Rechtsprechung
BVerfG, 22.10.2009 - 2 BvR 1520/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (2)
- streifler.de (Kurzinformation)
Kinderbesuchskosten bei getrennt lebenden Eltern sind nicht abzugsfähig
- IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Außergewöhnliche Belastung - Aufwendungen für Kindsbesuche bei getrennten Eltern
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 16 K 6207/01
- BFH, 30.03.2004 - III S 16/03
- BFH, 27.09.2007 - III R 41/04
- BVerfG, 22.10.2009 - 2 BvR 1520/08
Wird zitiert von ... (3)
- FG Rheinland-Pfalz, 12.09.2011 - 5 K 2011/10
Besuchsfahrten zum auswärts wohnenden Kind führen nicht zu außergewöhnlichen …
Im Übrigen hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1520/08 nicht zur Entscheidung angenommen. - FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 2352/10
Verfassungsmäßigkeit des Nichtabzugs der Kosten für Besuchsfahrten eines beim …
Die gegen das Urteil vom 27. September 2007 (Az. III R 41/04 n.v.) gerichtete Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1520/08) sei mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2009 nicht zur Entscheidung angenommen worden. - FG Niedersachsen, 19.03.2010 - 15 K 440/09
Aufwendung des sorgeberechtigten Elternteils im Zusammenhang mit dem Umgang der …
Dies gilt umso mehr, als die gegen das Urteil des BFH vom 27. September 2007 III R 41/04 erhobene Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden ist (Beschluss vom 22. Oktober 2009 2 BvR 1520/08).