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   BVerfG, 23.02.1965 - 2 BvL 19/62   

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https://dejure.org/1965,240
BVerfG, 23.02.1965 - 2 BvL 19/62 (https://dejure.org/1965,240)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.1965 - 2 BvL 19/62 (https://dejure.org/1965,240)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 1965 - 2 BvL 19/62 (https://dejure.org/1965,240)
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Bekanntmachungsermächtigung

Ministerielle Neubekanntmachung eines Gesetzes stellt nicht authentischen Text dar, lediglich deklaratorische Klarstellung, keine Überprüfung im Rahmen der konkreten Normenkontrolle (Art. 100 GG)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1; StVG § 26 Nr. 3
    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Nr. 3 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsrechtliche Bedenken - Sicherung des Straßenverkehrs - Straßenverkehrsgesetz - Deklaratorische Neubekanntmachung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 389
  • DVBl 1965, 441
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1965 - 2 BvL 19/62
    Der mit einer solchen Ermächtigung verbundene Auftrag des Gesetzgebers, das geänderte Gesetz unter neuer Überschrift, unter neuem Datum und unter Beseitigung von Unstimmigkeiten seines Wortlauts bekanntzumachen, ist daher nur zulässig, weil und soweit eine solche im Interesse der Rechtssicherheit gebotene deklaratorische Klarstellung des Gesetzestextes den rechtlich erheblichen Inhalt des Gesetzes und mit ihm seine Identität nicht berührt (vgl. BVerfGE 14, 245 [250]).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1965 - 2 BvL 19/62
    Dafür ist im Verfahren der konkreten Normenkontrolle jedoch kein Raum; in diesem Verfahren kann nur über die Verfassungsmäßigkeit förmlicher Gesetze entschieden werden (BVerfGE 1, 184 [189 ff., 201]).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Die nach § 3 Satz 1 Nr. 2 HeimG a.F. (das Heimgesetz ist durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes vom 5. November 2001 umfassend geändert, und aufgrund Art. 3 des Änderungsgesetzes ist der Wortlaut des Heimgesetzes in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung bekannt gemacht worden ; das hat jedoch keinen Einfluss auf die Geltung der Heimpersonalverordnung, zumal die Ermächtigungsnorm inhaltlich nicht geändert wurde; vgl. zu den rechtlichen Folgen einer Neubekanntmachung BVerfGE 14, 245 ; 18, 389 ff.) erlassene Heimpersonalverordnung (HeimPersV) sieht vor, dass betreuende Tätigkeiten (zu diesem Begriff vgl. Crößmann/Goberg/Iffland/Mangels, Kommentar zum Heimgesetz, 4. Auflage 2000, HeimPersV, § 5 Rn. 2.1) in Heimen im Sinne des Heimgesetzes nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden dürfen (§§ 5, 6 HeimPersV).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Die damit getroffene Unterscheidung steht nicht zur beliebigen Disposition (vgl. BVerfGE 1, 372 ; 6, 273 ; 18, 389 ; 22, 330 ; 24, 184 ).
  • BVerfG, 29.09.2020 - 1 BvR 1550/19

    16. Atomgesetz-Novelle vom 10. Juli 2018 nicht in Kraft getreten; Gesetzgeber

    Es handelt sich um eine lediglich deklaratorische - und aus den vorstehenden Gründen hier in der Sache unzutreffende - Feststellung des Bedingungseintritts (vgl. BVerfGE 18, 389 ; 42, 263 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2002 - 1 S 2114/99

    Normenkontrolle: Antragsfrist bei geänderter Neufassung einer Satzung;

    Demgemäß sieht das Bundesverfassungsgericht in der bekannt gegebenen Gesamtfassung eines Gesetzes nur eine "im Interesse der Rechtssicherheit gebotene deklaratorische Klarstellung des Gesetzestextes", "welche den rechtlich erheblichen Inhalt des Gesetzes und mit ihm seine Identität nicht berührt" (vgl. BVerfGE 14, 245, 250; 18, 389, 391; vgl. auch Brenner, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 4. Aufl., Art. 82 RdNr. 34).
  • OVG Bremen, 12.09.2008 - 1 B 391/08

    Schulzuweisung Kippenberg Gymnasium - Gesetzesberichtigung; Gesetzesverkündung;

    Die dem Senator erteilte Bekanntmachungsermächtigung hatte nur den Sinn und Zweck, die deklaratorische Feststellung eines authentischen und einwandfreien Textes des geänderten Gesetzes zu veranlassen (vgl. BVerfGE 18, 389 ; für das bremische Landesrecht: Neumann, Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, 1996, Rn 30 zu Art. 123); sie berechtigte nicht zur Änderung des Textes selbst.
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvL 11/82

    Gewerbeordnung : § 124b GewO als vorkonstitutionelles Recht

    Auf das geltende Recht ist sie ohne Einfluß (vgl. BVerfGE 14, 245 [250]; 18, 389 [391]).
  • BVerfG, 03.05.1967 - 2 BvR 134/63

    Rechtsqualität der Arbeitszeitordnung

    Die Bekanntmachung der bereinigten Fassung der Verordnung war kein konstitutiver rechtsetzender Akt (vgl. BVerfGE 14, 245 (250); 18, 389 (391)).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 5/67

    Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 bei

    Die einem Bundesminister erteilte Ermächtigung zur Bekanntmachung von Rechtsnormen begründet keinerlei Rechtsetzungsbefugnis; ihre Ausübung verändert die Rechtslage nicht (BVerfGE 18, 389 (391)).
  • OVG Thüringen, 08.11.2016 - 2 N 383/12

    Arbeitszeitverkürzung für Polizeivollzugsbeamte im Wechselschichtdienst

    Die damit getroffene Unterscheidung steht nicht zur beliebigen Disposition (vgl. BVerfGE 1, 372 ; 6, 273 ; 18, 389 ; 22, 330 ; 24, 184 ).
  • BFH, 17.02.1982 - II R 136/79

    Grunderwerbsteuergesetz - Umsatzsteuergesetz - Verweismöglichkeiten

    Im Gegensatz zur Neuverkündung kann in der Neubekanntmachung allenfalls eine deklaratorische Klarstellung gesehen werden (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 23. Februar 1965 2 BvL 19/62, BVerfGE 18, 389).
  • VGH Hessen, 27.02.1997 - 6 N 2336/93

    Normenkontrolle einer Hauptsatzung eines Kommunalverbandes wegen Erhöhung der

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