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   BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 392/17   

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https://dejure.org/2017,31593
BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 392/17 (https://dejure.org/2017,31593)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.2017 - 2 BvR 392/17 (https://dejure.org/2017,31593)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 2017 - 2 BvR 392/17 (https://dejure.org/2017,31593)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Entscheidung über die Erstattung der notwenigen Auslagen nach Erledigungserklärung betreffend die Abschiebung nach Afghanistan

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 60 Abs 1 AufenthG, § 60 Abs 2 AufenthG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung - hier: Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistan

  • Wolters Kluwer

    Auslagenerstattung bei Beseitigung des mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akts durch die öffentliche Gewalt von sich aus; Heranziehung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Rechtsträgerin für die Auslagenerstattung

  • rewis.io

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung - hier: Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistan

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslagenerstattung bei Beseitigung des mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akts durch die öffentliche Gewalt von sich aus; Heranziehung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Rechtsträgerin für die Auslagenerstattung

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Auslagenerstattung bei Beseitigung des mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akts durch die öffentliche Gewalt von sich aus; Heranziehung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Rechtsträgerin für die Auslagenerstattung

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung - hier: Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 392/17
    Über die Verfassungsbeschwerde ist infolge der Erledigungserklärung des Beschwerdeführers nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 392/17
    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 392/17
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
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