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   BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04   

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https://dejure.org/2004,901
BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04 (https://dejure.org/2004,901)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.2004 - 1 BvR 894/04 (https://dejure.org/2004,901)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 2004 - 1 BvR 894/04 (https://dejure.org/2004,901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistung gegenüber einer Versicherung wegen des Verlustes eines Schiffes bei Verjährung; Wahrung einer Frist durch Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses; Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren; Aufgaben eines ...

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; VVG § 12 Abs. 3 S. 1; BGB § 242
    Auslegung des § 12 Abs. 3 VVG (Ausschlussfrist) darf den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz nicht verkürzen

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VVG § 12 Abs 3, ZPO § 130 Nr 6
    Gerichtskostenvorschuss; Klage; Prozessbevollmächtigter; Unterschrift

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 137
  • NJW 2005, 814
  • VersR 2004, 1585
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04
    Allgemein ist er zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 78, 123 ; BVerfG, NJW 2004, S. 2887).

    Solche Einschränkungen müssen aber mit den Belangen einer rechtsstaatlichen Verfahrensordnung vereinbar sein und dürfen den Rechtsuchenden nicht unverhältnismäßig belasten (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; BVerfG, NJW 2004, S. 2887).

    Beruhte das Unterlassen des Hinweises auf einem Fehler des Gerichts, hätte Anlass bestanden, die Anforderungen an die Anwendung des § 242 BGB mit besonderer Fairness zu handhaben (vgl. BVerfG, NJW 2004, S. 2887).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 458/02

    Einhaltung der Klagefrist durch nicht unterschriebene Klage

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04
    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. März 2004 - IV ZR 458/02 -.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. März 2004 - IV ZR 458/02 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip.

    Der Bundesgerichtshof hat die Klage dagegen auf die Revision der Beklagten mit dem angegriffenen Urteil abgewiesen (vgl. NJW-RR 2004, S. 755 = VersR 2004, S. 629).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04
    2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleistet den Parteien im Zivilprozess außerdem effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

    Solche Einschränkungen müssen aber mit den Belangen einer rechtsstaatlichen Verfahrensordnung vereinbar sein und dürfen den Rechtsuchenden nicht unverhältnismäßig belasten (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; BVerfG, NJW 2004, S. 2887).

    Er hat das Verfahrensrecht so auslegen und anzuwenden, dass er mit diesen Grundsätzen nicht in Widerspruch gerät (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Aus der von der Revision angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2004 - 1 BvR 894/04 - ergibt sich nichts anderes.
  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Dies ist in der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung etwa angenommen worden, wenn einer nicht unterschriebenen Klageschrift eine vom Kläger eigenhändig unterzeichnete Prozessvollmacht im Original beigefügt war (BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 76/94, BFH/NV 1996, 332), wenn ein rechtlich unerfahrener Kläger zwar die Klageschrift nicht unterzeichnet, auf dem Briefumschlag aber handschriftlich seinen Namen und seine Anschrift eingetragen hat (BFH-Urteil vom 3. Oktober 1986 III R 207/81, BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131), wenn zwar nicht der --der Schriftform unterliegende-- Antrag, wohl aber ein Begleitschreiben eigenhändig unterzeichnet ist (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 24/99, BFHE 196, 464, BStBl II 2002, 159), oder wenn ein erforderlicher Gerichtskostenvorschuss noch innerhalb der Klagefrist eingezahlt wird (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 22. Oktober 2004  1 BvR 894/04, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 814, unter II.2.b aa (2)).

    (1) Ein Prozessbeteiligter kann erwarten, dass offenkundige Versehen, wie das Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift, von dem angerufenen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und als Folge der prozessualen Fürsorgepflicht innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine drohende Fristversäumung zu vermeiden (BVerfG-Beschluss in NJW 2005, 814, unter II.2.b bb; dort war der maßgebende Schriftsatz --ebenso wie im vorliegenden Fall-- acht Tage vor Fristablauf beim zuständigen Gericht eingereicht worden).

  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) garantiert den Parteien im Zivilprozess effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 2032/18 - Rn. 6; 22. Oktober 2004 - 1 BvR 894/04 - zu II 2 a der Gründe) .

    Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 2032/18 - aaO; 22. Oktober 2004 - 1 BvR 894/04 - aaO; 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - zu B I 1 a der Gründe) .

    Die Gerichte haben das Verfahrensrecht so auszulegen und anzuwenden, dass es zu diesen Grundsätzen nicht in Widerspruch gerät (vgl. BVerfG 22. Oktober 2004 - 1 BvR 894/04 - aaO) .

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