Rechtsprechung
BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 20/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 96a Abs 2 BVerfGG, § 18 Abs 4 S 2 BWahlG
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde: ua Nichteinhaltung der Schriftform (§§ 23 Abs 1 S 1, 96a Abs 2 BVerfGG) bei Einreichung per E-Mail - Unzulässigkeit der Nichtanerkennungsbeschwerde der "Deutschen Friedensunion"
- Wolters Kluwer
Einhaltung der Frist einer Nichtanerkennungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
- rewis.io
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde: ua Nichteinhaltung der Schriftform (§§ 23 Abs 1 S 1, 96a Abs 2 BVerfGG) bei Einreichung per E-Mail - Unzulässigkeit der Nichtanerkennungsbeschwerde der "Deutschen Friedensunion"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde: ua Nichteinhaltung der Schriftform (§§ 23 Abs. 1 S. 1, 96a Abs. 2 BVerfGG ) bei Einreichung per E-Mail - Unzulässigkeit der Nichtanerkennungsbeschwerde der "Deutschen Friedensunion"
- rechtsportal.de
Einhaltung der Frist einer Nichtanerkennungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
- datenbank.nwb.de
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde: ua Nichteinhaltung der Schriftform (§§ 23 Abs 1 S 1, 96a Abs 2 BVerfGG) bei Einreichung per E-Mail - Unzulässigkeit der Nichtanerkennungsbeschwerde der "Deutschen Friedensunion"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
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- BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvC 6/17
Vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag
Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 20/21
Die Übermittlung eines verfahrenseinleitenden Antrags per E-Mail genügt diesem Formerfordernis nicht (vgl. etwa BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Juli 2017 - 2 BvC 6/17 -, Rn. 6).