keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor.
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