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   BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93   

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https://dejure.org/1993,2500
BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93 (https://dejure.org/1993,2500)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93 (https://dejure.org/1993,2500)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 2 BvR 2632/93 (https://dejure.org/1993,2500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Auslieferungshindernis bei Bewerbung um Einbürgerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutzbereich des Art. 16 II GG - Einbürgerungsbewerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2016
  • NVwZ 1994, 896 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93
    Diese Frage aber konnte das Oberlandesgericht im vorliegenden Fall in vertretbarer und darum verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts verneinen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93
    Dies entspricht dem Grundsatz, daß Schutzpflichten, die die Bundesrepublik Deutschland als Heimatstaat treffen, mit dem Status des Staatsangehörigen verbunden sind (vgl. BVerfGE 36, 1 [30]).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63

    Vertriebenenbegriff

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93
    Nach Art. 116 Abs. 1, 1. Alt. GG ist "Deutscher" im Sinne des Art. 16 Abs. 2 GG , wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (vgl. BVerfGE 8, 81 [84 f.]; 17, 224 [227]).
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvR 532/56

    Wohnsitz im Sinne des Art. 116 II 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93
    Nach Art. 116 Abs. 1, 1. Alt. GG ist "Deutscher" im Sinne des Art. 16 Abs. 2 GG , wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (vgl. BVerfGE 8, 81 [84 f.]; 17, 224 [227]).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.1986 - 1 AK 42/85
    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93
    Ob über den Wortlaut des Art. 16 Abs. 2 GG hinaus dessen Schutz auch Einbürgerungsbewerbern zukommen kann, die einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen, und ob die Gerichte darum in solchen Fällen von Verfassungs wegen gehalten sein könnten, das Auslieferungsverfahren bis zur Entscheidung über den Einbürgerungsantrag auszusetzen, bedarf keiner Entscheidung (hier für etwa - allerdings ohne direkten Bezug auf Art. 16 Abs. 2 GG - Uhlig/Schomburg/Lagodny, IRG , 2. Aufl. 1992, § 2 Rz. 22; wohl auch OLG Karlsruhe, NJW 1986, 3035 = GA 1986, 421; v. Bubnoff, Auslieferung, Verfolgungsübernahme, Vollstreckungshilfe, 1989, S. 59; undeutlich Grützner/Pötz/Vogler, IRG , 2. Aufl., § 77 Rz. 30; für eine Anwartschaft auf die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Konsequenz eines umfassenden Aufenthaltsrechts der Einbürgerungsbewerber, die eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, Bleckmann, NJW 1990, 1397 ff.; gegen ihn Geisler, NJW 1990, 3059 ff.).
  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Insofern gilt nichts anderes als bei der Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz, wo dies in § 88 Abs. 3 AuslG ausdrücklich geregelt ist (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift bei im Ausland geführten Ermittlungsverfahren vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 22. Dezember 1993 - 2 BvR 2632/93 - NJW 1994, 2016).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 12.10

    Einbürgerungsrücknahme; Ermessensergänzung; Erschleichung der Einbürgerung durch

    Sie soll den Staat von der Verpflichtung zur Einbürgerung solcher Ausländer freistellen, die mit Rücksicht auf die Begehung von gewichtigen Straftaten die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verdienen oder bei denen dies jedenfalls möglich erscheint (BVerfG [Kammer], Beschluss vom 22. Dezember 1993 - 2 BvR 2632/93 - NJW 1994, 2016 ).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Die Frage der Staatsbürgerschaft konnte jedoch bereits im Auslieferungsverfahren soweit aufgeklärt werden, dass die Eigenschaft des Verfolgten als Nichtdeutscher eindeutig feststeht (vgl. hierzu BVerfG NJW 1990, 2193; dass. NJW 1994, 2016).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 13 S 2223/04

    Keine Einbürgerungszusicherung bei Eintragung einer Maßregel der Besserung und

    Der Staat soll von einer Verpflichtung zur Einbürgerung solcher Ausländer freigestellt werden, die mit Rücksicht auf die Begehung von gewichtigen Straftaten die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verdienen oder bei denen dies derzeit jedenfalls als möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93 -, NJW 1994, 2016; Makarov/v.Mangoldt, a.a.O., Rnr. 45, 47 zu § 85 AuslG).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2019 - 12 S 1730/18

    Die Einbürgerung hindernde Entscheidung - Karar - eines türkischen Schwurgerichts

    Im Jahr 1993 hat das Bundesverfassungsgericht eine solche Auslegung des § 88 AuslG jedenfalls als naheliegend angesehen (BVerfG, Beschluss vom 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93 - juris Rn. 6; vgl. Geyer aaO § 12a Rn. 14), aber nicht abschließend entschieden.
  • BVerfG, 29.07.1999 - 2 BvR 1213/99

    Zulässige Auslieferung trotz laufenden Verfahrens wegen Ausstellung einer

    Ob über den Wortlaut des Art. 16 Abs. 2 GG hinaus dessen Schutz auch Bewerbern um die Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung, die einen Anspruch auf deren Erteilung besitzen, zukommt, bedarf keiner Entscheidung (offenlassend bei Einbürgerungsbewerbern: Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Dezember 1993 - 2 BvR 2632/93 -, NJW 1994, S. 2016).
  • BVerfG, 12.11.1998 - 2 BvR 1947/98

    Auslieferung und drohende Verurteilung außerhalb des Bundesgebietes als Folge der

    Eine analoge Anwendung des Art. 16 Abs. 2 GG kommt - außer für den hier nicht vorliegenden Fall, daß im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung der Anspruch eines Einbürgerungsbewerbers auf Einbürgerung feststeht (vgl. dazu Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Dezember 1993 - 2 BvR 2632/93 -, NJW 1994, S. 2016 f.) - nicht in Betracht.
  • OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00

    Klagebefugnis eines DDR-Sportwettenunternehmens - Werbung für unerlaubtes

    Ein solches Einfuhrverbot ist nämlich zum Schutz, den dieser Mitgliedsstaat in seinem Gebiet im Glücksspiel- oder Lotteriewesen sicherstellen will, erforderlich (EuGH NJW 1994, 2016).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2010 - 12 A 2757/09

    Subjektive Kenntnis der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche

    Die unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Dezember 1993 - 2 BvR 2632/93 -, NJW 1994, 2016, sowie v.Münch, in: v.Münch/Kunig, Grundgesetz-Kommentar, Bd.1, 5. Aufl. 2000, Art. 16 Rn. 14, erfolgten Ausführungen, wonach in Sonderfällen, "in denen - wie beim Antragsteller - ein Einbürgerungsanspruch nach § 6 StAngRegG besteht, aber kein förmlicher Antrag auf Einbürgerung gestellt ist, ... auch der Statusdeutsche den Schutz aus Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 GG" genieße, bleiben ohne Erfolg.
  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 24/04

    Einbürgerungsanspruch bei Maßregel der Besserung und Sicherung

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Sinn und Zweck der in § 86 Abs. 1 Nr. 2 und § 88 Abs. 1 und 2 AuslG a. F. getroffenen Regelungen darin besteht, den Staat von einer Verpflichtung zur Einbürgerung solcher Ausländer freizustellen, bei denen die Annahme begründet ist, dass es an einer dauerhaften Hinwendung zur deutschen Rechtsordnung fehlt oder insofern zumindest erhebliche Zweifel begründet sind (vgl. zum Hintergrund der Regelungen auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93 - NJW 1994, 2016 f.).
  • KG, 18.01.2012 - 151 AuslA 1443/11

    Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei Vorliegen eines

  • VG München, 11.05.2023 - M 27 K 22.1811

    Suspendierung des Einbürgerungsanspruchs

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