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   BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvR 1872/21   

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https://dejure.org/2021,48772
BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvR 1872/21 (https://dejure.org/2021,48772)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2021 - 2 BvR 1872/21 (https://dejure.org/2021,48772)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2021 - 2 BvR 1872/21 (https://dejure.org/2021,48772)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 90 Abs. 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Richtlinie (EU) 2016/343; § 27 Abs. 1 StGB; § 370 AO
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde nicht angeklagter Anteilseigner einer Privatbank gegen Strafurteile wegen Cum-Ex-Aktiengeschäften (Steuerhinterziehung; keine Verletzung der Unschuldsvermutung durch Feststellung der Haupttat bei Verurteilung wegen Beihilfe); Zulässigkeit ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Urteile wegen "Cum-Ex-Aktiengeschäften" von in diesem Verfahren nicht angeklagten Beschwerdeführern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 93 Abs 1 Nr 4a GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Urteile wegen "Cum-Ex-Aktiengeschäften" von in diesem Verfahren nicht angeklagten Beschwerdeführern - fehlende Beschwerdebefugnis mangels eigener Betroffenheit, soweit einer der ...

  • IWW
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Urteile wegen "Cum-Ex-Aktiengeschäften" von in diesem Verfahren nicht angeklagten Beschwerdeführern - fehlende Beschwerdebefugnis mangels eigener Betroffenheit, soweit einer der ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Bank, BVerfG, Cum-Ex-Aktiengeschäfte, Nichtannahmebeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Verbreitung der Urteile und Pressemitteilung wegen Steuerhinterziehung durch Veröffentlichung i.R.d. sog. Cum-Ex-Aktiengeschäfte; Erhebung der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich erst nach Erschöpfung des Rechtswegs

  • rechtsportal.de

    Untersagung der Verbreitung der Urteile und Pressemitteilung wegen Steuerhinterziehung durch Veröffentlichung i.R.d. sog. Cum-Ex-Aktiengeschäfte; Erhebung der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich erst nach Erschöpfung des Rechtswegs

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Urteile wegen "Cum-Ex-Aktiengeschäften" von in diesem Verfahren nicht angeklagten Beschwerdeführern - fehlende Beschwerdebefugnis mangels eigener Betroffenheit, soweit einer der ...

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Urteile wegen "Cum-Ex-Aktiengeschäften" von in diesem Verfahren nicht angeklagten Beschwerdeführern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Urteile wegen Cum-Ex-Aktiengeschäften von in diesem Verfahren nicht angeklagten Beschwerdeführern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hamburger Privatbanker - und das Bonner Cum-Ex-Urteil

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Urteile wegen „Cum-Ex-Aktiengeschäften“ von in diesem Verfahren nicht angeklagten Beschwerdeführern - Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht Subsidiaritätsgrundsatz entgegen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 19
  • WM 2021, 2424
  • WM 2021
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvR 1872/21
    Ferner muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert aufzeigen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 89, 155 ; 140, 229 ).

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 140, 229 ; BVerfGK 14, 402 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 140, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 -, Rn. 10); die allgemein gehaltene Behauptung eines Verfassungsverstoßes reicht dafür nicht aus.

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvR 1872/21
    a) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG die Behauptung des Beschwerdeführers voraus, durch einen Akt der öffentlichen Gewalt in seinen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 140, 42 ).

    Selbstbetroffenheit liegt vor, wenn der Beschwerdeführer Adressat der Norm oder des betreffenden Urteils ist (vgl. BVerfGE 140, 42 ).

    Unmittelbarkeit setzt voraus, dass die Einwirkung auf die Rechtsstellung des Betroffenen nicht erst vermittels eines weiteren Akts bewirkt werden darf oder vom Ergehen eines solchen Akts abhängig ist (vgl. BVerfGE 140, 42 ; stRspr).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvR 1872/21
    Nach diesen Vorschriften hat ein Beschwerdeführer den Sachverhalt, aus dem sich die Grundrechtsverletzung ergeben soll, substantiiert und schlüssig darzulegen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 113, 29 ; 130, 1 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 140, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 -, Rn. 10); die allgemein gehaltene Behauptung eines Verfassungsverstoßes reicht dafür nicht aus.

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvR 1872/21
    Ferner muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert aufzeigen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 89, 155 ; 140, 229 ).
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvR 1872/21
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 140, 229 ; BVerfGK 14, 402 ).
  • BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 1510/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvR 1872/21
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 140, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 -, Rn. 10); die allgemein gehaltene Behauptung eines Verfassungsverstoßes reicht dafür nicht aus.
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvR 1872/21
    Der Rechtsweg ist so lange nicht erschöpft, wie ein Beschwerdeführer die Möglichkeit hat, im Verfahren vor den Gerichten des zuständigen Gerichtszweiges die Beseitigung des Hoheitsaktes zu erreichen, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht (BVerfGE 8, 222; 16, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.2021 - 2 BvR 1336/20

    DNA-Identitätsfeststellung (Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvR 1872/21
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 140, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 -, Rn. 10); die allgemein gehaltene Behauptung eines Verfassungsverstoßes reicht dafür nicht aus.
  • EGMR, 27.02.2014 - 17103/10

    Verletzung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung gegenüber einem türkischen

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvR 1872/21
    Diese Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urteil vom 27. Februar 2014 - 17103/10 -, juris).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvR 1872/21
    Nach diesen Vorschriften hat ein Beschwerdeführer den Sachverhalt, aus dem sich die Grundrechtsverletzung ergeben soll, substantiiert und schlüssig darzulegen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 113, 29 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

  • BVerfG, 03.09.2009 - 2 BvR 2540/08

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Feststellungen in einem

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichung eines

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

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