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   BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08   

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BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08 (https://dejure.org/2008,8795)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08 (https://dejure.org/2008,8795)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 2008 - 1 BvR 1707/08 (https://dejure.org/2008,8795)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Rechtsstreits; Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen; Aussetzung eines arbeitgerichtlichen Verfahrens als Verstoß gegen das Grundrecht auf ...

  • Judicialis

    KSchG § ... 9 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 148; ; ZPO § 150; ; ZPO § 150 Satz 1; ; ZPO § 216; ; ZPO § 249; ; ZPO § 249 Abs. 2; ; ZPO § 252; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; EMRK Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148 § 150; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Rechtsstreits

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 270
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Sachsen, 05.05.2000 - 10 Sa 247/99

    Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08
    das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Mai 2000 - 10 Sa 247/99 -.

    Das Arbeitsgericht beschloss am 8. Februar 2000 im Einvernehmen mit den Parteien, dass der Rechtsstreit "bis zum rechtskräftigen Abschluss der derzeit vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht unter den Aktenzeichen 7 Sa 626/96 und 10 Sa 247/99 geführten Rechtsstreite" ausgesetzt wird.

    Am 13. September 2007 beschloss das Arbeitsgericht, dass über den Verweisungsantrag des Beschwerdeführers vom 29. Dezember 2006 erst nach rechtskräftigem Abschluss der vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht unter den Aktenzeichen 7 Sa 626/96 und 10 Sa 247/99 geführten Rechtsstreite entschieden werde.

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die angegriffenen Entscheidungen Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 24, 56 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, MDR 2008, S. 223).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08
    Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Verstoßes gegen den für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ) sind geklärt.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08
    Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Verstoßes gegen den für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ) sind geklärt.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08
    Das Rechtsstaatsprinzip fordert im Interesse der Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, NJW 2008, S. 503; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 775/07

    Verfassungsrechtliche Anorderungen an die Dauer und Förderung eines umfangreichen

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08
    Das Rechtsstaatsprinzip fordert im Interesse der Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, NJW 2008, S. 503; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die angegriffenen Entscheidungen Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 24, 56 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, MDR 2008, S. 223).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08
    Der Grund für den Ausschluss fehlt allerdings, wenn bereits die Zwischenentscheidung zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08
    Da das Arbeitsgericht dem Beschwerdeführer "entgegengekommen" sei und seinen Antrag als Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens ausgelegt habe, ist das Landesarbeitsgericht anschließend aber doch zu der gemäß § 252 ZPO gebotenen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 -, NJW-RR 2006, S. 1289) Nachprüfung auf Ermessensfehler des Arbeitsgerichts bei dessen Entscheidung über den Antrag nach § 150 Satz 1 ZPO übergegangen.
  • BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06

    Überlange Verfahrensdauer in umgangsrechtlichem Verfahren verletzt betroffenen

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08
    Das Rechtsstaatsprinzip fordert im Interesse der Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, NJW 2008, S. 503; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 499/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Diese stellt lediglich eine Voraussetzung des § 148 ZPO dar, die erfüllt sein muss, damit das gebotene Ermessen des Gerichts nach dieser Vorschrift überhaupt eröffnet ist (BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 10; BVerfG 22. September 2008 - 1 BvR 1707/08 - Rn. 19) .
  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde

    a) Die Vorgreiflichkeit eines Rechtsstreits ist kein Ermessenskriterium, sondern eine Voraussetzung des § 148 ZPO, die erfüllt sein muss, damit das Ermessen des Gerichts überhaupt eröffnet ist (BVerfG 22. September 2008  - 1 BvR 1707/08 - Rn. 19, BVerfGK 14, 270) .

    Der arbeitsrechtliche Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) verbietet in solchen Fällen regelmäßig, eine Aussetzung vorzunehmen (vgl. zB LAG Köln 19. Juni 2006 - 3 Ta 60/06 -; LAG Schleswig-Holstein 24. November 2006 - 2 Ta 268/06 -; Hessisches LAG 3. Juli 2002 - 12 Ta 213/02 -; Thüringer LAG 27. Juni 2001 - 6/9 Ta 160/00 -; Düwell/Lipke/Kloppenburg ArbGG 3. Aufl. § 55 Rn. 25; GK-ArbGG/Schütz Stand Dezember 2013 § 55 Rn. 48; GMP/Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 55 Rn. 29; Schwab/Weth/Korinth ArbGG 3. Aufl. § 55 Rn. 43; vgl. auch BVerfG 22. September 2008 - 1 BvR 1707/08 - Rn. 20, BVerfGK 14, 270) .

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 136/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin - Aussetzung wegen anhängiger

    Zur Vermeidung einer überlangen Verfahrensdauer bedarf es einer Einschätzung der Gesamtdauer des Verfahrens (vgl. BVerfG 5. August 2013 - 1 BvR 2965/10 - Rn. 20; 2. Dezember 2011 - 1 BvR 314/11 - Rn. 7; 22. September 2008 - 1 BvR 1707/08 - Rn. 20) .
  • BVerfG, 05.08.2013 - 1 BvR 2965/10

    Überlange Dauer eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens verletzt Betroffenen in

    Eine Verzögerung des vorgreiflichen Rechtsstreits ist ebenfalls ein Gesichtspunkt, dem bei der Ausübung des Ermessens Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerfGK 14, 270 ).

    Die durch die Aussetzung verursachte Verzögerung fällt somit in den Verantwortungsbereich des Gerichts (vgl. zu einer Verfahrensverzögerung im Zusammenhang mit einer Aussetzung: BVerfGK 14, 270 ; EGMR, Urteil vom 11. Januar 2007 - Nr. 20027/02 -, juris, Rn. 77 f.; Urteil vom 13. Juli 2006 - Nr. 38033/02 -, juris, Rn. 44).

  • OLG Nürnberg, 16.05.2012 - 14 U 928/10

    Verfahrensaussetzung: Vorgreiflichkeit einer Individualbeschwerde zum

    a) Bei der im pflichtgemäßen Ermessen liegenden Entscheidung über die Frage der Aussetzung ist eine an den Interessen der Parteien ausgerichtete Abwägung aller für und gegen eine Aussetzung sprechenden Umstände vorzunehmen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22.09.2008, 1 BvR 1707/08, BVerfGK 14, 270, Rn. 19).

    Der durch die Aussetzung des Verfahrens herbeigeführte Stillstand des Verfahrens kann nämlich seinerseits den Anspruch der Parteien auf effektiven Rechtsschutz beeinträchtigen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22.09.2008, 1 BvR 1707/08, BVerfGK 14, 270, Rn. 15).

    Ein wesentliches, gegen eine Aussetzung sprechendes Abwägungskriterium ist auch der Umstand, dass eine Entscheidung über die Individualbeschwerde der Beklagten zu 2 angesichts der allgemein bekannten Überlastung des Gerichtshofs nicht absehbar ist (vgl. zur Bedeutung dieses Kriteriums BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des ersten Senats vom 22.09.2008, 1 BvR 1707/08, BVerfGK 14, 270, Rn. 20).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2019 - 26 Ta 615/18

    Anforderungen an die Aussetzung wegen der Vorgreiflichkeit einer im Vorlagegesuch

    Die Vorgreiflichkeit eines Rechtsstreits ist kein Ermessenskriterium, sondern eine Voraussetzung des § 148 ZPO, die erfüllt sein muss, damit das Ermessen des Gerichts überhaupt eröffnet ist (vgl. BVerfG 22. September 2008 - 1 BvR 1707/08, Rn. 19).

    Die Vorgreiflichkeit eines Rechtsstreits ist kein Ermessenskriterium, sondern eine Voraussetzung des § 148 ZPO, die erfüllt sein muss, damit das Ermessen des Gerichts überhaupt eröffnet ist (vgl. BVerfG 22. September 2008 - 1 BvR 1707/08, Rn. 19).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15

    Zweck der Aussetzung - Beschränkung des Streitgegenstandes bei

    Der arbeitsrechtliche Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) verbietet es in solchen Fällen regelmäßig, eine Aussetzung vorzunehmen (vgl. auch BVerfG 22. September 2008 - 1 BvR 1707/08, Rn. 20).(Rn.27).

    Der arbeitsrechtliche Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) verbietet in solchen Fällen regelmäßig, eine Aussetzung vorzunehmen (vgl. auch BVerfG 22. September 2008 - 1 BvR 1707/08, Rn. 20).

  • LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16

    Aussetzung des Verfahrens; Verfassungsbeschwerde; Tariffähigkeit; Wahlanfechtung;

    aa)Die Vorgreiflichkeit selbst ist kein Ermessenskriterium, sondern Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Ermessen des Gerichts zur Entscheidung über die Aussetzung des Rechtsstreits eröffnet ist (BAG 16.04.2014 - 10 AZB 6/14 - juris; BVerfG 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08 -, juris, Rn 19).
  • ArbG Düsseldorf, 26.10.2020 - 3 Ca 5253/20
    Bei der Ermessensausübung ist auch einer Verzögerung des vorgreiflichen Rechtsstreits Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 05. August 2013 - 1 BvR 2965/10; 02.12.2011, 1 BvR 314/11; 22.09.2008, 1 BvR 1707/08; BAG, Urteil vom 27.04.2006, 2 AZR 360/05; 26. September 1991 - 2 AZR 132/91).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2019 - 6 Ta 16/19

    Aussetzung des Verfahrens, Vorgreiflichkeit, Datenschutzbeauftragter, Abberufung,

    Die Vorgreiflichkeit eines Rechtsstreits ist kein Ermessenskriterium, sondern eine Voraussetzung des § 148 ZPO, die erfüllt sein muss, damit das Ermessen des Gerichts überhaupt eröffnet ist (BVerfG 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08 - Rn 19).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 10 Ta 1608/15

    Aussetzung - Vergütungsklage - nicht rechtskräftiges Kündigungsschutzverfahren

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