Rechtsprechung
BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 2344/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Rechtsbeschwerdeentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsbeschwerde - Unzutreffende Rechtsmittelbelehrung - Mißbrauchsgebühr
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 28.07.1995 - 2 Ss OWi 73b/95
- BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 2344/95
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 321
- NStZ-RR 1996, 112
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 05.12.1994 - 2 BvR 2434/94
Mißbrauchsgebühr bei einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde - …
Auszug aus BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 2344/95
a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. und vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ;… Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ).Indes muß es das Bundesverfassungsgericht nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben in dieser Weise durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden, indem es mit einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde leichtfertig überzogen wird (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 1994 - 1 BvR 1259/94 -, NJW 1995, S. 1418 f.).
- BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 2718/93
Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr
Auszug aus BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 2344/95
Mißbräuchlich im Sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG ist eine Verfassungsbeschwerde danach unter anderem dann eingelegt, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muß (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994 - 2 BvR 2718/93 und 2 BvR 2721/93 -) Umdruck S. 2; Mellinghoff in: Clemens/Umbach Mitarbeiterkommentar BVerfGG , § 34 Rn.72 m.w.N.). - BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91
Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung
Auszug aus BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 2344/95
a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. …und vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ;… Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ). - BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 1321/92
Mißbräuchliche Verfassuhngsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 2344/95
a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. …und vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ). - BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94
Substanzlose Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr
Auszug aus BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 2344/95
Indes muß es das Bundesverfassungsgericht nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben in dieser Weise durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden, indem es mit einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde leichtfertig überzogen wird (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 1994 - 1 BvR 1259/94 -, NJW 1995, S. 1418 f.).
- BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach …
Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde stellt unter anderem dann einen Missbrauch dar, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr; vgl. etwa BVerfGK 6, 219; BVerfG, Beschluss der 2. Kammerdes Zweitens Senats vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 2344/95 -, NStZ-RR 1996, S. 112). - BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17
Erfolgloser Eilantrag gegen die Abschiebung nach Afghanistan und Auferlegung …
Die Beantragung einer einstweiligen Anordnung kann nicht nur dann einen Missbrauch darstellen, wenn der Antrag von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 2344/95 -, NStZ-RR 1996, S. 112), sondern auch dann, wenn dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände vorgetragen werden. - BVerfG, 25.05.2010 - 1 BvR 690/10
Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr: "Wiederholung" zuvor …
Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 2344/95 -, NStZ-RR 1996, S. 112 ; stRspr).
- BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 2564/06
Unstatthaftigkeit einer gegen gerichtliche Entscheidungen gerichteten …
Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr; vgl. etwa BVferG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 1994 - 2 BvR 2718 und 2721/93 -, JURIS ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 2344/95 -, NStZ-RR 1996, S. 112).Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung dieser Aufgabe durch offensichtlich aussichtslose, an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert zu werden (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 1995, a.a.O.; BVerfGK 3, 219 ).
- BVerfG, 11.07.2018 - 2 BvR 1548/14
Auferlegung einer Missbrauchsgebühr (unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine …
Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde kann nicht nur dann einen Missbrauch darstellen, wenn sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 2344/95 -, NStZ-RR 1996, S. 112 f.), sondern auch dann, wenn dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden. - LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11
Unstreitig unzulässige Berufung - Verschuldenskosten für Prozessbevollmächtigten …
Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde stellt unter anderem dann einen Missbrauch dar, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr; vgl. etwa BVerfGK 6, 219; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweitens Senats vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 2344/95 -, NStZ-RR 1996, S. 112). - BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 191/09
Nichtannahme einer mangels hinreichend substantiierter Begründung offensichtlich …
Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweitens Senats vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 2344/95 -, NStZ-RR 1996, S. 112; stRspr). - BVerfG, 30.03.2015 - 2 BvR 501/15
Nichtannahme einer mangels substantiierter Begründung unzulässigen …
Ein solcher Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweitens Senats vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 2344/95 -, NStZ-RR 1996, S. 112; stRspr).