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   BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10   

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https://dejure.org/2010,5981
BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10 (https://dejure.org/2010,5981)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2010 - 2 BvR 334/10 (https://dejure.org/2010,5981)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 2010 - 2 BvR 334/10 (https://dejure.org/2010,5981)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Voraussetzung beiderseitiger Strafbarkeit gem § 3 Abs 1 IRG im Falle der Auslieferung einer Person mit kanadischer und libanesischer Staatsangehörigkeit an die USA wegen Bestechung irakischer Amtsträger - Auslieferung kein von Art 103 Abs 2 GG beschränkter Akt der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 25 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 S 2 AuslfVtr USA
    Nichtannahmebeschluss: Zur Voraussetzung beiderseitiger Strafbarkeit gem § 3 Abs 1 IRG im Falle der Auslieferung einer Person mit kanadischer und libanesischer Staatsangehörigkeit an die USA wegen Bestechung irakischer Amtsträger - Auslieferung kein von Art 103 Abs 2 GG ...

  • Wolters Kluwer

    Prüfung einschlägiger einfachrechtlicher Bestimmungen im Auslieferungsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht bei Beruhen der Entscheidung auf sachfremden und willkürlichen Erwägungen; Hinderung der beiderseitigen Strafbarkeit in Auslieferungsverfahren bei grob ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Voraussetzung beiderseitiger Strafbarkeit gem § 3 Abs 1 IRG im Falle der Auslieferung einer Person mit kanadischer und libanesischer Staatsangehörigkeit an die USA wegen Bestechung irakischer Amtsträger - Auslieferung kein von Art 103 Abs 2 GG ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Voraussetzung beiderseitiger Strafbarkeit gem § 3 Abs 1 IRG im Falle der Auslieferung einer Person mit kanadischer und libanesischer Staatsangehörigkeit an die USA wegen Bestechung irakischer Amtsträger - Auslieferung kein von Art 103 Abs 2 GG ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung einschlägiger einfachrechtlicher Bestimmungen im Auslieferungsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht bei Beruhen der Entscheidung auf sachfremden und willkürlichen Erwägungen; Hinderung der beiderseitigen Strafbarkeit in Auslieferungsverfahren bei grob ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 178
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Karlsruhe, 08.02.1989 - 1 AK 31/88
    Auszug aus BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10
    Demnach hindert in Fällen, in denen der ersuchende Staat eine in einem Drittstaat begangene Straftat von einem Verdächtigen verfolgt, der weder die Staatsangehörigkeit des ersuchenden noch des ersuchten Staates besitzt, erst eine grobe völkerrechtswidrige Überdehnung der Strafgewalt des ersuchenden Staates die beiderseitige Strafbarkeit (vgl. Vogel/Burchard, in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Auflage, Loseblatt, Stand: Mai 2009, § 3 IRG Rn. 48; ohne Begründung aber im Ergebnis ebenso: Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/ Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Auflage 2006, § 3 IRG Rn. 8; nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Justiz 1989, S. 199 ist eine diesbezügliche Nachprüfung lediglich bei "greifbaren Zweifeln" veranlasst; anderer Ansicht jedoch Schwaighofer, ÖJZ 1994, S. 304 ).

    Die entsprechende, auch extensive Auslegung durch den ersuchenden Staat hat der ersuchte Staat in diesem Zusammenhang in den Grenzen des ordre public-Vorbehalts hinzunehmen (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Justiz 1989, S. 199 ).

  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10
    Auch im Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insofern nur, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ).
  • BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95

    Auslieferung an die USA aufgrund begangener Insiderstraftaten (Zeitpunkt der

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10
    Zum anderen werde willkürlich die - fehlende - Befugnis zur "sinngemäßen Umstellung" im Sinne des § 3 Abs. 1 IRG ausdrücklich mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 42, 243 ff. begründet, obwohl der Bundesgerichtshof dort zur gegenteiligen Auffassung gelangt sei.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt; sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10
    Auch im Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insofern nur, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10
    Auch im Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insofern nur, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die aufgeworfenen Fragen in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt sind oder sich ohne weiteres anhand der bisherigen Rechtsprechung lösen lassen (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10
    Deshalb sind die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands ebenso wie die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall allein Sache der Fachgerichte und der verfassungsgerichtlichen Nachprüfung grundsätzlich entzogen; das Bundesverfassungsgericht greift hier nur ein, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, wenn also der Fehler gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10
    Auch im Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insofern nur, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

  • BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03

    Keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen Auslieferung nach Spanien auf

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; BVerfGK 17, 178 ).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; BVerfGK 17, 178 ).
  • BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Willkür liegt erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; BVerfGK 17, 178 ).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

    Bei dieser Sachlage kann von einer völkerrechtswidrigen Überdehnung der Strafgewalt der Vereinigten Staaten von Amerika keine Rede sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.03.2010, 2 BvR 334/10 m.w.N.).
  • KG, 01.11.2018 - 1 VAs 6/18

    Bundeszentralregistereintragung bei Fälschung amtlicher Wertzeichen in Schweiz

    Das Bundesverfassungsgericht hat, soweit ersichtlich, gegen die einfachgesetzliche Rechtsfigur der Sachverhaltsumstellung keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben (vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. März 2010 - 2 BvR 334/10 -, juris, zu § 3 Abs. 1 IRG).
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