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   BVerfG, 23.03.1999 - 2 BvR 285/99   

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https://dejure.org/1999,7858
BVerfG, 23.03.1999 - 2 BvR 285/99 (https://dejure.org/1999,7858)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.1999 - 2 BvR 285/99 (https://dejure.org/1999,7858)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 1999 - 2 BvR 285/99 (https://dejure.org/1999,7858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswegerschöpfung - Nachträgliches rechtliches Gehör - Nichtannahme einer Berufung - Amtsermittlungsgrundsatz - Gebot rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 33a § 313 § 322a Satz 2
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 20.07.1994 - 2 Ws 464/94

    Freispruch; Beantragung; Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1999 - 2 BvR 285/99
    Da der angegriffene Beschluß gemäß § 322a Satz 2 StPO nicht mit der Beschwerde anfechtbar ist und hier keine Ausnahme davon vorliegt (vgl. OLG Hamburg OLGSt StPO § 313 Nr. 6; OLG Zweibrücken NStZ 1994, S. 601 f.), hätte der Beschwerdeführer einen Antrag nach § 33a StPO stellen können.
  • BVerfG, 01.03.1994 - 2 BvR 2112/93

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1999 - 2 BvR 285/99
    Dies gilt auch in Fällen der Nichtannahme einer Berufung nach § 313 StPO (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. März 1994 - 2 BvR 2112/93 - und vom 15. Oktober 1998 - 2 BvR 1719/98 -).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1999 - 2 BvR 285/99
    Dazu gehört die durch § 33a StPO eröffnete Möglichkeit, sich durch einen entsprechenden Antrag nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfGE 33, 192 [194]).
  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1999 - 2 BvR 285/99
    Dem könnte entgegenstehen, daß nach Art. 19 Abs. 4 GG Beweise, deren abschließende Würdigung nach der Struktur des Strafverfahrens der Hauptverhandlung vorbehalten ist, nicht im Freibeweisverfahren geprüft werden dürfen, um danach einen Rechtsbehelf aufgrund vorweggenommener Beweiswürdigung als unzulässig zu verwerfen (vgl. BVerfG NStZ 1995, S. 43 f.).
  • BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvR 1719/98
    Auszug aus BVerfG, 23.03.1999 - 2 BvR 285/99
    Dies gilt auch in Fällen der Nichtannahme einer Berufung nach § 313 StPO (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. März 1994 - 2 BvR 2112/93 - und vom 15. Oktober 1998 - 2 BvR 1719/98 -).
  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1999 - 2 BvR 285/99
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte dazu, Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihren Entscheidungen ernsthaft in Betracht zu ziehen (vgl. BVerfG NJW 1996, S. 2785 [2786] m. w. N.).
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