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   BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16   

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https://dejure.org/2017,43348
BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16 (https://dejure.org/2017,43348)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16 (https://dejure.org/2017,43348)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 2017 - 1 BvR 1822/16 (https://dejure.org/2017,43348)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 7 Nr 5 BRAO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit (§ 7 Nr 5 BRAO) verletzt bei unzureichender Abwägung der grundrechtlichen Belange die Berufswahlfreiheit der Betroffenen (Art 12 Abs 1 S 1 GG) - hier: Beleidigung des Ausbilders ...

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit; Schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Berufswahl; Rechtfertigung des Versagungsgrunds der Unwürdigkeit mit der hohen Bedeutung der Rechtsanwaltschaft für die Rechtspflege und ...

  • opinioiuris.de

    Die unwürdige Assessorin und der provinzielle Staatsanwalt

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 7 BRAO
    Kein Berufsverbot als Anwältin wegen Beleidigung eines Ausbilders

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit (§ 7 Nr 5 BRAO) verletzt bei unzureichender Abwägung der grundrechtlichen Belange die Berufswahlfreiheit der Betroffenen (Art 12 Abs 1 S 1 GG) - hier: Beleidigung des Ausbilders ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Abwägung bei Versagung der Anwaltszulassung wegen Unwürdigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verweigerung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit; Schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Berufswahl; Rechtfertigung des Versagungsgrunds der Unwürdigkeit mit der hohen Bedeutung der Rechtsanwaltschaft für die Rechtspflege und ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit (§ 7 Nr 5 BRAO) verletzt bei unzureichender Abwägung der grundrechtlichen Belange die Berufswahlfreiheit der Betroffenen (Art 12 Abs 1 S 1 GG) - hier: Beleidigung des Ausbilders ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die "Plumpsklo-Entscheidung": "Würdig" Rechtsanwältin zu sein?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Unwürdig" für den Anwaltsberuf?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde im Streit um Anwaltszulassung erfolgreich: Zweite Chance für "unwürdige" Assessorin

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgreich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 12 GG, § 7 BRAO
    Kein Berufsverbot als Anwältin wegen Beleidigung eines Ausbilders

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 12 GG, § 7 BRAO
    Kein Berufsverbot als Anwältin wegen Beleidigung eines Ausbilders

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO § 7 Nr. 5
    Unzureichende Abwägung bei der Versagung einer Zulassung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Keine Zulassung zur Anwaltschaft wegen Beleidigung eines Ausbilders im Referendariat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Beleidigung des Ausbilders im Rechtsreferendariat verhindert nicht den Zugang zur Anwaltschaft

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.02.2017)

    Ausbilder im Referendariat beleidigt: BVerfG soll über Ausschluss von Anwaltschaft entscheiden

Sonstiges

  • anwaltverein.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zur Verfassungsbeschwerde der Assessorin Frau N.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3704
  • NJW Spezial 2018, 30
  • ZIP 2017, 95
  • AnwBl 2018, 40
  • AnwBl Online 2017, 797
  • AnwBl Online 2018, 59
  • DÖV 2018, 119
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 63, 266 ; 93, 213 ).

    Sie ist nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 13, 97 ; 44, 105 ; 63, 266 ; 97, 12 ; stRspr).

    Der Versagungsgrund der Unwürdigkeit lässt sich mit der hohen Bedeutung der Rechtsanwaltschaft für die Rechtspflege und ihrer damit herausgehobenen Stellung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 63, 266 ).

    Auch die tatbestandliche Weite der Vorschrift ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 26, 186 ; 36, 212 ; 63, 266 ).

    Die Vorschrift ist vielmehr im Lichte der Berufsfreiheit einschränkend auszulegen (vgl. BVerfGE 63, 266 ).

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16
    Sie ist nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 13, 97 ; 44, 105 ; 63, 266 ; 97, 12 ; stRspr).

    Dazu kann es im Zusammenhang mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit insbesondere dann kommen, wenn mit den entgegenstehenden Gemeinwohlinteressen grundrechtliche Belange nicht in ein angemessenes Verhältnis gebracht worden sind (vgl. BVerfGE 97, 12 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ; stRspr).

  • BGH, 27.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/16

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ablehnung wegen Beleidigung des ausbildenden

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16
    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 10/16 - wird gegenstandslos.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 25/15

    Keine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Beleidigung

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16
    Der Bescheid der Rechtsanwaltskammer Köln vom 15. Mai 2015 - 56962 - und das Urteil des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2015 - 1 AGH 25/15 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung einer Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 134, 242 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16
    Sie ist nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 13, 97 ; 44, 105 ; 63, 266 ; 97, 12 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16
    Auch die tatbestandliche Weite der Vorschrift ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 26, 186 ; 36, 212 ; 63, 266 ).
  • BVerfG, 08.01.2007 - 1 BvR 1117/03

    Abgrenzung von erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung und erlaubnispflichtiger

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16
    Dazu kann es im Zusammenhang mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit insbesondere dann kommen, wenn mit den entgegenstehenden Gemeinwohlinteressen grundrechtliche Belange nicht in ein angemessenes Verhältnis gebracht worden sind (vgl. BVerfGE 97, 12 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06

    Kein Vergütungsanspruch einer nach § 305 Abs 1 Nr 1 InsO anerkannten

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16
    Dazu kann es im Zusammenhang mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit insbesondere dann kommen, wenn mit den entgegenstehenden Gemeinwohlinteressen grundrechtliche Belange nicht in ein angemessenes Verhältnis gebracht worden sind (vgl. BVerfGE 97, 12 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines Arztes durch ungerechtfertigte

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16
    Dazu kann es im Zusammenhang mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit insbesondere dann kommen, wenn mit den entgegenstehenden Gemeinwohlinteressen grundrechtliche Belange nicht in ein angemessenes Verhältnis gebracht worden sind (vgl. BVerfGE 97, 12 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 117/09

    Wiederzulassung zur Anwaltschaft nach verbüßter Haft wegen Steuerhinterziehung;

  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 116/09

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft: Fortdauer der Berufsunwürdigkeit nach

  • BGH, 28.03.2013 - AnwZ (Brfg) 40/12

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Wiederzulassung zur Anwaltschaft nach Begehung

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

  • BGH, 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 32/18

    Berufung gegen die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft; Sperrfrist für die

    Vielmehr kann die Kammer die Zulassung gemäß § 7 Nr. 5 BRAO nur dann versagen, wenn sie bei einzelfallbezogener Abwägung aller für und gegen den Kläger sprechenden Umstände - namentlich unter Berücksichtigung des Zeitablaufs von deutlich mehr als 15 Jahren und des damit einhergehenden Interesses des Bewerbers an beruflicher und sozialer Integration und nach Prüfung einer Bereinigung der damals bestehenden wirtschaftlichen Schieflage des Klägers, seines Umgangs mit seinem Fehlverhalten und seines zwischenzeitlichen Verhaltens, das seit 2013 und damit seit geraumer Zeit nicht mehr unter dem Druck eines berufsgerichtlichen Verfahrens bzw. einer strafgerichtlichen Bewährung steht (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 116/09, juris, Rn. 9 mwN) - zu dem Ergebnis käme, dass der Kläger weiterhin nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf als nicht tragbar erscheint (vgl. BVerfG, NJW 2017, 3704 Rn. 25; Senat, Urteil vom 14. Januar 2019, aaO Rn. 10 f.).
  • LG Köln, 03.08.2021 - 5 O 341/20

    Verweigerte/Verspätete Zulassung Anwaltschaft, Schadensersatz

    Mit Beschluss vom 22.10.2017 (1 BvR 1822/16) gab das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde der Klägerin statt und stellte fest, dass die Entscheidung der Beklagten und das Urteil des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen die Klägerin in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG verletzten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - 4 B 1590/20

    Widerruf der Registrierung eines Inkassodienstleisters

    16/3655, S. 67 (zu § 12 Abs. 1 Nr. 1); zum Begriff der Unwürdigkeit im Sinne von § 7 Nr. 5 BRAO BVerfG, Beschluss vom 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16 -, juris, Rn. 21.
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