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   BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvR 2136/09   

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https://dejure.org/2009,3945
BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvR 2136/09 (https://dejure.org/2009,3945)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.2009 - 2 BvR 2136/09 (https://dejure.org/2009,3945)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 2009 - 2 BvR 2136/09 (https://dejure.org/2009,3945)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon und die vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Begleitgesetze; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Begründung einer Verletzung des grundrechtsgleichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 38 Abs. 1; ; GG Art. 38 Abs. 2; ; GG Art. 45; ; BVerfGG § 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen neue Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lissabon in Karlsruhe II

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 230
  • NJW 2009, 3778
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvR 2136/09
    Es hat zugleich entschieden, dass die Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon vor Inkrafttreten der von Verfassungs wegen erforderlichen gesetzlichen Ausgestaltung der Beteiligungsrechte nicht hinterlegt werden darf (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09 -, NJW 2009, S. 2276).

    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die Frage der Vereinbarkeit des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag von Lissabon mit dem Demokratieprinzip hinreichend geklärt ist (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009, a.a.O.).

    Die europäische Integration ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts über den Vertrag von Lissabon verfassungskonform realisierbar, soweit die gesetzgebenden Körperschaften ihrer Integrationsverantwortung nachkommen (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009, a.a.O., Rn. 207).

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vom 8. Oktober 2008 bereits in einem früheren Verfassungsbeschwerdeverfahren des Beschwerdeführers festgestellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juni 2009, a.a.O., Rn. 401).

  • BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05

    Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen eines Bundestagsabgeordneten im

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvR 2136/09
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Begleitgesetze richtet, fehlt es bereits an einem Akt der öffentlichen Gewalt, der Rechte des Beschwerdeführers berühren könnte (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 112, 363 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvR 2136/09
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist - mangels Aussicht auf Erfolg - auch nicht zur Durchsetzung von Art. 38 Abs. 1 und Abs. 2 GG angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • Drs-Bund, 11.03.2008 - BT-Drs 16/8489
    Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvR 2136/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat eines der ursprünglichen Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon - das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (BTDrucks 16/8489) - insoweit für verfassungswidrig erklärt, als Beteiligungsrechte der deutschen Gesetzgebungsorgane in Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren der Europäischen Union nicht hinreichend ausgestaltet worden waren.
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