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   BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14   

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https://dejure.org/2015,31057
BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14 (https://dejure.org/2015,31057)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14 (https://dejure.org/2015,31057)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 2 BvR 2396/14 (https://dejure.org/2015,31057)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Die Anhörungsrüge gehört, soweit statthaft, auch zum Rechtsweg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 24 Abs 3 S 2 StPO, § 33a StPO, § 120 Abs 1 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Erhebung der Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 BVerfGG) geboten, wenn nach Mitteilung der Gerichtsbesetzung gem § 24 Abs 3 S 2 StPO und erneutem Richterwechsel die Besetzung des Gerichts nicht von Amts wegen mitgeteilt wurde

  • Wolters Kluwer

    Erschöpfung des Rechtswegs vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erhebung der Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 BVerfGG) geboten, wenn nach Mitteilung der Gerichtsbesetzung gem § 24 Abs 3 S 2 StPO und erneutem Richterwechsel die Besetzung des Gerichts nicht von Amts wegen mitgeteilt wurde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschöpfung des Rechtswegs vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsweg - und die Anhörungsrüge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
    103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich im Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ).

    Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).

    Dazu gehören Stellungnahmen der Gegenseite (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris, Rn. 22 und vom 21. März 2011 - 2 BvR 301/11 -, juris, Rn. 2).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
    Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).

    Diese Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG gelten - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine etwaige Äußerung Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt oder nicht.

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
    103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich im Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ).

    Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
    103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich im Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ).

    Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
    Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
    Diese Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG gelten - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine etwaige Äußerung Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt oder nicht.
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
    Diese Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG gelten - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine etwaige Äußerung Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt oder nicht.
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
    Eine Anhörungsrüge war hier nicht deshalb entbehrlich, weil sie offensichtlich aussichtslos gewesen wäre (vgl. BVerfGK 7, 403 ).
  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung, wenn eine in der Rechtsmittelinstanz perpetuierte

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
    Das Verfahren der Anhörungsrüge gehört zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGK 5, 337 ), der grundsätzlich vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erschöpft sein muss.
  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1264/08

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Erlöschen bei Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
    Als Ausprägung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG verlangt § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO, den zur Ablehnung Berechtigten auf Verlangen die zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen Gerichtspersonen namhaft zu machen und ihnen eine angemessene Frist einzuräumen, um gegebenenfalls gegen diese Gerichtspersonen einen Befangenheitsantrag zu stellen und zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juni 1991 - 2 BvR 103/91 -, juris, Rn. 23 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1264/08 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 05.06.1991 - 2 BvR 103/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterablehnung wegen Besorgnis der

  • BayObLG, 29.09.1989 - RReg. 2 St 10/89

    Befangenheitsantrag wegen verspäteter Namhaftmachung der zur Mitwirkung bei der

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

  • BVerfG, 21.03.2011 - 2 BvR 301/11

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von

  • RG, 13.11.1931 - I 1034/31

    Muß zur Begründung der Revision, die einen Verstoß gegen § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO.

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