Rechtsprechung
   BVerfG, 23.03.2017 - 1 BvR 2861/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13027
BVerfG, 23.03.2017 - 1 BvR 2861/16 (https://dejure.org/2017,13027)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2017 - 1 BvR 2861/16 (https://dejure.org/2017,13027)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 2017 - 1 BvR 2861/16 (https://dejure.org/2017,13027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,13027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 135 SGB 5
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Systemversagens bzgl der Aufnahme einer Behandlungsmethode in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung - Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend Ansprüche auf Kostenerstattung für verschiedene augenärztliche Untersuchungsmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Systemversagens bzgl der Aufnahme einer Behandlungsmethode in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung - Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend Ansprüche auf Kostenerstattung für verschiedene augenärztliche Untersuchungsmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend Ansprüche auf Kostenerstattung für verschiedene augenärztliche Untersuchungsmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Systemversagens bzgl der Aufnahme einer Behandlungsmethode in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung - Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2017 - 1 BvR 2861/16
    Die unzureichende Substantiierung ergibt sich bereits daraus, dass der Beschwerdeführer nicht erläutert, welchen medizinischen Sinn die fraglichen Untersuchungsmethoden konkret hatten und dass gerade auf Grund ihrer Anwendung eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf erreicht werden konnte (vgl. zu dieser Notwendigkeit BVerfGE 140, 229 ).

    Es fehlt daher an Anhaltspunkten dafür, dass die Ausgestaltung des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung oder dessen Anwendung durch die Gerichte gegen die Pflicht des Staates verstoßen haben könnten, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu stellen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt nochmals BVerfGE 140, 229 ).

  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 44/12 R

    Krankenversicherung - Systemversagen bei objektiv willkürlicher Nichtempfehlung

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2017 - 1 BvR 2861/16
    Das ist nicht ausreichend, umso mehr als das Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung die Annahme eines Systemversagens verfassungsrechtlich unbedenklich daran knüpft, dass sich das Verhalten des Gemeinsamen Bundesausschusses oder der antragsberechtigten Organisationen als willkürlich darstellt oder auf Gründen beruht, die mit dem Aktualisierungsauftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht vereinbar sind (vgl. BSGE 81, 54 ; 104, 95 ; 113, 241 ): Für die Annahme eines Systemversagens müssen also die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine positive Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses, namentlich eine hinreichend eindeutige Studienlage zu Qualität und Wirksamkeit der streitigen Methoden, erfüllt sein und die Stellungnahme dennoch unterbleiben.
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2017 - 1 BvR 2861/16
    Das ist nicht ausreichend, umso mehr als das Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung die Annahme eines Systemversagens verfassungsrechtlich unbedenklich daran knüpft, dass sich das Verhalten des Gemeinsamen Bundesausschusses oder der antragsberechtigten Organisationen als willkürlich darstellt oder auf Gründen beruht, die mit dem Aktualisierungsauftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht vereinbar sind (vgl. BSGE 81, 54 ; 104, 95 ; 113, 241 ): Für die Annahme eines Systemversagens müssen also die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine positive Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses, namentlich eine hinreichend eindeutige Studienlage zu Qualität und Wirksamkeit der streitigen Methoden, erfüllt sein und die Stellungnahme dennoch unterbleiben.
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2017 - 1 BvR 2861/16
    Vor dem Hintergrund der bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Systemversagen wird nicht erkennbar, dass und warum die Handhabung des Zugangs zur nächsten Instanz in den Beschlüssen über die Nichtzulassungsbeschwerde und die nachfolgende Gegenvorstellung die Anforderungen an die Zulassung überspannt haben oder unvertretbar gewesen sein könnte (vgl. hierzu BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).
  • BVerfG, 07.01.2004 - 1 BvR 31/01

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2017 - 1 BvR 2861/16
    Vor dem Hintergrund der bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Systemversagen wird nicht erkennbar, dass und warum die Handhabung des Zugangs zur nächsten Instanz in den Beschlüssen über die Nichtzulassungsbeschwerde und die nachfolgende Gegenvorstellung die Anforderungen an die Zulassung überspannt haben oder unvertretbar gewesen sein könnte (vgl. hierzu BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2017 - 1 BvR 2861/16
    Das ist nicht ausreichend, umso mehr als das Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung die Annahme eines Systemversagens verfassungsrechtlich unbedenklich daran knüpft, dass sich das Verhalten des Gemeinsamen Bundesausschusses oder der antragsberechtigten Organisationen als willkürlich darstellt oder auf Gründen beruht, die mit dem Aktualisierungsauftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht vereinbar sind (vgl. BSGE 81, 54 ; 104, 95 ; 113, 241 ): Für die Annahme eines Systemversagens müssen also die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine positive Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses, namentlich eine hinreichend eindeutige Studienlage zu Qualität und Wirksamkeit der streitigen Methoden, erfüllt sein und die Stellungnahme dennoch unterbleiben.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2017 - 1 BvR 2861/16
    Vor dem Hintergrund der bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Systemversagen wird nicht erkennbar, dass und warum die Handhabung des Zugangs zur nächsten Instanz in den Beschlüssen über die Nichtzulassungsbeschwerde und die nachfolgende Gegenvorstellung die Anforderungen an die Zulassung überspannt haben oder unvertretbar gewesen sein könnte (vgl. hierzu BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).
  • SG Berlin, 11.07.2017 - S 81 KR 719/17

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für ein telemedizinisches

    Zu einem Systemversagen kann es kommen, wenn das Verfahren vor dem G-BA von den antragsberechtigten Stellen oder dem G-BA selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß betrieben wird und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung zurückzuführen ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 7. Mai 2013 - B 1 KR 44/12 R -, Rn. 17 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung siehe BVerfG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 BvR 2861/16 -, juris Rn. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.02.2021 - L 11 KR 3987/20

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Interstitielle Cystitis - Versorgung

    Die Anknüpfung an ein willkürliches Verhalten des GBA oder der antragsberechtigten Stellen sei von Verfassung wegen nicht zu beanstanden (vgl BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.03.2017, 1 BvR 2861/16, zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 21.01.2019 - S 81 KR 339/18

    Krankenversicherung - Unterkieferprotrusionsschiene - kein Leistungsanspruch

    Zu einem Systemversagen kann es kommen, wenn das Verfahren vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss von den antragsberechtigten Stellen oder dem Gemeinsamen Bundesausschuss selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß betrieben wird und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung zurückzuführen ist (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Anforderungen vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 BvR 2861/16 -, juris Rn. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2024 - L 1 KR 145/22
    Dazu könne es kommen, wenn das Verfahren vor dem GBA von den antragsberechtigten Stellen oder von diesem selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß betrieben werde und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung zurückzuführen sei (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 07. Mai 2013 - B 1 KR 44/12 R -, Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 BvR 2861/16 -).
  • BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 19/19 B

    Kostenerstattung einer selbstbeschafften Insulinpumpe zur kontinuierlichen

    bb) Falls ein solcher Beschluss für die subkutane Versorgung von Hydrocortison mittels der Insulinpumpe erforderlich wäre, lägen Anhaltspunkte für ein Systemversagen jedoch nicht vor, auf das die Klägerin einen Erstattungsanspruch für die Kosten des selbstbeschafften Hilfsmittels nebst Ausstattung stützen könnte (vgl zum ausnahmsweise leistungsauslösenden Systemversagen wegen nicht rechtzeitigen Tätigwerdens des GBA allgemein BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.3.2017 - 1 BvR 2861/16 - juris RdNr 5; vgl auch BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12, RdNr 17 ff; BSGE 117, 1 = SozR 4-2500 § 28 Nr. 8, RdNr 23) .
  • SG Berlin, 13.12.2017 - S 28 KR 2811/15

    (Krankenversicherung - neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode - optische

    Jedoch setzt dies auch voraus, dass dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung zurückzuführen ist (vgl. BSG, Urteil vom 16. September 1997 12 RK 28/95, zitiert nach juris, Rn. 35 ff); Dabei ist die Anknüpfung an ein willkürliches Verhalten des GBA oder der antragsberechtigten Stellen von Verfassung wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 23. März 2017, 1 BvR 2861/16, zitiert nach juris).
  • SG Darmstadt, 12.04.2021 - S 13 KR 325/16

    KR

    Diese Einschränkung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (siehe BVerfG, 23.03.2017 - 1 BvR 2861/16).
  • SG Berlin, 12.12.2018 - S 73 KR 722/14

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - neue Untersuchungsmethode - HRT-Scan zur

    Dabei ist die Anknüpfung an ein willkürliches Verhalten des GBA oder der antragsberechtigten Stellen von Verfassung wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 23. März 2017, 1 BvR 2861/16).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2022 - L 11 KR 3575/20

    Ausschluss einer Leistungspflicht der Krankenkasse für die Lasertherapie zur

    Dabei sei die Anknüpfung an ein willkürliches Verhalten des GBA oder der antragsberechtigten Stellen von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (Hinweis auf Bundesverfassungsgericht 23.03.2017, 1 BvR 2861/16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - L 16 KR 725/17
    Für die Annahme eines Systemversagens müssen also die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine positive Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses, namentlich eine hinreichend eindeutige Studienlage zu Qualität und Wirksamkeit der streitigen Methoden, erfüllt sein und die Stellungnahme dennoch unterbleiben (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.03.2017 - 1 BvR 2861/16, Rn. 5, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht