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   BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07   

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https://dejure.org/2011,4472
BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07 (https://dejure.org/2011,4472)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.2011 - 1 BvR 500/07 (https://dejure.org/2011,4472)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 1 BvR 500/07 (https://dejure.org/2011,4472)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 116 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93a Abs 2 Buchst b Halbs 2 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 27 Abs 1 S 1 BVFG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch Heranziehung nicht auf der Hand liegender Gründe bei Prüfung der Berufungszulassung - hier: Divergenzzulassung gem § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO in einem Verfahren wg ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung eines Aufnahmebescheids nach dem Bundesvertriebenengesetz

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch Heranziehung nicht auf der Hand liegender Gründe bei Prüfung der Berufungszulassung - hier: Divergenzzulassung gem § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO in einem Verfahren wg ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch Heranziehung nicht auf der Hand liegender Gründe bei Prüfung der Berufungszulassung - hier: Divergenzzulassung gem § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO in einem Verfahren wg ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung eines Aufnahmebescheids nach dem Bundesvertriebenengesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Effektiver Rechtsschutz und die Nichtzulassung der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 460
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07
    Denn es begegnet grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn das Berufungsgericht bei der Entscheidung über die Zulassung der Berufung auf andere rechtliche Erwägungen abstellt als das Verwaltungsgericht und deshalb die Zulassung ablehnt, weil sich das Urteil aus anderen Gründen als richtig erweist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, juris, Rn. 24 für den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    (2) Es widerspricht aber dem Sinn und Zweck des Zulassungsverfahrens und stellt deshalb eine unzumutbare und im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG aus Sachgründen nicht zu rechtfertigende Einschränkung des Zugangs zum Berufungsverfahren dar, wenn das Oberverwaltungsgericht bei seiner Zulassungsentscheidung das verwaltungsgerichtliche Urteil mit Erwägungen aufrechterhält, die nicht ohne Weiteres auf der Hand liegen und deren Heranziehung deshalb über den mit Blick auf den eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens zu leistenden Prüfungsumfang hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, juris, Rn. 24).

    Soweit das Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO mit der Begründung abgelehnt hat, das Urteil erweise sich aus anderen Gründen als richtig, weil die Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse durch den Vater für eine familiäre Vermittlung der deutschen Sprache im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG auch auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausreiche, erforderte dies mithin den Rückgriff auf Erwägungen, deren Heranziehung über den mit Blick auf den eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens von ihm zu leistenden Prüfungsumfang hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, juris, Rn. 24).

    cc) Der Verfassungsverstoß ist auch nicht durch das Anhörungsrügeverfahren geheilt worden, weil das Oberverwaltungsgericht an seiner den Rechtsschutz der Beschwerdeführerin unzulässig beschränkenden Auffassung festgehalten hat, eine Zulassung der Berufung komme nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht in Betracht, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts ungeachtet einer möglichen Divergenz aus anderen Gründen richtig sei (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, juris, Rn. 28).

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts beruht schließlich auch auf der Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, juris, Rn. 29), weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Oberverwaltungsgericht die Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zugelassen hätte, wenn es den Verfassungsverstoß erkannt hätte.

    b) Darüber hinaus kann offenbleiben, ob Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot neben Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG Anwendung findet und in diesem Fall verletzt ist und ob der Beschluss auch gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstößt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, juris, Rn. 30).

    c) Der die Anhörungsrüge zurückweisende Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bezieht sich inhaltlich auf die Nichtzulassungsentscheidung und ist daher mit deren Aufhebung gegenstandslos (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, juris, Rn. 31).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. nur BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).

    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 96, 27 ; stRspr).

    Das Rechtsmittelgericht darf die von der Prozessordnung eröffneten Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Betroffenen "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; stRspr).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07
    a) Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, mit dem die Zulassung der Berufung abgelehnt worden ist, verletzt Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, der für den Bereich des Verwaltungsprozesses Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG als spezielles Grundrecht vorgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ).

    Dies gilt auch, soweit das Prozessrecht wie hier in § 124 Abs. 2 VwGO das Rechtsmittel der Berufung von einer Zulassung abhängig macht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ; BVerfGK 5, 369 ).

    Zwar begegnen derartige Regelungen als solche keinen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ).

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 11.03

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; deutsche Sprache, familiäre

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07
    Es könne dahinstehen, ob das Verwaltungsgericht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2003 - 5 C 11/03 - (NVwZ 2004, S. 753 f.) abgewichen sei, indem es eine Sprachvermittlung bis zum Erreichen der Selbständigkeit gefordert habe.

    Demgegenüber braucht nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die familiäre Sprachvermittlung nicht mehr bis zum Erreichen der Selbständigkeit, sondern nur noch so lange angedauert zu haben, bis der Betroffene das Sprachniveau erreicht hat, das ihn im Zeitpunkt der Aussiedlung (nach § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG in der Fassung vom 16. Mai 2007 nunmehr im Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag) befähigt, ein einfaches Gespräch zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 11/03 -, NVwZ 2004, S. 753; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 15. Juni 2004 - 2 A 3520/03 -, juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. nur BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verbietet den Gerichten in diesem Fall daher eine Auslegung und Anwendung des Prozessrechts, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 78, 88 ; stRspr).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07
    Dadurch erledigt sich ihr Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 104, 220 ).
  • BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99

    Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07
    Dabei knüpft es an die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, nach der die Dauer der Vermittlung der deutschen Sprache sich nach der Dauer des familiären Erziehungseinflusses richtete, damit in der Regel mit der Dauer des Sorgerechts gleichgesetzt werden konnte und deshalb grundsätzlich im Säuglingsalter beginnen und mit der Selbständigkeit enden musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 5 C 44/99 -, juris, Rn. 26; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 A 3725/02 -, juris, Rn. 3 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2003 - 6 S 2060/02

    Bestätigungsmerkmal - Sprachkenntnisse - familiäre Vermittlung

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07
    Vielmehr wird in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass eine ausreichende familiäre Vermittlung je nach Sachlage auch dann vorliegen könne, wenn die Vermittlung der deutschen Sprache bereits mit dem Eintritt in den Kindergarten geendet habe (vgl. VGH BW, Urteil vom 5. Februar 2003 - 6 S 2060/02 -, juris, Rn. 36; v. Schenckendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, Bd. 1, B 2, § 6 BVFG n.F., Anm. 3 d) aa) ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - 2 A 3725/02
    Auszug aus BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07
    Dabei knüpft es an die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, nach der die Dauer der Vermittlung der deutschen Sprache sich nach der Dauer des familiären Erziehungseinflusses richtete, damit in der Regel mit der Dauer des Sorgerechts gleichgesetzt werden konnte und deshalb grundsätzlich im Säuglingsalter beginnen und mit der Selbständigkeit enden musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 5 C 44/99 -, juris, Rn. 26; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 A 3725/02 -, juris, Rn. 3 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2004 - 2 A 3520/03

    Beurteilung des Sprachvermögens für die Anerkennung als Spätaussiedler; Fähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07
    Demgegenüber braucht nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die familiäre Sprachvermittlung nicht mehr bis zum Erreichen der Selbständigkeit, sondern nur noch so lange angedauert zu haben, bis der Betroffene das Sprachniveau erreicht hat, das ihn im Zeitpunkt der Aussiedlung (nach § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG in der Fassung vom 16. Mai 2007 nunmehr im Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag) befähigt, ein einfaches Gespräch zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 11/03 -, NVwZ 2004, S. 753; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 15. Juni 2004 - 2 A 3520/03 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - 12 A 1424/08

    Feststellung der familiären Vermittlung der deutschen Sprache in der Kindheit

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BVerfG, 27.12.2002 - 1 BvR 1710/02

    Zur Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung der Beiordnung eines

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch überzogene

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    Nach § 6 Abs. 2 BVFG 2001 muss die insoweit erforderliche familiäre Vermittlung der Sprachkenntnisse dabei nur solange angedauert haben, bis der Antragsteller das Sprachniveau erreicht hat, das ihn im Zeitpunkt der Aussiedlung befähigt, ein einfaches Gespräch zu führen (BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 33.02 - BVerwGE 119, 6 Rn. 15; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2011 - 1 BvR 500/07 - NVwZ-RR 2011, 460 ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der

    Auch eine Divergenzzulassung (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) kann abgelehnt werden, wenn sich das Urteil ungeachtet der Divergenz im Ergebnis aus anderen Gründen als richtig erweist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 1 BvR 500/07, juris, Rn. 15 f.).
  • OVG Hamburg, 11.09.2019 - 1 Bf 82/18

    Klagebefugnis bei Erwerb eines Sperrgrundstücks zur Verhinderung eines

    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die vollständige Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung (BVerfG, Beschl. v. 16.7.2013, 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106, juris Rn. 40; Kammerbeschl. v. 23.2.2011, 1 BvR 500/07, juris Rn. 15 ff.; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, 7 AV 4.03, NVwZ-RR 2004, 542, juris Rn. 7 ff.).
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