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   BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22   

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BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22 (https://dejure.org/2022,37555)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22 (https://dejure.org/2022,37555)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2022 - 1 BvQ 81/22 (https://dejure.org/2022,37555)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag mangels ausreichender Begründung und offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 42 SGB 8
    Erfolgloser Eilantrag gegen das Tätigwerden von freien Trägern und nicht in einem Beamtenverhältnis stehenden Bediensteten im Bereich des § 42 SGB VIII (juris: SGB 8) - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs gegen Richter als unzulässig

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag gegen das Tätigwerden von freien Trägern und nicht in einem Beamtenverhältnis stehenden Bediensteten im Bereich des § 42 SGB VIII (juris: SGB 8) - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgloser Eilantrag gegen das Tätigwerden von freien Trägern und nicht in einem Beamtenverhältnis stehenden Bediensteten im Bereich des § 42 SGB VIII (juris: SGB 8); Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs gegen Richter als unzulässig

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag gegen das Tätigwerden von freien Trägern und nicht in einem Beamtenverhältnis stehenden Bediensteten im Bereich des § 42 SGB VIII (juris: SGB 8) - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts - und die Antragsbegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besorgnis der Befangenheit - wegen früherer Entscheidungen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 22.04.2020 - 1 BvR 635/20

    Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig und Verfassungsbeschwerde nicht

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22
    Denn die Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann für sich die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2020 - 1 BvR 635/20 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2021 - 2 BvR 2263/20 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. August 2022 - 1 BvQ 54/22 -, Rn. 2; stRspr).

    Diesem Zweck dient es jedoch nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2020 - 1 BvR 635/20 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2021 - 2 BvR 2263/20 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 15.01.2021 - 2 BvR 2263/20

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Mitwirkung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22
    Denn die Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann für sich die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2020 - 1 BvR 635/20 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2021 - 2 BvR 2263/20 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. August 2022 - 1 BvQ 54/22 -, Rn. 2; stRspr).

    Diesem Zweck dient es jedoch nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2020 - 1 BvR 635/20 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2021 - 2 BvR 2263/20 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22
    Zudem geht die Antragsbegründung auch nicht darauf ein, dass das Bundesverfassungsgericht sich bereits mit der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII als hoheitliche Aufgabe der Staatsverwaltung durch das Jugendamt auseinandergesetzt und dabei keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift geäußert hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 -, Rn. 37).
  • BVerfG, 12.08.2022 - 1 BvQ 54/22

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig und Ablehnung eines

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22
    Denn die Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann für sich die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2020 - 1 BvR 635/20 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2021 - 2 BvR 2263/20 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. August 2022 - 1 BvQ 54/22 -, Rn. 2; stRspr).
  • BVerfG, 24.02.2022 - 1 BvQ 12/22

    Erfolgloser Eilantrag in einer sorgerechtlichen Sache wegen unzureichender

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22
    Er genügt den spezifischen Begründungsanforderungen eines auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs. 1 BVerfGG) gerichteten Antrags schon deshalb nicht, weil er nicht erkennen lässt, ob eine in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2020 - 1 BvQ 106/20 -, Rn. 3 und vom 24. Februar 2022 - 1 BvQ 12/22 -, Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvQ 106/20

    Eilantrag gegen als einstweilige Anordnung ergangene familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22
    Er genügt den spezifischen Begründungsanforderungen eines auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs. 1 BVerfGG) gerichteten Antrags schon deshalb nicht, weil er nicht erkennen lässt, ob eine in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2020 - 1 BvQ 106/20 -, Rn. 3 und vom 24. Februar 2022 - 1 BvQ 12/22 -, Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22
    Soweit es sich gegen den Präsidenten Harbarth richtet, ist es offensichtlich unzulässig, weil der Abgelehnte nicht Mitglied der hier zur Entscheidung berufenen 3. Kammer des Ersten Senats und deswegen nicht zur Mitwirkung im hiesigen Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ).
  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22
    Soweit es sich gegen den Präsidenten Harbarth richtet, ist es offensichtlich unzulässig, weil der Abgelehnte nicht Mitglied der hier zur Entscheidung berufenen 3. Kammer des Ersten Senats und deswegen nicht zur Mitwirkung im hiesigen Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22
    Soweit es sich gegen den Präsidenten Harbarth richtet, ist es offensichtlich unzulässig, weil der Abgelehnte nicht Mitglied der hier zur Entscheidung berufenen 3. Kammer des Ersten Senats und deswegen nicht zur Mitwirkung im hiesigen Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ).
  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvC 40/19

    Ablehnungsgesuch gegen die Richter Voßkuhle, Hermanns, Müller und Kessal-Wulf

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22
    In einem solchen Fall sind die abgelehnten Richter nicht von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; es bedarf dann auch keiner vorherigen Einholung von dienstlichen Stellungnahmen (vgl. BVerfGE 153, 72 ; stRspr).
  • BGH, 26.04.2023 - RiSt 1/21

    Unzulässige Ablehnungsgesuche und Anhörungsrüge

    Die Ablehnungsgesuche der Beklagten mit Schriftsätzen vom 3. Februar 2023, 10. Februar 2023, 24. Februar 2023, 24. März 2023 und 14. April 2023 gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Pamp, die Richterin am Bundesgerichtshof Harsdorf-Gebhardt, die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Menges, die Richterin am Bundesfinanzhof Hübner und den Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Nöcker werden als unzulässig verworfen, weil sie offensichtlich unzulässig sind (vgl. nur BVerfGE 159, 147 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 2017 - 2 BvR 1400/17, juris Rn. 4, vom 22. November 2022 - 1 BvQ 81/22, juris Rn. 5 und vom 6. Januar 2023 - 2 BvR 1899/22, juris Rn. 1 ff.; außerdem BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2022 - RiZ 2/16, juris und vom 10. Januar 2023 - RiZ 2/16, juris mit BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 2023 und 15. März 2023 - 2 BvR 909/22 sowie vom 16. März 2023 - 2 BvR 1459/22).
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