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BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2354/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 16a Abs. 1
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Vorliegen einer Vorverfolgung und das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 11.01.1993 - 14 A 334/90
- BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2354/93
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2354/93
Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist die angegriffene Entscheidung aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 BVerfGG ). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen …
Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2354/93
Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist die angegriffene Entscheidung aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 BVerfGG ). - BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2354/93
Hinsichtlich der Sicherheit vor politischer Verfolgung in anderen Landesteilen ist insofern also schon für die Rückschau auf den herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab abzustellen (vgl. BVerfGE 80, 315 [344 f]).
- BVerwG, 25.01.1995 - 9 C 279.94
Ablehnung eines Asylantrages
Obwohl das Berufungsgericht in seinem rechtlichen Ansatz einerseits zutreffend den Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zugrunde legt, hat es andererseits - in sich widersprüchlich - versucht, diesen Maßstab für die hier entscheidende Frage der Auswirkungen einer Verbotsnorm auf das Schutzgut der privaten Glaubensausübung dadurch zu konkretisieren, daß es die vom Bundesverfassungsgericht in Kammerbeschlüssen (vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - vom 21. Dezember 1992 - 2 BvR 1263 und 1265/92 - vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 1890/91 u.a. - vom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - DVBl 1993, 833; vom 20. September 1993 - 2 BvR 645/93 u.a. - vom 17. Januar 1994 - 2 BvR 1346/93 u.a. - vgl. ferner ebenso die Beschlüsse vom 25. November 1993 - 2 BvR 83/93 u.a. - und - 2 BvR 224 und 571/93 - sowie vom 22. Dezember 1993 - 2 BvR 2354/93 -) für verfolgt ausgereiste Ahmadis entwickelten Anforderungen übernommen und daraus gefolgert hat, einem Asylbewerber drohe "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung aufgrund seines religiösen Verhaltens im privat-internen Bereich" schon dann, wenn die Rechtsauslegung oder Rechtsanwendung die genannten Strafvorschriften gegenüber der privaten Religionsausübung nicht "ausdrücklich zurücknimmt und so gezielt für die Praxis 'unschädlich' macht". - OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1996 - 6 A 13364/95 Eine sog. inländische Fluchtalternative in ihrem Heimatland, insbesondere in anderen Städten Pakistans, stand den nach alledem vorverfolgt ausgereisten Klägern im Sommer 1986 nicht zur Verfügung, weil unter Anwendung des für Vorverfolgte geltenden eingeschränkten Wahrscheinlichkeitsmaßstabes nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen ist (vgl. BVerfG, B.v. 22.12.1993 - 2 BvR 2354/93 -), daß ihnen auch dort vergleichbare Angriffe und Beeinträchtigungen durch aufgehetzte moslemische orthodoxe Muslime zustoßen konnten.