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   BVerfG, 22.11.1951 - PBvV 1/51   

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https://dejure.org/1951,100
BVerfG, 22.11.1951 - PBvV 1/51 (https://dejure.org/1951,100)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.1951 - PBvV 1/51 (https://dejure.org/1951,100)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 1951 - PBvV 1/51 (https://dejure.org/1951,100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Steuerverwaltung

  • openjur.de

    Steuerverwaltung

  • opinioiuris.de

    Steuerverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsgutachten zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit eines Gesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 76
  • DÖV 1952, 350
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Eine Einwirkung des Bundes, die zu Verschiebungen in dem durch Art. 83, Art. 84 Abs. 1 GG vorgegebenen Gefüge führen kann, soll unter dem schützenden Vorbehalt der Bundesratszustimmung stehen (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 48, 127 ; 55, 274 ; 105, 313 ; Hermes, in: Dreier, GG, Art. 84 Rn. 47 f.).
  • BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07

    Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates

    Für eine Abweichung von dem Grundsatz, dass eine Zustimmung des Bundesrates nur dort erforderlich ist, wo das Grundgesetz sie ausdrücklich vorsieht (Enumerationsprinzip, vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 108, 370 ; zum Gebot strikter Auslegung vgl. auch BVerfGE 55, 274 ; 75, 108 ), sprechen keine durchgreifenden Gründe.

    Zudem ist auch bei der Auslegung des Art. 87d Abs. 2 GG zu berücksichtigen, dass das Grundgesetz die Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen nur als Ausnahme und nur für Fälle einer besonders gewichtigen Berührung der föderalen Ordnung und des Interessenbereichs der Länder vorsieht (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 61, 149 ).

    An der besonders gewichtigen Berührung der föderalen Ordnung und des Interessenbereichs der Länder, der die grundgesetzlichen Erfordernisse einer Zustimmung des Bundesrates Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 61, 149 ), fehlt es, wenn den Ländern ein Aufgabenbereich entzogen wird, der ihnen nach der primären grundgesetzlichen Aufgabenzuordnung (vgl. Art. 87d Abs. 1 Satz 1 GG) ohnehin nicht zugewiesen ist.

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Nach dieser Konzeption ist das Erfordernis der Zustimmung des Bundesrates zu einem Gesetz die Ausnahme; sie ist nur in bestimmten, im Grundgesetz einzeln ausdrücklich aufgeführten Fällen erforderlich, in denen der Interessenbereich der Länder besonders stark berührt wird (BVerfGE 1, 76 [79]; 37, 363 [381]).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Zustimmungsgesetze sind nur solche, für die das Grundgesetz ausdrücklich das Erfordernis der Zustimmung des Bundesrats vorsieht (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

    Die Zustimmung ist nur in bestimmten, im Grundgesetz einzeln ausdrücklich aufgeführten Fällen erforderlich, in denen der Interessenbereich der Länder besonders stark berührt wird (BVerfGE 1, 76 [79]).

    Im Gutachten des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 1951 ist die Frage, ob ein Gesetz schon deshalb zustimmungsbedürftig ist, weil es eine materielle Änderung eines Zustimmungsgesetzes enthält, offengelassen (BVerfGE 1, 76 [80]).

  • BVerwG, 15.03.2022 - 1 A 1.21

    Bundesinnenministerium durfte Einvernehmen zu Berliner Aufnahmeanordnung für

    Darunter fällt auch eine Regelung, die die nach außen zuständige Landesbehörde hinsichtlich bestimmter Anordnungen oder Verwaltungsakte an die Zustimmung des sachlich zuständigen Bundesministers bindet (vgl. BVerfG , Gutachten vom 22. November 1951 - PBvV 1/51 - BVerfGE 1, 76 ; Heitsch, Die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder, 2001, S. 187, 189, 246; Blümel, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. IV, 1990, § 101 Rn. 35; a.A. Oebbecke, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. VI, 3. Aufl. 2008, § 136 Rn. 42).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 10 VG 20/03

    Verfassungsmäßigkeit der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen,

    Der Senat sieht sich hierin dadurch bestätigt, dass selbst Zustimmungserfordernisse eines Bundesministers das Verwaltungsverfahren betreffen (BVerfGE 1, 76, 79; Lerche in: Maunz-Dürig, Art. 84 Rdn. 48).
  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in einem Gutachten des Plenums für den Bundespräsidenten vom 22. November 1951 aufgrund des inzwischen aufgehobenen § 97 Abs. 2 BVerfGG ausgesprochen, daß die Fälle, in denen ein Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedürfe, im Grundgesetz einzeln ausdrücklich aufgeführt seien (BVerfGE 1, 76 [79]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 10 V 9/05

    Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtmäßigkeit der Eingliederung

    Der Senat sieht sich hierin dadurch bestätigt, dass selbst Zustimmungserfordernisse eines Bundesministers das Verwaltungsverfahren betreffen (BVerfGE 1, 76).
  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 142.66

    Regelung der Zulassung zum Postzeitungsdienst für Druckschriften, die zum

    Die Falle, in denen ein Bundesgesetz der Zustimmung des Bundesrats bedarf, sind im Grundgesetz abschließend enumerativ aufgeführt (BVerfGE 1, 76 ff. [79]).
  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 139.63

    Zulassung zum Postzeitungsdienst - Definition von "Werbebeitrag" in einer

  • BVerwG, 03.11.1967 - VII C 133.66

    Anspruch gegen den Empfänger auf Nachzahlung von Porto im Falle von unzureichend

  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 47.62
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