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   BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11   

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BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11 (https://dejure.org/2012,6968)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11 (https://dejure.org/2012,6968)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 2012 - 1 BvR 3023/11 (https://dejure.org/2012,6968)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Einrichtung des Fonds "Heimerziehung" und Ansprüche ehemaliger Heimkinder - teilweise Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels unmittelbarer Selbstbetroffenheit sowie wegen Subsidiarität

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Einrichtung des Fonds "Heimerziehung" und Ansprüche ehemaliger Heimkinder - teilweise Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels unmittelbarer Selbstbetroffenheit sowie wegen Subsidiarität - keine Bedenken gegen Verzichtsklausel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Einrichtung des Fonds "Heimerziehung" und Ansprüche ehemaliger Heimkinder - teilweise Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels unmittelbarer Selbstbetroffenheit sowie wegen Subsidiarität - keine Bedenken gegen Verzichtsklausel

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Arbeitsweise und den Abschlussbericht des "Runden Tisches Heimerziehung"zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung von Missständen in der Heimerziehung in der BRD

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Einrichtung des Fonds "Heimerziehung" und Ansprüche ehemaliger Heimkinder - teilweise Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels unmittelbarer Selbstbetroffenheit sowie wegen Subsidiarität - keine Bedenken gegen Verzichtsklausel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde gegen die Arbeitsweise und den Abschlussbericht des "Runden Tisches Heimerziehung"zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung von Missständen in der Heimerziehung in der BRD

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde gegen die Arbeitsweise und den Abschlussbericht des "Runden Tisches Heimerziehung"zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung von Missständen in der Heimerziehung in der BRD

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung von Missständen in der Heimerziehung in Westdeutschland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fonds Heimerziehung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung von Missständen in der Heimerziehung in Westdeutschland

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Heimerziehungsfonds

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung von Missständen in der Heimerziehung in Westdeutschland erfolglos - Beschwerdeführer wird zunächst an Fachgerichte verwiesen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Verfassunsgbeschwerde von ehemaligem Heimkind gescheitert // Karlsruhe verweist Kläger an Fachgerichte

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2021
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11
    Bei der Anwendung des einfachen Rechts hätten die Fachgerichte berücksichtigen können, dass die Verantwortung für die Beweisschwierigkeiten bei der Gegenseite, den damals für die Kinder und Jugendlichen verantwortlichen Personen und Institutionen, liegen kann und dass sich die Kinder und Jugendlichen aufgrund ihrer Heimunterbringung und ihrer Minderjährigkeit in einer Situation besonderer Schutzlosigkeit und Ausgeliefertheit befanden (vgl. BVerfGE 128, 282 ), in der unmittelbarer Rechtsschutz nicht erreichbar war.
  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11
    Wird beweisbelasteten Beteiligten die Durchsetzung ihrer Ansprüche durch Versäumnisse der Gegenseite erschwert, können die Gerichte dies im Rahmen der freien Beweiswürdigung berücksichtigen oder mit Beweiserleichterungen bis hin zu einer Beweislastumkehr reagieren (Grundgedanke des § 444 ZPO; vgl. etwa BGHZ 72, 132 und BGH, Urteil vom 24. Januar 1989 - VI ZR 170/88 -, NJW 1989, S. 2330 ; Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 254/03 -, FamRZ 2005, 93 ; BSGE 24, 25 ; BVerwGE 78, 367 ; vgl. auch BVerfGE 52, 131 ; BVerfGK 14, 118 ).
  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 170/88

    Beweiserleichterung aufgrund Mängeln der ärztlichen Dokumentation

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11
    Wird beweisbelasteten Beteiligten die Durchsetzung ihrer Ansprüche durch Versäumnisse der Gegenseite erschwert, können die Gerichte dies im Rahmen der freien Beweiswürdigung berücksichtigen oder mit Beweiserleichterungen bis hin zu einer Beweislastumkehr reagieren (Grundgedanke des § 444 ZPO; vgl. etwa BGHZ 72, 132 und BGH, Urteil vom 24. Januar 1989 - VI ZR 170/88 -, NJW 1989, S. 2330 ; Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 254/03 -, FamRZ 2005, 93 ; BSGE 24, 25 ; BVerwGE 78, 367 ; vgl. auch BVerfGE 52, 131 ; BVerfGK 14, 118 ).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 254/03

    Zur Haftung des Jugendamts bei Mißhandlung von Pflegekindern durch Pflegeeltern

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11
    Wird beweisbelasteten Beteiligten die Durchsetzung ihrer Ansprüche durch Versäumnisse der Gegenseite erschwert, können die Gerichte dies im Rahmen der freien Beweiswürdigung berücksichtigen oder mit Beweiserleichterungen bis hin zu einer Beweislastumkehr reagieren (Grundgedanke des § 444 ZPO; vgl. etwa BGHZ 72, 132 und BGH, Urteil vom 24. Januar 1989 - VI ZR 170/88 -, NJW 1989, S. 2330 ; Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 254/03 -, FamRZ 2005, 93 ; BSGE 24, 25 ; BVerwGE 78, 367 ; vgl. auch BVerfGE 52, 131 ; BVerfGK 14, 118 ).
  • BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60

    Beweiswürdigung - Beweislast des Versicherungsträgers - Feststellungslast - Nicht

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11
    Wird beweisbelasteten Beteiligten die Durchsetzung ihrer Ansprüche durch Versäumnisse der Gegenseite erschwert, können die Gerichte dies im Rahmen der freien Beweiswürdigung berücksichtigen oder mit Beweiserleichterungen bis hin zu einer Beweislastumkehr reagieren (Grundgedanke des § 444 ZPO; vgl. etwa BGHZ 72, 132 und BGH, Urteil vom 24. Januar 1989 - VI ZR 170/88 -, NJW 1989, S. 2330 ; Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 254/03 -, FamRZ 2005, 93 ; BSGE 24, 25 ; BVerwGE 78, 367 ; vgl. auch BVerfGE 52, 131 ; BVerfGK 14, 118 ).
  • BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der auf einen Wahlkreisabgeordneten

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11
    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ; ebenso - deklaratorisch - § 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11
    Wird beweisbelasteten Beteiligten die Durchsetzung ihrer Ansprüche durch Versäumnisse der Gegenseite erschwert, können die Gerichte dies im Rahmen der freien Beweiswürdigung berücksichtigen oder mit Beweiserleichterungen bis hin zu einer Beweislastumkehr reagieren (Grundgedanke des § 444 ZPO; vgl. etwa BGHZ 72, 132 und BGH, Urteil vom 24. Januar 1989 - VI ZR 170/88 -, NJW 1989, S. 2330 ; Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 254/03 -, FamRZ 2005, 93 ; BSGE 24, 25 ; BVerwGE 78, 367 ; vgl. auch BVerfGE 52, 131 ; BVerfGK 14, 118 ).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11
    Die vorherige Anrufung der Fachgerichte ist nur dann verzichtbar, wenn es offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre, die gerügte Grundrechtsverletzung auf diesem Wege zu beheben (vgl. BVerfGE 97, 157 ; 123, 148 ).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11
    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ; ebenso - deklaratorisch - § 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  • BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03

    Stiftung 'Erinnerung'

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11
    Im Übrigen können nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst solche Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sein, die zu einer unfreiwilligen Ersetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche durch öffentlichrechtliche Ersatzansprüche führten, wenn sich dadurch die Rechtsposition der Gruppe der Betroffenen insgesamt verbessert (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 112, 93 ).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 1525/08

    Keine Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit durch Zurückweisung einer

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Abhandekommen einzelner Blätter -

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

  • BSG, 22.06.2022 - B 1 KR 19/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - zielgerichtete irreversible

    Dieser Rechtsgedanke ermöglicht eine Beweiserleichterung in dem Sinne, dass sich das Gericht über Zweifel hinwegsetzen und eine Tatsache als bewiesen ansehen kann (BVerfG vom 23.3.2012 - 1 BvR 3023/11 - SozR 4-1750 § 444 Nr. 1 RdNr 16; BSG vom 10.8.1993 aaO; BSG vom 13.9.2005 - B 2 U 365/04 B - juris RdNr 12; BSG vom 2.9.2004 - B 7 AL 88/03 R - SozR 4-1500 § 128 Nr. 5 RdNr 10 = juris RdNr 17) .
  • BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der

    Ist Rechtsschutzziel der Verfassungsbeschwerde die Feststellung, dass der Gesetzgeber gehalten ist, zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit eine Entschädigung vorzusehen, bedarf es grundsätzlich der Klärung, inwieweit das Infektionsschutzgesetz so ausgelegt werden kann, dass es Entschädigungsansprüche bereits enthält (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. März 2012 - 1 BvR 3023/11 -, Rn. 15 ; in dem Sinne auch zu § 28a IfSG bereits BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Dezember 2020 - 1 BvR 2692/20 -, Rn. 10) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2012 - 12 E 764/12

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Auslegung eines Klageantrags als

    Soweit sich der Kläger in seiner Klagebegründung auf die von ihm erhobene Verfassungsbeschwerde bezieht und auf die Begründung des Nichtannahmebeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2012 (1 BvR 3023/11) verweist, nach der er zunächst Rechtsschutz durch die Instanzgerichte suchen müsse, hatte die Verfassungsbeschwerde ebenfalls die Gewährung finanzieller Entschädigungsleistungen zum Inhalt.
  • VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 10/13
    Die vorrangige Anrufung der Fachgerichte ermöglicht eine umfassende Vorprüfung (Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Beschl. v. 25.09.2009 - Vf 182-IV-08 -, juris Rdnr. 48) und bewirkt, dass der Verfassungs- gerichtshof nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitrei- chende Entscheidungen treffen muss (BVerfG NJW 2012, 2021).
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