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   BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 1140/15   

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https://dejure.org/2018,9884
BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 1140/15 (https://dejure.org/2018,9884)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2018 - 2 BvR 1140/15 (https://dejure.org/2018,9884)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 2018 - 2 BvR 1140/15 (https://dejure.org/2018,9884)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Kündigung einer Gemeindereferentin nach Entzug der kanonischen Beauftragung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 140 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 137 Abs 3 WRV
    Nichtannahmebeschluss: Reichweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts bzgl Kündigung einer Gemeindereferentin nach Entzug der kanonischen Beauftragung (Missio canonica) - Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung ...

  • Wolters Kluwer

    Entzug der kanonischen Beauftragung eines Gemeindereferenten als Kündigungsgrund des Beschäftigungsverhältnisses i.R.d. Selbstbestimmungsrechts der Kirche

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Reichweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts bzgl Kündigung einer Gemeindereferentin nach Entzug der kanonischen Beauftragung (Missio canonica) - Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entzug der kanonischen Beauftragung eines Gemeindereferenten als Kündigungsgrund des Beschäftigungsverhältnisses i.R.d. Selbstbestimmungsrechts der Kirche

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Reichweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts bzgl Kündigung einer Gemeindereferentin nach Entzug der kanonischen Beauftragung (Missio canonica) - Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung - und ihre Begründung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 1140/15
    a) Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Gerichtsentscheidungen folgen, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 123, 186 ; 130, 1 ).

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 1140/15
    b) Dem genügt die vorliegende Verfassungsbeschwerde nicht, da eine ausreichende Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht gemäß Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV entwickelten Maßstäben (vgl. BVerfGE 137, 273 ) unterbleibt, obwohl dies in Anbetracht der angegriffenen Urteile geboten gewesen wäre.

    Die Fachgerichte haben damit die im Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2014 dargelegten Maßstäbe (vgl. BVerfGE 137, 273 ) auf die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses der Beschwerdeführerin angewendet.

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 1140/15
    a) Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 1140/15
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat sich der Beschwerdeführer mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 88, 40 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 1140/15
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Gerichtsentscheidungen folgen, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 123, 186 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 1140/15
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat sich der Beschwerdeführer mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 88, 40 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 1140/15
    a) Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 1140/15
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat sich der Beschwerdeführer mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 88, 40 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 1140/15
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat sich der Beschwerdeführer mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 88, 40 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 1140/15
    a) Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • VG Freiburg, 30.07.2020 - 9 K 4519/19

    Gebrauchsüberlassung einer im Staatseigentum stehenden, von katholischer

    Denn im Fall einer Überschreitung dieser Grenzen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch die Kirche ist der Staat nicht mehr gehalten, der Kirche gewissermaßen seinen Arm zu leihen, also sie etwa bei einer gegen alle grundlegenden Prinzipien einer Steuergerechtigkeit widersprechenden Kirchensteuererhebung mit einem Kirchensteuereinzug durch staatliche Finanzbehörden zu unterstützen oder etwa eine Kündigung der Kirche gegenüber einem Chefarzt eines katholischen kirchlichen Krankenhauses allein wegen seiner kirchlicher Lehre widersprechenden Scheidung arbeitsrechtlich durch die staatlichen Arbeitsgerichte zu akzeptieren, wenn dies auch unter Abwägung mit kirchlichen Belangen einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot darstellen und ihn damit in seinem Grundrecht auf Diskriminierungsfreiheit verletzen würde (vgl. zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht und seinen Grenzen BVerfG, Beschluss vom 19.08.2002 - 2 BvR 443/01 -, Rn. 64, 65, 68 und 73 sowie Beschluss vom 22.10.2014 - 2 BvR 661/12 -, Rn. 85 und 106 sowie Beschluss vom 23.03.2018 - 2 BvR 1140/15 - siehe dazu auch BAG, Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 579/12 -, Rn. 21, 27 und Urteil vom 20.02.2019 - 2 AZR 746/14 -, Rn. 70, 75 - 77, jeweils juris).
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