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   BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 364/07   

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https://dejure.org/2008,6657
BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 364/07 (https://dejure.org/2008,6657)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.2008 - 2 BvR 364/07 (https://dejure.org/2008,6657)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 364/07 (https://dejure.org/2008,6657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erörterung der prozessualen Stellung mehrerer Erben einer verstorbenen Prozesspartei; Zulässigkeit eines Teilurteils bei Aussetzung eines Verfahrens wegen des Todes einer Partei bei Entscheidungsreife des Rechtsstreits im Übrigen; Willkür eines Richterspruchs als Verstoß ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 239 Abs. 2 § 246 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Wiederaufnahme eines wegen Todes einer Partei ausgesetzten Zivilrechtsstreits

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 364/07
    Ein Richterspruch ist vielmehr nur dann willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 70, 93 ; 96, 189 ).

    Von Willkür in diesem Sinne kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 364/07
    Die Beschwerdeführerin hat nicht substantiiert dargelegt, inwieweit sie durch die angegriffenen Entscheidungen in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sei (vgl. BVerfGE 99, 84 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 364/07
    Ein Verstoß gegen die Berücksichtigungspflicht und damit gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist vielmehr nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 96, 205 ).
  • VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08

    Verletzung des Willkürverbots und anderem

    a) Das Willkürverbot wird nicht durch jede fehlerhafte Rechtsanwendung verletzt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 364/07 -).

    Grundes entbehrt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38 mit Verweis auf BVerfGE 87, 273, 278 f.; vgl. ferner: BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 364/07 - BVerfG, Beschluss vom 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 - BVerfG, Beschluss vom 03.11.1992, - 1 BvR 1243/88 -).

  • VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte sowie den Umfang der

    Das Willkürverbot wird nicht durch jede fehlerhafte Rechtsanwendung verletzt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 364/07 -).
  • VerfGH Thüringen, 03.07.2019 - VerfGH 20/14

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt wegen Verletzung

    Allerdings kann davon dann keine Rede sein, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, BVerfGE 89, 1 [14] = juris Rn. 38 mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 -, BVerfGE 87, 273 [278 f.] = juris Rn. 16; vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 364/07 -, juris Rn. 19; BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Februar 2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 -, juris Rn. 17).
  • VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

    a) Der allgemeine Gleichheitssatz wird nicht durch jede fehlerhafte Rechtsanwendung verletzt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 364/07, juris Rn. 19).
  • BSG, 27.01.2021 - B 13 R 7/20 BH

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Ein Richterspruch ist nur dann willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG , wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht; hiervon kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl zuletzt etwa BVerfG Beschluss vom 23.1.2008 - 2 BvR 364/07 - juris RdNr 19 mwN) .
  • BSG, 16.06.2021 - B 13 R 17/20 BH

    Anspruch auf eine höhere Rente Grundsatzrüge im

    Ein Richterspruch ist nur dann willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht; hiervon kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl zuletzt etwa BVerfG Beschluss vom 23.1.2008 - 2 BvR 364/07 - juris RdNr 19 mwN).
  • BSG, 19.08.2020 - B 13 R 145/19 B

    Neuberechnung einer Altersrente im Zugunstenverfahren

    Ein Richterspruch ist jedoch nur dann willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG , wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht; hiervon kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl zuletzt etwa BVerfG Beschluss vom 23.1.2008 - 2 BvR 364/07 - juris RdNr 19 mwN).
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