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   BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17   

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BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17 (https://dejure.org/2021,4902)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17 (https://dejure.org/2021,4902)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 2 BvR 1304/17 (https://dejure.org/2021,4902)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; § 152 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 3 StPO
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (formelle Anforderungen an einen Ermittlungserzwingungsantrag wie bei der Klageerzwingung; Ermittlungserzwingung nur in engen Ausnahmefällen bei Absehen von ...

  • Burhoff online

    Klageerzwingungsverfahren, Verfassungsbeschwerde, Antragsbegründung, Unterlagen, Ermittlungserzwingung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 S 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 152 Abs 2 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Ermittlungserzwingungssache - unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde - zudem keine Bedenken hinsichtlich der fachgerichtlichen Zurückweisung des Ermittlungserzwingungsantrags als unzulässig

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Ermittlungserzwingungssache - unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde - zudem keine Bedenken hinsichtlich der fachgerichtlichen Zurückweisung des Ermittlungserzwingungsantrags als unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens; Offensichtlich unzureichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Einkopieren von Strafanzeigen oder Beschwerdeschriften in einen Klageerzwingungsantrag; ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Ermittlungserzwingungssache - unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde - zudem keine Bedenken hinsichtlich der fachgerichtlichen Zurückweisung des Ermittlungserzwingungsantrags als unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerzwingungsantrag / Ermittlungserzwingungsantrag - und seine Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichten den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren, wo dieser nicht selbst für ihre Integrität sorgen kann (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 121, 317 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 38).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die begehrten Ermittlungen oder Schlussfolgerungen geeignet wären, einen hinreichenden Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO - also die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung der Beschuldigten in einer Hauptverhandlung - zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 21).

  • BVerfG, 04.02.2010 - 2 BvR 2307/06

    Klageerzwingungsverfahren (Wiederaufnahme der Ermittlungen); Recht auf Leben

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichten den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren, wo dieser nicht selbst für ihre Integrität sorgen kann (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 121, 317 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 38).

    Ein Anspruch auf bestimmte einklagbare Maßnahmen ergibt sich aus diesem aber grundsätzlich nicht, weil die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter kennt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2020 - 2 BvR 859/17 -, Rn. 20; stRspr).

  • OLG Koblenz, 04.11.2016 - 2 Ws 396/16

    Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren: Zulässigkeit eines

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    In solchen Fällen kann das Oberlandesgericht ein auf Klageerzwingung gerichtetes Verfahren mit der Anordnung abschließen, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufzunehmen habe (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1995, S. 50 ; Beschluss vom 4. November 2016 - 2 Ws 396/16 -, Rn. 6 m.w.N.; OLG Zweibrücken, GA 1981, S. 94 ; KG, NStZ 1990, S. 355; Graalmann-Scheerer, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03

    Klageerzwingung: Unzulässiger Klageerzwingungsantrag gegen "Verantwortliche"

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich den entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst aus Anlagen zusammenzustellen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. September 2003 - 1 Ws 242/03 -, Rn. 8), insbesondere, wenn durch das Einkopieren von Strafanzeigen oder Beschwerdeschriften die Sachdarstellung verunklart wird.
  • BVerfG, 30.01.2017 - 2 BvR 225/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    a) Ein Klageerzwingungsantrag ist grundsätzlich unzulässig, wenn in Bezug genommene Bestandteile in die Antragsschrift hineinkopiert werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2017 - 2 BvR 225/16 -, Rn. 7; VerfGH Berlin, Beschluss vom 30. April 2004 - VerfGH 128/03 -, Rn. 20 f.; OLG Düsseldorf, …
  • BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01

    Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines Antrags - Glaubensgründe - Pietätsgründe

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Ein Anspruch auf bestimmte einklagbare Maßnahmen ergibt sich aus diesem aber grundsätzlich nicht, weil die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter kennt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2020 - 2 BvR 859/17 -, Rn. 20; stRspr).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Ein Anspruch auf bestimmte einklagbare Maßnahmen ergibt sich aus diesem aber grundsätzlich nicht, weil die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter kennt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2020 - 2 BvR 859/17 -, Rn. 20; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2020 - 2 BvR 859/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Ein Anspruch auf bestimmte einklagbare Maßnahmen ergibt sich aus diesem aber grundsätzlich nicht, weil die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter kennt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2020 - 2 BvR 859/17 -, Rn. 20; stRspr).
  • OLG Koblenz, 05.09.1994 - 1 Ws 164/94

    Klageerzwingungsverfahren; Aufnahme von Ermittlungen; Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    In solchen Fällen kann das Oberlandesgericht ein auf Klageerzwingung gerichtetes Verfahren mit der Anordnung abschließen, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufzunehmen habe (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1995, S. 50 ; Beschluss vom 4. November 2016 - 2 Ws 396/16 -, Rn. 6 m.w.N.; OLG Zweibrücken, GA 1981, S. 94 ; KG, NStZ 1990, S. 355; Graalmann-Scheerer, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Zudem enthält sie vielfach lediglich pauschale Verweisungen auf frühere Schriftsätze und verkennt, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, verfassungsrechtlich Relevantes aus den in Bezug genommenen Schriftsätzen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • KG, 26.03.1990 - 4 Ws 220/89

    Zur Anordnung sachdienlicher Ermittlungen im Klageerzwingungsverfahren

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03

    Kammergerichtliche Auslegung von StPO § 172 Abs 3 S 1, wonach zur Zulässigkeit

  • OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14

    Klageerzwingungsverfahren; Form; Kopien in Antragsschrift;

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Maßgeblichkeit der Angabe von Tatsachen und

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

  • OLG Oldenburg, 24.02.2022 - 1 Ws 360/21

    Gleichstellung naher Angehöriger mit verstorbenem Verletzten nach § 373b StPO;

    Ein Ermittlungserzwingungsantrag unterliegt als Sonderform des Klageerzwingungsantrages grundsätzlich demselben Maßstab und hat den diesbezüglichen Anforderungen Genüge zu tun (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Februar 2021, 2 BvR 1304/17, NStZ-RR 2021, 146).
  • OLG München, 09.05.2022 - 1 Ws 98122 KL-1 Ws 99/22

    Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Ermittlungserzwingungsverfahrens

    Bei einem statthaften Ermittlungserzwingungsantrag handelt es sich um einen Ausnahmefall des Klageerzwingungsverfahrens, mit der Folge, dass ein Ermittlungserzwingungsantrag grundsätzlich demselben Maßstab unterliegt, wie ein Klageerzwingungsantrag (vgl. Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2018, § 175 Rn. 20; BVerfG NStZ-RR 2021, S. 146 (147)).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22

    Verfassungswidrige Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags als unzulässig

    Soweit das Kammergericht beanstandet, der Ablauf des Verfahrens sei im Wesentlichen mittels einkopierter und durch bloße Verbindungspassagen verknüpfter Aktenteile wiedergegeben, ergibt sich hieraus schon nicht hinreichend, dass das Gericht aus diesem Grund dazu gezwungen gewesen sein soll, sich den relevanten Verfahrensstoff aus einer Vielzahl (möglicherweise unsystematisierter) Kopien selbst zusammenzustellen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Februar 2021 - 2 BvR 1304/17 - Rn. 12, juris).
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