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   BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2272/16   

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https://dejure.org/2017,1683
BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2272/16 (https://dejure.org/2017,1683)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.2017 - 2 BvR 2272/16 (https://dejure.org/2017,1683)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2272/16 (https://dejure.org/2017,1683)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 37 Abs. 3 StPO; § 410 StPO; § 187 Abs. 2 GVG
    Einspruch gegen einen Strafbefehl (Recht auf rechtliches Gehör; grundsätzlich keine Pflicht zur Bescheidung jeden Vorbringens; Gehörsverstoß bei besonderen Umständen des Einzelfalls; Übergehen von Hinweisen auf mangelnde Deutschkenntnisse des Beschuldigten; Wirksamkeit ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 187 Abs 2 GVG, § 37 Abs 3 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von Beteiligtenvortrag im Strafverfahren - hier: Zustellung eines Strafbefehls ohne ggf gem § 187 Abs 2 GVG erforderliche Übersetzung und Übergehen von ...

  • Wolters Kluwer

    Zustellung des Strafbefehls ohne erforderliche Übersetzung; Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vortrags der Beteiligten

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von Beteiligtenvortrag im Strafverfahren - hier: Zustellung eines Strafbefehls ohne ggf gem § 187 Abs 2 GVG erforderliche Übersetzung und Übergehen von ...

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GVG § 187 Abs. 2, StPO § 37 Abs. 3, GG Art. 103 Abs. 1
    Strafbefehl, räumliche Beschränkung, Verstoß gegen räumliche Beschränkung, Übersetzung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung des Strafbefehls ohne erforderliche Übersetzung; Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vortrags der Beteiligten

  • rechtsportal.de

    Zustellung des Strafbefehls ohne erforderliche Übersetzung; Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vortrags der Beteiligten

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von Beteiligtenvortrag im Strafverfahren - hier: Zustellung eines Strafbefehls ohne ggf gem § 187 Abs 2 GVG erforderliche Übersetzung und Übergehen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Kann er deutsch, kann er nicht?", oder: Das muss man bei einem Ausländer ggf. aufklären

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und keine deutschen Sprachkenntnisse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 775
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2272/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 69, 141 ; 70, 288 ; 83, 24 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 83, 24 ).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2272/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 69, 141 ; 70, 288 ; 83, 24 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2272/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 69, 141 ; 70, 288 ; 83, 24 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2272/16
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE 22, 267 ; 87, 363 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2272/16
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE 22, 267 ; 87, 363 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2272/16
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE 22, 267 ; 87, 363 ; 96, 205 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten wegen Versorgungsausgleichs;

    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2017- 2 BvR 2272/16 -, juris, Rn. 14, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2018 - 8 A 1590/16

    Nachweis der Besitzberechtigung für die Kakadus; Beendigung der Überlassung der

    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2272/16 -, juris Rn. 14, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 1 A 1436/17.A -, juris Rn. 3.
  • OVG Bremen, 17.02.2020 - 2 LA 336/19

    Anhörungsrüge; Behindertenrechtskonvention; Beschlussergänzung;

    Eine Verpflichtung, jedes Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden, besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.2017 - 2 BvR 2272/16, juris Rn. 14).
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