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   BVerfG, 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14   

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https://dejure.org/2016,27650
BVerfG, 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14 (https://dejure.org/2016,27650)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14 (https://dejure.org/2016,27650)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 2016 - 2 BvR 2953/14 (https://dejure.org/2016,27650)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 28 Abs 2 GG, Art 93 Abs 1 Nr 4b GG, § 91 S 1 BVerfGG, § 46 Abs 1 EnWG 2005, § 46 Abs 2 EnWG 2005
    Nichtannahmebeschluss: Gerichtsentscheidungen können grds nicht mit der kommunalen Verfassungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4b GG; § 91 BVerfGG) angegriffen werden - hier: Kommunalverfassungsbeschwerde gegen BGH-Rspr zur Anwendung von §§ 46 EnWG, 19, 20 GWB bei der kommunalen ...

  • Wolters Kluwer

    Daseinsvorsorge und die kommunale Selbstverwaltungsgarantie im Zusammenhang mit der Rekommunalisierung eines lokalen Energienetzes; Verbot einer Gemeinde zur Übernahme des Betriebs der örtlichen Energieverteilernetze

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG, § 91 BVerfGG
    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen als Gewohnheitsrecht bezeichnete gerichtliche Entscheidung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Gerichtsentscheidungen können grds nicht mit der kommunalen Verfassungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4b GG; § 91 BVerfGG) angegriffen werden - hier: Kommunalverfassungsbeschwerde gegen BGH-Rspr zur Anwendung von §§ 46 EnWG, 19, 20 GWB bei der kommunalen ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Daseinsvorsorge und die kommunale Selbstverwaltungsgarantie im Zusammenhang mit der Rekommunalisierung eines lokalen Energienetzes; Verbot einer Gemeinde zur Übernahme des Betriebs der örtlichen Energieverteilernetze

  • rechtsportal.de

    GG Art. 28 Abs. 2 ; EnWG § 46 Abs. 3 S. 6
    Daseinsvorsorge und die kommunale Selbstverwaltungsgarantie im Zusammenhang mit der Rekommunalisierung eines lokalen Energienetzes; Verbot einer Gemeinde zur Übernahme des Betriebs der örtlichen Energieverteilernetze

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen Urteil zu Konzessionsvergabe!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Titisee-Neustadt rügt erfolglos die richterliche Ausgestaltung des kartellrechtlichen Diskriminierungsverbots

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeindliche Stromkonzessionen - und das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Keine Überprüfung der richterlichen Ausgestaltung des kartellrechtlichen Diskriminierungsverbots durch das BVerfG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Überprüfung der richterlichen Ausgestaltung des kartellrechtlichen Diskriminierungsverbots durch das BVerfG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Titisee-Neustadt rügt erfolglos die richterliche Ausgestaltung des kartellrechtlichen Diskriminierungsverbots

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Titisee-Neustadt rügt erfolglos die richterliche Ausgestaltung des kartellrechtlichen Diskriminierungsverbots

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Vergabe von Stromkonzessionen: Beschwerde gegen richterliche Ausgestaltung des Diskriminierungsverbots erfolglos

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Keine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Überprüfung einer Konzessionsvergabe

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen Urteil zu Konzessionsvergabe (VPR 2016, 270)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 12
  • NVwZ 2016, 1630
  • NZBau 2016, 703
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14
    a) Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG sowie § 91 Satz 1 BVerfGG sehen als Beschwerdegegenstand der Kommunalverfassungsbeschwerde ein Gesetz des Bundes oder eines Landes vor, worunter neben formellen Gesetzen alle vom Staat erlassenen Rechtsnormen anzusehen sind, die Außenwirkung gegenüber einer Kommune entfalten (vgl. BVerfGE 71, 25 ; 76, 107 ; 137, 108 Rn. 63).

    Hierunter fallen auch Rechtsverordnungen (vgl. BVerfGE 107, 1 ; 110, 370 ; 137, 108 Rn. 63) und Satzungen von Selbstverwaltungskörperschaften (vgl. BVerfGE 26, 228 ; 137, 108 Rn. 63).

    Denn zum einen sind die Fachgerichte dazu aufgerufen, in den ihnen zur Entscheidung vorgelegten Verfahren sowohl der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung, die dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das Recht der Wirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) und die Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 16 GG), den Ländern jedoch die Zuständigkeit für das Kommunalrecht zuweist (vgl. BVerfGE 137, 108 Rn. 132), als auch der besonderen Bedeutung der den Gemeinden in Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten Garantie des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und ihrer Konkretisierung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen, um bei der Auslegung und Anwendung des Energiewirtschaftsgesetzes wie auch des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen der Möglichkeit einer eigenverantwortlichen Regelung aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zur Wirksamkeit zu verhelfen.

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14
    Diese Verbote kommen aus Sicht der Beschwerdeführerin in der kartellrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ausdruck, namentlich in zwei Entscheidungen vom 17. Dezember 2013 zum Stromnetz Heiligenhafen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12 -, juris) sowie zum Stromnetz Berkenthin (BGHZ 199, 289).

    Die Auswahl eines Konzessionärs müsse in einem transparenten Verfahren erfolgen und sei vorrangig an Kriterien auszurichten, die das Ziel des § 1 EnWG, das heißt die Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen örtlichen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, konkretisierten (vgl. BGHZ 199, 289 Rn. 16).

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14
    Auch höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung (vgl. BVerfGE 84, 212 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Juli 2015 - 2 BvR 2292/13 -, juris, Rn. 70 ff.).

    Da durch eine generelle Anerkennung der Rechtsnormqualität gerichtlicher Entscheidungen jedoch die vom Verfassungsgeber vorgenommene Beschränkung der Kommunalverfassungsbeschwerde auf (materielle) Gesetze unterlaufen und die Kommunalverfassungsbeschwerde in eine Urteilsverfassungsbeschwerde umgewandelt würde, was dem Willen des Verfassungs- wie Gesetzgebers ersichtlich zuwiderliefe, kann dies mit Blick auf Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG, § 91 BVerfGG allenfalls für Richterrecht gelten, das ein bestimmtes Rechtsgebiet prägt (vgl. etwa zum Arbeitskampfrecht BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Juli 2015 - 2 BvR 2292/13 -, juris, Rn. 70).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14
    Diese Verbote kommen aus Sicht der Beschwerdeführerin in der kartellrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ausdruck, namentlich in zwei Entscheidungen vom 17. Dezember 2013 zum Stromnetz Heiligenhafen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12 -, juris) sowie zum Stromnetz Berkenthin (BGHZ 199, 289).

    Gemeinden seien als Normadressaten des kartellrechtlichen Diskriminierungs- und Behinderungsverbots anzusehen und handelten beim Abschluss von Konzessionsverträgen als Unternehmen im Sinne des deutschen Kartellrechts (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12 -, juris, Rn. 16 ff.).

  • BVerfG, 14.10.2013 - 2 BvR 1961/13

    Unzulässige Kommunalverfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14
    b) Gerichtliche Entscheidungen können im Verfahren der Kommunalverfassungsbeschwerde hingegen nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2013 - 2 BvR 1961/13, 2 BvR 1962/13, 2 BvR 1976/13 -, juris, Rn. 3; BVerfGK 3, 219 ).
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14
    Hierunter fallen auch Rechtsverordnungen (vgl. BVerfGE 107, 1 ; 110, 370 ; 137, 108 Rn. 63) und Satzungen von Selbstverwaltungskörperschaften (vgl. BVerfGE 26, 228 ; 137, 108 Rn. 63).
  • BGH, 26.01.2016 - KVZ 41/15

    Beschwerde einer Gemeinde gegen Missbrauchsverfügung der Kartellbehörde wegen

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14
    Die hiergegen von der Beschwerdeführerin erhobene Rechtsbeschwerde sowie ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf wies der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26. Januar 2016 zurück (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - KVZ 41/15 -, juris).
  • BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04

    Nichtannahme einer Kommunalverfassungsbeschwerde auf Austritt aus einer

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14
    b) Gerichtliche Entscheidungen können im Verfahren der Kommunalverfassungsbeschwerde hingegen nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2013 - 2 BvR 1961/13, 2 BvR 1962/13, 2 BvR 1976/13 -, juris, Rn. 3; BVerfGK 3, 219 ).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14
    a) Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG sowie § 91 Satz 1 BVerfGG sehen als Beschwerdegegenstand der Kommunalverfassungsbeschwerde ein Gesetz des Bundes oder eines Landes vor, worunter neben formellen Gesetzen alle vom Staat erlassenen Rechtsnormen anzusehen sind, die Außenwirkung gegenüber einer Kommune entfalten (vgl. BVerfGE 71, 25 ; 76, 107 ; 137, 108 Rn. 63).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14
    a) Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG sowie § 91 Satz 1 BVerfGG sehen als Beschwerdegegenstand der Kommunalverfassungsbeschwerde ein Gesetz des Bundes oder eines Landes vor, worunter neben formellen Gesetzen alle vom Staat erlassenen Rechtsnormen anzusehen sind, die Außenwirkung gegenüber einer Kommune entfalten (vgl. BVerfGE 71, 25 ; 76, 107 ; 137, 108 Rn. 63).
  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 2 Kart 1/15

    Kartellrechtswidrigkeit der Neuvergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde;

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    Gemeinden und Gemeindeverbände können eine nach Landesrecht nicht angreifbare Norm dem Bundesverfassungsgericht daher zur Prüfung stellen, wenn diese nach Bundesrecht "Gesetz" (vgl. BVerfGE 71, 25 ; 76, 107 ; 137, 108 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 2016 - 2 BvR 2953/14 -, juris, Rn. 18) und damit zulässiger Beschwerdegegenstand der Kommunalverfassungsbeschwerde ist (vgl. BVerfGE 107, 1 ).
  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

    Bei der Anwendung des EnWG, des GWB und damit auch der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze, die nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich mit Art. 28 Abs. 2 GG im Einklang stehen (BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 30 ff., 43 ff., m.w.N. - Stromnetz Berkenthin; vgl. auch BVerwGE 98, 273, 276) und auf die nachfolgend einzugehen sein wird, sind die Gerichte dazu aufgerufen, der besonderen Bedeutung der Garantie des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 GG) und ihrer Konkretisierung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. August 2016 - 2 BvR 2953/14, NVwZ 2016, 1630 - Titisee-Neustadt).
  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 6-VIII-22

    Erfolgloser Antrag im Verfahren der Normenkontrolle auf kommunalen Antrag

    Gerichtliche Entscheidungen können im Verfahren der Normenkontrolle auf kommunalen Antrag hingegen grundsätzlich weder insgesamt noch hinsichtlich einzelner Begründungselemente Gegenstand der Überprüfung sein (vgl. Bethge in: SchmidtBleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand Juli 2021, § 91 Rn. 32; Scheffczyk in: BeckOK, BVerfGG, Stand Dezember 2021, § 91 Rn. 19; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. August 2016 - 2 BvR 2953/14 - juris Rn. 19; Beschluss vom 14. Oktober 2013 - 2 BvR 1961/13, 2 BvR 1962/13, 2 BvR 1976/13 - juris Rn. 3).

    Selbst höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung (Diehm in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2. Aufl., § 91 Rn. 12; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. August 2016 - 2 BvR 2953/14 - juris Rn. 19; Beschluss vom 15. Juli 2015 - 2 BvR 2292/13 - juris Rn. 70 ff.).

    Zwar wird, worauf die Beschwerdeführerin hinweist, in der verfassungs- und verfassungsprozessrechtlichen Literatur die Auffassung vertreten, dass aus Rechtsschutzgründen und im Hinblick auf die bestehenden (faktischen) Bindungswirkungen auch Richterrecht als zulässiger Gegenstand einer Normenkontrolle auf kommunalen Antrag nach Art. 90 SächsVerf in Betracht kommt (Kaplonek in: Baumann-Hasske, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 4. Aufl., Art. 90 Rn. 6; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. August 2016 - 2 BvR 2953/14 - juris Rn. 21 mit Verweis auf: Löwer in: Handbuch des Staatsrechts, Bd. III, 3. Aufl., § 70 Rn. 77; Voßkuhle in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 6. Aufl., Art. 93 Rn. 198; die Zulässigkeit bei Gewohnheitsrecht, nicht aber bei Richterrecht bejahend Pieroth in: Jarass/Pieroth, GG, 13. Aufl., Art. 93 Rn. 74; verneinend: Scheffczyk in: BeckOK, BVerfGG, Stand Dezember 2021, § 91 Rn. 19; Diehm in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2. Aufl., § 91 Rn. 12).

    Da durch eine generelle Anerkennung der Rechtsnormqualität gerichtlicher Entscheidungen jedoch die vom Verfassungsgeber vorgenommene Beschränkung der Normenkontrolle auf kommunalen Antrag auf (materielle) Gesetze unterlaufen würde, kann dies allenfalls für dem Landesrecht zuzuordnendes gesetzesvertretendes Richterrecht gelten, das ein bestimmtes Rechtsgebiet prägt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. August 2016 - 2 BvR 2953/14 - juris Rn. 21 unter Verweis auf das Arbeitskampfrecht; BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 2 BvR 2292/13 - juris Rn. 70).

    Beruht eine gerichtliche Entscheidung hingegen auf der bloßen Auslegung und mithin Anwendung bestehenden Gesetzesrechts, fehlt dieser Entscheidung die Qualität einer selbständigen, im Wege der Normenkontrolle auf kommunalen Antrag rügefähigen Rechtsnorm (BVerfG, Beschluss vom 22. August 2016 - 2 BvR 2953/14 - juris Rn. 22); das rechtskonkretisierende oder -fortbildende und in diesem Sinne Recht "schaffende" Moment jeder gerichtlichen Entscheidung jedenfalls ist weder materielle Normsetzung im Sinne des Art. 90 SächsVerf noch Richterrecht.

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 2 LC 260/15

    Arbeitsmittel; Finanzhoheit; Lehrbuch; Personalkosten; Sachkosten; Schulbuch;

    Zum anderen besteht in Fällen, in denen sich das Gericht an eine verfassungsrechtliche Vorgaben aus Art. 28 Abs. 2 GG nicht hinreichend berücksichtigende Gesetzeslage wegen Art. 20 Abs. 3 GG gebunden sieht, die Verpflichtung, nach Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.8.2016 - 2 BvR 2953/14 -, NVwZ 2016, 1630).
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