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   BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 736/17   

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https://dejure.org/2017,35928
BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 736/17 (https://dejure.org/2017,35928)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.2017 - 2 BvR 736/17 (https://dejure.org/2017,35928)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 2017 - 2 BvR 736/17 (https://dejure.org/2017,35928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung und Fortdauer einer einstweiligen Unterbringung erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 63 StGB, § 126a StPO
    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der einstweiligen Unterbringung gem § 126a StPO unzureichend substantiiert - angegriffene Entscheidungen erfüllen Anforderungen an die Begründung eines Unterbringungsbefehls - hinreichende ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der einstweiligen Unterbringung gem § 126a StPO unzureichend substantiiert - angegriffene Entscheidungen erfüllen Anforderungen an die Begründung eines Unterbringungsbefehls - hinreichende ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der einstweiligen Unterbringung gem § 126a StPO unzureichend substantiiert - angegriffene Entscheidungen erfüllen Anforderungen an die Begründung eines Unterbringungsbefehls - hinreichende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16
    Auszug aus BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 736/17
    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Begründung der Fachgerichte in diesem Punkt verfassungsrechtlich zu beanstanden ist; insbesondere weisen die Entscheidungen - im Unterschied zu der unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2039/16 entschiedenen Sache - die verfassungsrechtlich gebotene Begründungstiefe auf.
  • BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Am 29. März 2017 erhob die Beschwerdeführerin gegen den Unterbringungsbefehl vom 8. Februar 2017 und die daraufhin ergangene Beschwerdeentscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 22. März 2017 Verfassungsbeschwerde, die Gegenstand des Verfahrens 2 BvR 736/17 ist.
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