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   BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 950/93   

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BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 950/93 (https://dejure.org/1993,4318)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.1993 - 2 BvR 950/93 (https://dejure.org/1993,4318)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 2 BvR 950/93 (https://dejure.org/1993,4318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Asylrelevanz staatlicher Maßnahmen bei der Abwehr separatistischer und terroristischer Bestrebungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 950/93
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, 262 [264] und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, 152 [154]).

    Es bedarf einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 [336 f]; 81, 142 [149 f]).

    Dies gilt namentlich für Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfelds gelten mögen, aber darauf gerichtet sind, die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung - im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (vgl. BVerfGE 80, 315 [339 ff]; 81, 142 [152]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können zwar vereinzelt gebliebene Exzeßtaten von Amtswaltern dem Staat nicht zurechenbar sein (vgl. BVerfGE 80, 315 [352]; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 205/92 - InfAuslR 1992, S. 283 [287]).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 950/93
    Es bedarf einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 [336 f]; 81, 142 [149 f]).

    Dies gilt namentlich für Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfelds gelten mögen, aber darauf gerichtet sind, die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung - im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (vgl. BVerfGE 80, 315 [339 ff]; 81, 142 [152]).

    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil der Beschwerdeführerin ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 BVerfGG ).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 950/93
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, 262 [264] und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, 152 [154]).
  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 205/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen zur Feststellung mittelbarer poitischer

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 950/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können zwar vereinzelt gebliebene Exzeßtaten von Amtswaltern dem Staat nicht zurechenbar sein (vgl. BVerfGE 80, 315 [352]; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 205/92 - InfAuslR 1992, S. 283 [287]).
  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Asylrelevanz staatlicher Maßnahmen bei der

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 950/93
    Auf die mit der Verfassungsbeschwerde insoweit mittelbar erhobene Rüge einer Verfassungswidrigkeit von § 78 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG kommt es nicht an (vgl. hierzu im übrigen Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92 - ua).
  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 950/93
    Auch wenn die Abwehr terroristischer Angriffe hierfür grundsätzlich in Betracht kommt, wobei freilich Terrorismus und Gewaltanwendung im Rahmen eines Guerilla-Kampfes nicht vorschnell in eins gesetzt werden dürfen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 1991 - 2 BvR 1437/90 - InfAuslR 1991, S. 257 [260]), kann dennoch eine asylrelevante politische Verfolgung gegeben sein.
  • BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 950/93
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, 262 [264] und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, 152 [154]).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Unterlassen einer Beweiserhebung

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 950/93
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, 262 [264] und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, 152 [154]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 950/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil der Beschwerdeführerin ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 950/93
    d) Ob die Maßnahmen der türkischen Sicherheitskräfte insgesamt die erforderliche Verfolgungsdichte aufweisen (vgl. für die mittelbare Gruppenverfolgung: BVerfGE 83, 216 [232]), bedarf auf der Grundlage der aufgezeigten verfassungsrechtlichen Anforderungen ebenso der erneuten Prüfung durch das Verwaltungsgericht wie die Frage nach der asylerheblichen Intensität der staatlichen Übergriffe.
  • OVG Niedersachsen, 18.06.1996 - 11 L 7675/95

    Asyl, syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei; Asyl; Christ, syrisch-orthodox;

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfG, Beschl. v. 10.7. 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315; Beschl. der 1. Kammer des 2. Senats vom 22.12.1993 - 2 BvR 950/93 -).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.1994 - 11 A 27/85

    Anerkennung; Asylberechtigter; Kurde; Militärdienst

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfG, Beschl. v. 10.7. 1989, BVerfGE 80, 315; Beschl. der 1. Kammer des 2. Senats vom 22.12.1993 - 2 BvR 950/93 -).
  • OVG Niedersachsen, 15.02.1994 - 11 L 1173/93
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals folgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfG, Beschl. v. 10.7. 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315; Beschl. der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22.12.1993 - 2 BvR 950/93 -).
  • BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1375/93

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz

    Hierzu wird auf die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - und vom 22. Dezember 1993 - 2 BvR 950/93 - verwiesen, die zur Frage der Gruppenverfolgung kurdischer Volkszugehöriger in der Türkei im wesentlichen gleichlautende Urteile des Verwaltungsgerichts zum Gegenstand hatten.
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