Rechtsprechung
BVerfG, 22.09.1992 - 2 BvR 1035/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Willkürverbot; Räumungsverzicht; Kündigungsheilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung nachträglich entstandener und nachgeschobener Kündigungsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begründung - Fachgericht - Unwirksame Kündigung - Heilung - Nachträglich
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.03.1992 - 62 S 32/92
- BVerfG, 22.09.1992 - 2 BvR 1035/92
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
Bindung durch Rechtsinstanz
Auszug aus BVerfG, 22.09.1992 - 2 BvR 1035/92
Der Gleichheitssatz wird durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1 [7]; 80, 48 [51]; st. Rspr.). - BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den …
Auszug aus BVerfG, 22.09.1992 - 2 BvR 1035/92
Gegen derartige Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen Rechts unberücksichtigt lassen, schützt Art. 103 Abs. 1 GG nicht (BVerfGE 21, 191 [194]; 46, 315 [319]; 82, 209 [235]). - BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf …
Auszug aus BVerfG, 22.09.1992 - 2 BvR 1035/92
Die Berücksichtigung dieses Interesses des Mieters an frühzeitiger Klarheit über die Aussichten einer Verteidigung gegen die Kündigung durch § 564 b Abs. 3 BGB ist angemessen und steht mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in Einklang (vgl. BVerfG, Beschluß vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1319/91 -, ZMR 1992, 232 [233]). - BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …
Auszug aus BVerfG, 22.09.1992 - 2 BvR 1035/92
Der Gleichheitssatz wird durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1 [7]; 80, 48 [51]; st. Rspr.). - LG Berlin, 29.07.1991 - 62 S 135/91
Auszug aus BVerfG, 22.09.1992 - 2 BvR 1035/92
Eine nachfolgende (erste) Räumungsklage war in beiden Instanzen erfolglos geblieben (Urteil des Amtsgerichts Schöneberg vom 6. Februar 1991 - 14 C 436/90; Urteil des Landgerichts Berlin vom 29. Juli 1991 - 62 S 135/91). - BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren
Auszug aus BVerfG, 22.09.1992 - 2 BvR 1035/92
Gegen derartige Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen Rechts unberücksichtigt lassen, schützt Art. 103 Abs. 1 GG nicht (BVerfGE 21, 191 [194]; 46, 315 [319]; 82, 209 [235]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 22.09.1992 - 2 BvR 1035/92
Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen läBt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 68, 361 [372]; st. Rspr.). - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83
Eigenbedarf I
Auszug aus BVerfG, 22.09.1992 - 2 BvR 1035/92
Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen läBt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 68, 361 [372]; st. Rspr.).
- BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 21.12
Wohngeld; Vermögen; erhebliches Vermögen; missbräuchlich; Inanspruchnahme; …
Davor schützt der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. September 1992 - 2 BvR 1035/92 - WuM 1993, 235 m.w.N.). - LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 125/16
Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung nebst Räumungsklage bei Mietrückstand
Nachträgliche Kündigungsgründe können gemäß § 573 Abs. 3 Satz 2 BGB ohne den Ausspruch einer neuerlichen Kündigung nur nachgeschoben werden, wenn die ursprüngliche Kündigung formell und materiell wirksam war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22. September 1992 - 2 BvR 1035/92, WuM 1993, 235 Tz. 18;… Blank, a.a.O., § 573 Rz. 264 m.w.N.). - BGH, 25.10.2023 - VIII ZR 147/22
Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen Aufstellens bewusst unwahrer …
Demgegenüber führt eine wegen Fehlens der Voraussetzungen von Anfang an unwirksame Kündigung auch dann nicht zu einer Vertragsbeendigung, wenn nach ihrem Ausspruch neue Kündigungsgründe entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. September 1992 - 2 BvR 1035/92, juris Rn. 18; OLG Zweibrücken, WuM 1981, 177, 178; LG Düsseldorf, WuM 1990, 505; LG Aachen, WuM 1991, 495, 496; LG Gießen, WuM 1984, 226 [jeweils zu § 564b Abs. 3 BGB aF]; LG Bochum, ZMR 2007, 452, 455; Schmidt-Futterer/Blank/Börstinghaus, Mietrecht, 15. Aufl., § 573 BGB Rn. 279; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb.