Rechtsprechung
BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 736/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung und Fortdauer einer einstweiligen Unterbringung erfolglos
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 63 StGB, § 126a StPO
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der einstweiligen Unterbringung gem § 126a StPO unzureichend substantiiert - angegriffene Entscheidungen erfüllen Anforderungen an die Begründung eines Unterbringungsbefehls - hinreichende ... - rewis.io
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der einstweiligen Unterbringung gem § 126a StPO unzureichend substantiiert - angegriffene Entscheidungen erfüllen Anforderungen an die Begründung eines Unterbringungsbefehls - hinreichende ...
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der einstweiligen Unterbringung gem § 126a StPO unzureichend substantiiert - angegriffene Entscheidungen erfüllen Anforderungen an die Begründung eines Unterbringungsbefehls - hinreichende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen-Blumenthal, 09.03.2016 - 33 Cs 602 Js 36754/14
- LG Bremen, 15.08.2016 - 5 KLs 602 Js 36754/14
- OLG Bremen, 06.09.2016 - 1 Ws 130/16
- LG Bremen, 08.02.2017 - 5 KLs 602 Js 36754/14
- OLG Bremen, 22.03.2017 - 1 Ws 30/17
- LG Bremen, 23.03.2017 - 5 KLs 602 Js 36754/14
- BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 736/17
- BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16
- BGH, 12.12.2017 - 5 StR 432/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16
Auszug aus BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 736/17
Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Begründung der Fachgerichte in diesem Punkt verfassungsrechtlich zu beanstanden ist; insbesondere weisen die Entscheidungen - im Unterschied zu der unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2039/16 entschiedenen Sache - die verfassungsrechtlich gebotene Begründungstiefe auf.
- BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16
Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Am 29. März 2017 erhob die Beschwerdeführerin gegen den Unterbringungsbefehl vom 8. Februar 2017 und die daraufhin ergangene Beschwerdeentscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 22. März 2017 Verfassungsbeschwerde, die Gegenstand des Verfahrens 2 BvR 736/17 ist.