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BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 532/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen kostenrechtliche Folgeentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 11.10.1989 - II R 26/86
- BFH, 21.11.1989 - II R 26/86
- BFH, 24.01.1990 - II E 1/89
- BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 532/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.10.1989 - II R 26/86
Weiteres Sachverständigengutachten im Finanzprozeß - Bestimmung des Willens zur …
Auszug aus BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 532/90
Diese Kostenentscheidung ist Bestandteil des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 11. Oktober 1989 ( II R 26/86), mit dem die Revision des Beschwerdeführers als unbegründet zurückgewiesen wurde.Zwar liegt insoweit in dem Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 24. Januar 1990 ( II E 1/89) eine gegenüber der Kostengrundentscheidung desselben Gerichts vom 11. Oktober 1989 ( II R 26/86) selbständige Entscheidung vor.
- BVerfG, 21.02.1992 - 1 BvR 1575/89
Auszug aus BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 532/90
Gegen diesen Beschluß hat der Beschwerdeführer bereits Verfassungsbeschwerde erhoben (1 BvR 1575/89), mit der er auch die Auferlegung der Verfahrenskosten unter dem Blickwinkel einer überlangen Verfahrensdauer zur verfassungsgerichtlichen Prüfung stellte.Da diese jedoch keiner verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, wie seit dem Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Februar 1992 (1 BvR 1575/89) feststeht, so besteht auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Revisionsgerichts, § 8 GKG in der Weise auszulegen, daß Kosten für das Revisionsverfahren nicht zu erheben sind.
- BVerfG, 22.01.1987 - 1 BvR 103/85
Verfassungsbeschwerde - Auslagenerstattung - Erledigterklärung - …
Auszug aus BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 532/90
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1987 (1 BvR 103/85, Der Betrieb 1987, 1722). - BFH, 24.01.1990 - II E 1/89
Voraussetzungen für die Nichterhebung der Kosten des Revisionsverfahrens
Auszug aus BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 532/90
Zwar liegt insoweit in dem Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 24. Januar 1990 ( II E 1/89) eine gegenüber der Kostengrundentscheidung desselben Gerichts vom 11. Oktober 1989 ( II R 26/86) selbständige Entscheidung vor.