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   BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 4/21   

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https://dejure.org/2021,23129
BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 4/21 (https://dejure.org/2021,23129)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.2021 - 2 BvC 4/21 (https://dejure.org/2021,23129)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 4/21 (https://dejure.org/2021,23129)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 96a Abs 2 BVerfGG, § 18 Abs 3 S 2 BWahlG
    Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG): Beschwerdeführerin im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren nicht ordnungsgemäß vertreten - zudem unzureichende Bescherdebegründung - hier: Erfolglose Nichtanerkennungsbeschwerde der ...

  • rewis.io

    Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG): Beschwerdeführerin im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren nicht ordnungsgemäß vertreten - zudem unzureichende Bescherdebegründung - hier: Erfolglose Nichtanerkennungsbeschwerde der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4c GG , § 13 Nr. 3a BVerfGG ): Beschwerdeführerin im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren nicht ordnungsgemäß vertreten - zudem unzureichende Bescherdebegründung - hier: Erfolglose Nichtanerkennungsbeschwerde ...

  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG): Beschwerdeführerin im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren nicht ordnungsgemäß vertreten - zudem unzureichende Bescherdebegründung - hier: Erfolglose Nichtanerkennungsbeschwerde der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvC 2/17

    Vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 4/21
    Schon anhand der Behauptungen der Beschwerdeführerin erscheint es fernliegend, dass sie die Anforderungen an die Annahme einer wahlvorschlagsberechtigten Partei (vgl. etwa BVerfGE 146, 319 <322 ff. Rn. 14 ff.) erfüllt und die Entscheidung des Bundeswahlausschusses zu beanstanden sein könnte.

    Diese geringe Präsenz in den sozialen Medien bietet keine Gewähr für die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung der Beschwerdeführerin, die politische Willensbildung im Bund oder in einem Land zu beeinflussen (vgl. dazu BVerfGE 146, 319 ) und eine parlamentarische Vertretung anzustreben.

  • BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvC 4/17

    Vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 4/21
    Danach hat die Beschwerdeführerin sich mit den Erwägungen des Bundeswahlausschusses auseinanderzusetzen und die "erforderlichen" Beweismittel vorzulegen (vgl. BTDrucks 17/9391, S. 11 und BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Juli 2017 - 2 BvC 4/17 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvC 4/13

    Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 18 Abs 4a S 1 BWahlG): Fehlen

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 4/21
    Die behauptete Anzahl von nur 28 Mitgliedern in drei Ländern trotz des mehrjährigen Bestehens der am 14. Juli 2019 gegründeten Beschwerdeführerin (vgl. dazu BVerfGE 146, 319 ) und der Werbungsversuche von Mitgliedern über ihre Website lässt nicht erkennen, wie sie auf Bundesebene Einfluss auf die politische Willensbildung des Volkes nehmen sowie einen Wahlkampf mit dem Ziel parlamentarischer Vertretung führen will (vgl. BVerfGE 134, 131 ).
  • StGH Niedersachsen, 17.08.2022 - StGH 3/22

    Begründung; Frist; Nichtanerkennungsbeschwerde; Parteisatzung;

    Soweit die ablehnende Entscheidung des Landeswahlausschusses darauf gestützt wird, dass die Vereinigung nicht die Kriterien der Parteieigenschaft erfülle, obliegt es den Beschwerdeführern, sich mit den Kriterien des § 2 Gesetz über die politischen Parteien - Parteiengesetz (PartG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) auseinanderzusetzen und entsprechende Unterlagen vorzulegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.7.2021 - 2 BvC 4/21 -, juris, Rn. 12).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 22/22

    Erfolglose Nichtanerkennungsbeschwerde des Landesverbandes NRW der SOLIDARITÄT

    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur bundesrechtlichen Nichtanerkennungsbeschwerde, an deren Rechtsgrundlagen sich der Landesgesetzgeber bei der Einführung der Nichtanerkennungsbeschwerde im nordrhein-westfälischen Landesrecht wie bereits ausgeführt angelehnt hat (vgl. LT-Drs. 16/13312, S. 29, 33), haben die Beschwerdeführer sich nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 96a Abs. 2 BVerfGG mit den Erwägungen des (Bundes-)Wahlausschusses auseinanderzusetzen und die "erforderlichen" Beweismittel vorzulegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juli 2013 - 2 BvC 8/13, juris, Rn. 11, vom 25. Juli 2017 - 2 BvC 4/17, juris, Rn. 8, und vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 4/21, juris, Rn. 11, jeweils mit Verweis auf BT-Drs. 17/9391, S. 11).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 23/22

    Erfolglose Nichtanerkennungsbeschwerde des Landesverbandes NRW der APPD

    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur bundesrechtlichen Nichtanerkennungsbeschwerde, an deren Rechtsgrundlagen sich der Landesgesetzgeber bei der Einführung der Nichtanerkennungsbeschwerde im nordrhein-westfälischen Landesrecht wie bereits ausgeführt angelehnt hat (vgl. LT-Drs. 16/13312, S. 29, 33), haben die Beschwerdeführer sich nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 96a Abs. 2 BVerfGG mit den Erwägungen des (Bundes-)Wahlausschusses auseinanderzusetzen und die "erforderlichen" Beweismittel vorzulegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juli 2013 - 2 BvC 8/13, juris, Rn. 11, vom 25. Juli 2017 - 2 BvC 4/17, juris, Rn. 8, und vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 4/21, juris, Rn. 11, jeweils mit Verweis auf BT-Drs. 17/9391, S. 11).
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