Rechtsprechung
BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
(Windenergie-Beteiligungsgesellschaften)
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20a GG, Art 74 Abs 1 Nr 11 GG
Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V; juris: WindPBüGemBG MV) ganz überwiegend erfolglos - Eingriff ...
- rewis.io
Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V; juris: WindPBüGemBG MV) ganz überwiegend erfolglos - Eingriff ...
- doev.de
Verpflichtende Bürger- und Gemeindebeteiligung an Vorhabenträgern bei der Errichtung von Windenergieanlagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien für den Klimaschutz und den Schutz der Grundrechte vor den Gefahren des Klimawandels; Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern; Rechtfertigung des Eingriffs in die geschützte Freiheit des ...
- datenbank.nwb.de
Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V; juris: WindPBüGemBG MV) ganz überwiegend erfolglos - Eingriff ...
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Windparks in Mecklenburg-Vorpommern - und die verpflichtende Anwohnerbeteiligung
- lto.de (Pressebericht, 05.05.2022)
Bürgerbeteiligung an Windparks: Ein Modell für Deutschland?
- haufe.de (Kurzinformation)
Staat darf Windparkbetreiber zur finanziellen Beteiligung von Bürgern verpflichten
- recht-energisch.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Bürger- und Gemeindebeteiligung an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Windkraft-Projektträger dürfen zur Beteiligung von Nachbarn verpflichtet werden
- juve.de (Kurzinformation)
Mecklenburg-Vorpommern verteidigt die Bürgerbeteiligung an Windparks
- sachsen-anhalt.de
(Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
- landtag-bw.de
(Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
- ar-law.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Schweriner Vorstoß zur Bürgerbeteiligung vor dem Aus - BüGembeteilG M-V
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Ein ökologischer Verfassungswandel?
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- NVwZ 2022, 861
Wird zitiert von ... (21)
- BVerfG, 27.09.2022 - 1 BvR 2661/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmslose Verbot von …
Für Zweckmäßigkeitserwägungen ist dabei ebenso wenig Raum wie für am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder dem Subsidiaritätsprinzip orientierte Abwägungen (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 55 m.w.N.; stRspr).Die Wirkungen eines Gesetzes sind anhand seiner Rechtsfolgen zu bestimmen.Der Normzweck ist mit Hilfe der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung zu ermitteln, das heißt anhand des Wortlauts der Norm, ihrer systematischen Stellung, nach dem Sinnzusammenhang sowie anhand der Gesetzesmaterialien und ihrer Entstehungsgeschichte(vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 56 f. m.w.N.; stRspr).
Umgekehrt ist eine Teilregelung, die einen erheblichen eigenen Regelungsgehalt hat und mit der Gesamtregelung nicht eng verzahnt ist, auch kompetenziell eigenständig zu beurteilen (vgl. BVerfGE 137, 161 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 58 m.w.N.; stRspr).
Führte der Vollzug einer landesrechtlichen Bestimmung dazu, dass die bundesrechtliche Regelung nicht mehr oder nicht mehr vollständig oder nur noch verändert angewandt werden könnte, ist dies als Indiz für eine Sperrwirkung nach Art. 72 Abs. 1 GG anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 82 m.w.N.; stRspr).
(1) Als Bodenrecht wird die flächenbezogene Ordnung der Nutzung von Grund und Boden durchöffentlichrechtliche Normen angesehen, die Grund und Boden unmittelbar zum Gegenstand haben; also Normen, welche die rechtlichen Beziehungen des Menschen zum Grund und Bodenregeln (grundlegend BVerfGE 3, 407 ), indem sie den Flächen Nutzungsfunktionen zuweisen und diese voneinander abgrenzen (dazu BVerfGE 145, 20 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 71;… Degenhart, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 74 Rn. 73;…Kment, in: Jarass/Pieroth, GG, 17. Aufl. 2022, Art. 74 Rn. 45;… Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, Einleitung Rn. 10a;…Seiler, in: BeckOK, GG, 52. Edition, Stand: 15. August 2022, Art. 74 Rn. 66).
Sie vermeiden und lösen spezifische Bodennutzungskonflikte und gleichen bodenrechtliche Spannungslagen aus (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 71;… Wittreck, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 74 Rn. 81).
Dafür kommt es auf den unmittelbaren Regelungsgegenstand, den Normzweck und die Wirkung der Norm an, wobei die Zuordnung in erster Linie anhand des objektiven Gegenstands des zu prüfenden Gesetzes vorzunehmen ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 56 m.w.N.; stRspr;… näher oben Rn. 25).
Bodenrechtstypisch klärt die Norm als flächenbezogene Regelung - hier negativ - die Nutzungsfunktion von Grund und Boden, indem sie die Nutzung von Waldflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen ausschließt (vgl. auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 71).
Weil die Regelung außerdem gerade den Bau von Windenergieanlagen betrifft, die regelmäßig jedenfalls als ästhetische Verschlechterung des Landschaftsbildes empfunden werden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 71), ist auch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Schönheit von Natur und Landschaft im Ausgangspunkt an eine Zuordnung zur Materie des Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 GG zu denken.
Die Wirkungen eines Gesetzes sind anhand seiner Rechtsfolgen zu bestimmen (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 57 m.w.N.; stRspr).
Der flächenbezogene Ausschluss bestimmter Nutzungsarten ist ein typisches Instrument zum Ausgleich bodenrechtlicher Spannungslagen und damit des Bodenrechts und kennzeichnet auch die Wirkung von § 10 Abs. 1 Satz 2 ThürWaldG als bodenrechtlich (vgl. zum bodenrechtlichen Charakter des Ausschlusses der Nutzung von Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 71;… s. auch § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, dazu näher unten Rn. 74).
Der Normzweck ist anhand des Wortlauts der Norm, ihrer systematischen Stellung, nach dem Sinnzusammenhang sowie anhand der Gesetzesmaterialien und ihrer Entstehungsgeschichte zu ermitteln (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 57 m.w.N.; stRspr).
Die angegriffene Vorschrift ist mit diesem nicht so eng verzahnt, dass ihre kompetenzielle Zuordnung den Zuordnungen der umgebenden Regelungen folgte (vgl. dazu BVerfGE 137, 108 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 58 m.w.N.; stRspr).
Ohnehin entscheidet generell der sachliche Gehalt einer Regelung und nicht die vom Gesetzgeber gewählte Bezeichnung (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 56 m.w.N.; stRspr).
Zugleich unterstützt dieser Ausbau die Sicherung der Energieversorgung, die derzeit besonders gefährdet ist (vgl. näher zur Bedeutung des Ausbaus der Windenergie für die beiden Ziele BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 103 - 108 m.w.N.).
- BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
Jedoch können auch Normen, die sich zwar nicht unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen, aber objektiv berufsregelnde Tendenz haben, in die Berufsfreiheit eingreifen (stRspr; vgl. BVerfGE 95, 267 ; 97, 228 ; 113, 29 ; 128, 1 ; 129, 208 ; 155, 238 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 47 - Windenergie-Beteiligungsgesellschaften). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22
Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage
Folgerichtig macht das Bundesverfassungsgericht deutlich, " jede [Hervorhebung durch den Senat] auf den weiteren Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien gerichtete Maßnahme (dient) dem Schutz des Klimas, zu dem der Staat nach dem Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verpflichtet ist" (BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, NVwZ 2022, 861 -, zitiert nach juris Rn. 104).
- BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20
Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz - Vereinbarkeit mit DSGVO und GG
Dem Gesetzgeber steht grundsätzlich auch für die Beurteilung der Erforderlichkeit ein Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfG 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 - Rn. 125; 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 ua. - Rn. 204) .Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die entgegenstehenden verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter unter Ausnutzung seines Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums gegeneinander abzuwägen und in einen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 203; 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 - Rn. 134 mwN) .
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2022 - 2 S 809/22
Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig …
Gerade verkehrssteuernde Maßnahmen, die eine Verringerung des Ausstoßes von CO 2 zur Folge haben, sind zur Erreichung des staatlichen Klimaschutzziels des Art. 20a GG und zum Schutz von Grundrechten vor den Gefahren des Klimawandels (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17 - juris Rn. 103 ff.; Beschluss vom 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. - BVerfGE 157, 30) von besonderer Bedeutung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 22 A 1184/18
Rotmilan; Schwarzmilan; Wiesenweihe; Rohrweihe; Kornweihe; Baumfalke; …
vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. September 2022 - 1 BvR 2661/21 -, juris Leitsatz 3 und Rn. 79, und vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, juris Leitsatz 3 und Rn. 103 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 19. August 2022 - 22 B 705/22.AK -, ZNER 2022, 517 = juris Rn. 46 f. - VG Braunschweig, 11.05.2022 - 2 A 100/19
Genehmigung einer Windenergieanlage trotz Überschreitung einer im …
Daher dient jede Maßnahme, die auf den weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien gerichtet ist, dem Schutz des Klimas, zu dem der Staat nach dem Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verpflichtet ist (BVerfG…, Urteil vom 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. -, BVerfGE 157, 30 = juris Rn. 197 ff.; Beschluss vom 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17 -, juris Rn. 104).Dazu gehören neben Maßnahmen zur Vermeidung schwerer Folgen des tatsächlich eintretenden Klimawandels im Sinne von Anpassungsmaßnahmen auch Maßnahmen zur Begrenzung des Klimawandels selbst durch eine Verringerung des Ausstoßes von CO 2 bis hin zu einem klimaneutralen Umgang mit Energie (BVerfG…, Urteil vom 24.03.2021, a.a.O., juris Rn. 143 ff., 150, 119 f., 164; Beschluss vom 23.03.2022, a.a.O., juris Rn. 105).
Schließlich ist auch das Ziel, die Stromversorgung durch vermehrten Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu sichern, ein verfassungsrechtlich gewichtiger Gemeinwohlbelang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.03.2022, a.a.O., juris Rn. 106 f.).
Somit verlangt die Sicherung der Stromversorgung bei gleichzeitiger Wahrung des verfassungsrechtlichen Klimaschutzziels einen verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien (…vgl. Klimaschutzplan 2050, S. 39;… Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050, BTDrucks 19/13900, S. 26)" (BVerfG, Beschluss vom 23.03.2022, a.a.O., Rn. 107).
Der für die Abwägung maßgeblichen Bedeutung des Vorhabens zum Ausbau erneuerbarer Energien für den Klimaschutz und den Schutz der Grundrechte vor den Gefahren des Klimawandels kann nicht entgegengehalten werden, dass der Beitrag des Vorhabens für sich genommen im Vergleich zur global emittierten Gesamtmenge von CO 2 geringfügig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17 -, juris Rn. 142 ff.).
- VG Bayreuth, 28.02.2023 - B 9 S 22.1032
Interessenabwägung im Eilverfahren, kein genereller Vorrang der Windkraftnutzung …
Im Beschluss vom 23. März 2022 (1 BvR 1187/17) habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass jede einzelne auf eine Reduzierung von CO 2 -Emissionen gerichtete Maßnahme eine Begrenzung des Anstiegs der Erdtemperatur fördere, indem sie einen Beitrag zu dem von der Staatengemeinschaft mit dem Pariser Abkommen in Gang gesetzten globalen Reduktionsprozess leiste.Das Bundesverfassungsgericht habe hierzu im Beschluss vom 23. März 2022 (1 BvR 1187/17) ausgeführt, die Sicherung der Stromversorgung bei gleichzeitiger Wahrung des verfassungsrechtlichen Klimaschutzziels verlange einen verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien; zum anderen diene eine vermehrte Nutzung der in Deutschland verfügbaren erneuerbaren Energien unter anderem deshalb der Sicherung der Stromversorgung, weil so die Abhängigkeit von Energieimporten vermindert und die Eigenversorgung gestärkt werden könne.
Auch im Beschluss vom 23. März 2022 (1 BvR 1187/17) hat das Bundesverfassungsgericht zwar ausgeführt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien dem Klimaschutzziel des Art. 20a GG und dem Schutz von Grundrechten vor den Gefahren des Klimawandels dient, weil mit dem dadurch CO 2 -emissionsfrei erzeugten Strom der Verbrauch fossiler Energieträger zur Stromgewinnung und in anderen Sektoren wie etwa Verkehr, Industrie und Gebäude verringert werden kann.
Die staatliche Pflicht, Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels zu ergreifen, hat das Bundesverfassungsgericht dabei unter anderem aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG abgeleitet und zugleich festgestellt, dass jede Maßnahme, die durch eine Reduzierung des Ausstoßes von CO 2 zur Begrenzung des Anstiegs der Erdtemperatur beiträgt, zugleich geeignet ist, den Schutz von Gesundheit und Leben vor den Gefahren des Klimawandels zu fördern (BVerfG, B.v. 23.3.2022 - 1 BvR 1187/17 - juris Rn. 105 u. 122).
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 2 S 808/22
Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig …
Gerade verkehrssteuernde Maßnahmen, die eine Verringerung des Ausstoßes von CO 2 zur Folge haben, sind zur Erreichung des staatlichen Klimaschutzziels des Art. 20a GG und zum Schutz von Grundrechten vor den Gefahren des Klimawandels (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17 - juris Rn. 103 ff.; Beschluss vom 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. - BVerfGE 157, 30) von besonderer Bedeutung. - BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger …
Umgekehrt ist eine Teilregelung, die einen erheblichen eigenen Regelungsgehalt hat und mit der Gesamtregelung nicht eng verzahnt ist, auch kompetenziell eigenständig zu beurteilen (vgl. BVerfGE 137, 108 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 - Rn. 58 m.w.N.; stRspr). - VG Köln, 19.01.2023 - 14 L 387/22
Windpark Butendiek: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach …
- FG Niedersachsen, 12.05.2023 - 9 K 10/23
- OVG Niedersachsen, 12.10.2022 - 12 MS 188/21
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für WEA - - vorläufiger Rechtsschutz - - - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2022 - 22 A 1492/20
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2022 - 22 B 705/22
Aussetzen der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über die Zulässigkeit von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 22 D 363/21
Windenergieanlage; Schallimmissionen; Landschaftsschutzgebiet; Interimsverfahren; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2022 - 22 A 488/20
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 22 D 243/21
Bescheidungsklage; Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung; Genehmigung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 22 D 247/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 22 D 362/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 22 D 64/21